Erstellt am 24.07.2008 um 15:32 Uhr von Mona-Lisa
@werther,
warum denn gleich beides?
Bleib doch wenigstens im BR.........
Aber zu deiner Frage:
Es genügt im Grunde genommen, wenn du in Anwesenheit des Gremium's deinen (kompletten?) Rücktritt bekannt gibst.
Du kannst allerdings auch vom Vorsitz zurücktreten und dann muss der Stellvertreter schleunigst Neuwahlen für den Vorsitz einleiten.
So hast du noch mit deiner Stimme Einfluss auf deinen Nachfolger! Nach der Wahl kannst du immer noch ganz aus dem Ehrenamt austreten, was ich mir an deiner Stelle aber nochmal gut überlegen würde!