Frage zum Mantel-TV:
Bekleidungsindustrie, bayerischer Regierungsbezirk Unterfranken
- Mantel-TV (Angestellte) vom 12.6.1978, i.d.F. des Änderungs-TV vom 10.6.1992, av ab 1.5.1992
- Urlaubs-TV vom 13.5.1980, av ab 1.1.1980

Mantel-TV §14 Abs. 2:
"Die Löhne werden durch besondere Lohntarifverträge festgesetzt"

Wie ist das mit den Lohn- und Gehaltstarifverträgen ? Sind die nicht auch automatisch bindend wenn der Mantel-TV allgemeinverbindlich erklärt ist (siehe Mantel-TV §14 Abs. 2) ?
Demnach müßten die Löhne-Gehälter doch für Mitlglieder und auch Nicht-Mitglieder der Gewerkschaft gültig sein. oder ???