Erstellt am 19.07.2008 um 13:28 Uhr von jotim
Hallo Konfi,
NEIN, der bestehende BR beruft den Wahlvorstand - und der legt dann die Regularien fest. Aber das muss sich dann alles nach BetrVG bzw. Wahlordnung richten!
Erstellt am 19.07.2008 um 15:10 Uhr von Der alte Heini
konfi
auch ein Wahlvorstand kann die Form einer BR Wahl nicht bestimmen.
Erstellt am 19.07.2008 um 18:24 Uhr von peanuts
"auch ein Wahlvorstand kann die Form einer BR Wahl nicht bestimmen."
Soll es in manchen Betrieben die Möglichkeit geben, dass sich Wahlvorstand und Arbeitgeber auf das vereinfachte Wahlverfahren einigen...
Erstellt am 20.07.2008 um 10:11 Uhr von konfi
Dankeschön für die Antworten.
Hab da gleich noch eine Frage. Wir führen eine Listenwahl durch. Ist die überhaupt erlaubt? Das heißt: Auf der ersten Liste stehen die die sich aufstellen lassen wollen und auf der 2 Seite die dafür sind. Also wenn mann auf der 2 Liste unterschreibt, stimmt man gleich für alle die auf der ersten stehen.
Gruß konfi
Erstellt am 20.07.2008 um 18:04 Uhr von Der alte Heini
peanuts
Du solltest einmal darüber nachdenken was mit Wahlverfahren und mit der Form einer Wahl gemeint ist.