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Kürzung der Arbeitszeit durch Manteltarifvertrag möglich?

F
Felli08
Jan 2018 bearbeitet

Kann eine Arbeitszeit von z.B. 40 h auf 35 h ohne Zustimmung des AN verkürzt werden, wenn dies in einem Manteltarifvertrag festgeschrieben ist, der nach dem Arbeitsvertrag abgeschlossen und gültig wurde?

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

03.05.2006 um 16:42 Uhr

Wenn der AV und die Vergütung gemäß TV erfolgt, ist daran nichts auszusetzen.

M
Markus032

03.05.2006 um 17:24 Uhr

hallo hier greift das günstigkeitrecht, also 40stunden 1000 euro , 35 stunden 900 euro, dann verdient der arbeitnehmer weniger das heisst es entsteht im ein nachteil also arbeitsvertrag vor tarifvertrag! wenn ein betriebsrat im hause ist kann er das soweiso nicht!!

gruss

Z
Z.Ickig

03.05.2006 um 19:52 Uhr

"hallo hier greift das günstigkeitrecht"

Du meinst sicher das Günstigkeits-Prinzip?

"also 40stunden 1000 euro , 35 stunden 900 euro, dann verdient der arbeitnehmer weniger"

Er arbeitet aber auch weniger, oder? Also hinkt dein Vergleich irgendwie. Überdies solltest du, wenn du mit einer Muster-Rechnung etwas zum Ausdruck bringen willst, auch die Werte entsprechend wählen. 40 Stunden für 1000 Euro ergeben einen Stundenlohn von 25 Euro. 35 Stunden für 900 Euro ergben einen Stundenlohn von 25,71 Euro. Deine Aussage ist demnach falsch. Der Arbeitnehmer verdient nämlich nicht weniger, sondern mehr. Entscheidend ist allein, was bezüglich der Arbeitszeit genau im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

"das heisst es entsteht im ein nachteil also arbeitsvertrag vor tarifvertrag!"

Entscheidend ist allein, was bezüglich der Arbeitszeit genau im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Ist eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden vereinbart, hat der Arbeitnehmer auch einen Anspruch darauf, 40 Stunden beschäftigt zu werden. Das läßt sich nicht einseitig ändern. Hierzu bedarf es wohl einer Änderungskündigung. Nimmt aber der Arbeitsvertrag Bezug auf einen anzuwendenden Tarifvertrag und ist bezüglich der Arbeitszeit lediglich ein Verweis auf den TV vorhanden, dann kann der Arbeitgeber einseitig änndern, denn der TV gilt normativ und zwingend. Möglich wäre dann höchstens, die höhere Arbeitszeit als "betriebliche Übung" zu deklarieren und weiter darauf zu bestehen.

"wenn ein betriebsrat im hause ist kann er das soweiso nicht!!"

Diese Aussage ist zumindest deshalb fahrlässig, weil wir bisher nicht wissen, was in den Arbeitsverträgen steht. Vielleicht liefert der Fragesteller die Info ja nach?

N
nidis

04.05.2006 um 11:13 Uhr

Hallo! Ausserdem spielt es keine Rolle ob ein BR im Haus ist oder nicht. Die Wochenarbeitszeit kann nicht durch einen BR geregelt werden und ist nicht mitbestimmungspflichtig. Nur die Verteilung der Arbeitszeit. Gruß nidis

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