Hallo zusammen.

Bei uns im Betrieb wurde erstmalig ein Haustarifvertrag abgeschlossen, zwischen einer Gewerkschaft und einem einzelnen AG.(Inhaber geführtes Unternehmen)
Es bestand zuvor kein Tarifvertrag nur Einzelverträge.

Abgeschlossen;
- Manteltarifvertrag
- Vergütungstarifvertrag - Entgeltgruppenverzeichnes
- Altersvorsorgetarifvertrag
Meine Frage bezieht sich auf die Gültigkeit/Inkraft treten, ab wann ist der Manteltarifvertrag gültig? (Mitglied der Gewerkschaft die auch Vertragspartei ist)
Der Manteltarifvertrag wurde im Februar abgeschlossen, der Vergütungstarifvertrag & Vergütungsgruppenverzeichnes erst im Juni!
Im MTV steht § 15 Schlussbestimmung folgendes:
1. Der Tarifvertrag tritt am 01.02.2016 in Kraft.

Soweit so gut, zusätzlich enthält der MTV eine Protokollnotiz, die lautet:
"Die Parteien sind sich darüber einig, dass §§ 7 und 8 des Manteltarifvertrages erst nach Abschluss der Verhandlungen über den Vergütungstarifvertrag in Verbindung mit dem Vergütungsgr. in Kraft treten" (§ 7 Arbeitseinkommen und § 8 Zuordnung zu den Vergütungsgruppen)

Der MTV enthält eine Ausschlussfrist von 3 Monaten, die die früheren Arbeitsvertrag nicht enthielten, meine Frage der Gültigkeit bezieht sich auf die Ausschlussfrist!
Ist der MTV somit auch die Ausschlussfrist ab dem 01.02.2016 gültig, obwohl einige §§ des MTV erst ab 01.06.2016 abgeschlossen wurden?

Vielen Dank im Voraus