Manteltarifvertrag + Protokollnotiz
Hallo zusammen.
Bei uns im Betrieb wurde erstmalig ein Haustarifvertrag abgeschlossen, zwischen einer Gewerkschaft und einem einzelnen AG.(Inhaber geführtes Unternehmen) Es bestand zuvor kein Tarifvertrag nur Einzelverträge.
Abgeschlossen;
- Manteltarifvertrag
- Vergütungstarifvertrag - Entgeltgruppenverzeichnes
- Altersvorsorgetarifvertrag Meine Frage bezieht sich auf die Gültigkeit/Inkraft treten, ab wann ist der Manteltarifvertrag gültig? (Mitglied der Gewerkschaft die auch Vertragspartei ist) Der Manteltarifvertrag wurde im Februar abgeschlossen, der Vergütungstarifvertrag & Vergütungsgruppenverzeichnes erst im Juni! Im MTV steht § 15 Schlussbestimmung folgendes:
- Der Tarifvertrag tritt am 01.02.2016 in Kraft.
Soweit so gut, zusätzlich enthält der MTV eine Protokollnotiz, die lautet: "Die Parteien sind sich darüber einig, dass §§ 7 und 8 des Manteltarifvertrages erst nach Abschluss der Verhandlungen über den Vergütungstarifvertrag in Verbindung mit dem Vergütungsgr. in Kraft treten" (§ 7 Arbeitseinkommen und § 8 Zuordnung zu den Vergütungsgruppen)
Der MTV enthält eine Ausschlussfrist von 3 Monaten, die die früheren Arbeitsvertrag nicht enthielten, meine Frage der Gültigkeit bezieht sich auf die Ausschlussfrist! Ist der MTV somit auch die Ausschlussfrist ab dem 01.02.2016 gültig, obwohl einige §§ des MTV erst ab 01.06.2016 abgeschlossen wurden?
Vielen Dank im Voraus
Community-Antworten (5)
16.01.2017 um 09:23 Uhr
Wenn der Tarifvertrag bei allen AN angewendet wird, dann mit allen Bestimmungen.
Für wen der Tarif gilt, steht übrigens auch im Tarif. Und wenn es dabei Unklarheiten gibt, solltest Du Dich an die Gewerkschaft wenden. die den Tarif abgeschlossen hat. Die kann am Besten ihr Werk erklären.
16.01.2017 um 10:53 Uhr
Warum sollten denn MTV und / oder Ausschlussfrist nicht gültig sein ? Was für eine Ausschlussfrist ist denn das überhaupt ?
16.01.2017 um 10:54 Uhr
die Ausschlussfristen können gelten außer sie sind in §§ 7 oder 8
16.01.2017 um 11:53 Uhr
wieso das denn ? Selbst in § 7 oder 8 können Sie gelten ... nur halt erst ab 01.06.2016 ...
16.01.2017 um 14:30 Uhr
wenn die Ausschlussfrist selbst in § 7 oder § 8 stehen sollte (wovon ich nicht ausgehe, da solche Regelungen eigentlich immer unter einer eigenen Ziffer laufen) wäre die Aussage von ganther schon richtig
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