Erstellt am 03.04.2009 um 06:27 Uhr von Werner
Moin Lex,
ja, auch Vorgesetzte dürfen BR sein.
Erstellt am 03.04.2009 um 07:17 Uhr von Troisdorfer
NEIN !
Ein Vorgesetzter könnte auch der BL sein also
würde ich sagen,nicht jeder Vorgesetzte darf nicht
in den BR,könnte ja auch ein Interessenkonflikt sein .
MFG
Erstellt am 03.04.2009 um 07:32 Uhr von ridgeback
@Lex,
er Kann, solange es sich nicht um einen leitenden Angestellten handelt.
Erstellt am 03.04.2009 um 08:15 Uhr von pirat
@Lex,
sehe es wie @ridgeback....
ein Blick ins BertVG soll manchem schon geholfen haben...ob er nur leidet oder leitet.
Die Definition Arbeitnehmer findest Du unter BetrVG §5, die leitender Angestellter unter § 5 (3) ....
Bestehen Meinungsverschiedenheiten, entscheidet das Arbeitsgericht. So einfach ist das!