Erstellt am 03.05.2006 um 14:42 Uhr von Kölner
Wenn der AV und die Vergütung gemäß TV erfolgt, ist daran nichts auszusetzen.
Erstellt am 03.05.2006 um 15:24 Uhr von Markus032
hallo hier greift das günstigkeitrecht, also 40stunden 1000 euro , 35 stunden 900 euro, dann verdient der arbeitnehmer weniger das heisst es entsteht im ein nachteil also arbeitsvertrag vor tarifvertrag! wenn ein betriebsrat im hause ist kann er das soweiso nicht!!
gruss
Erstellt am 03.05.2006 um 17:52 Uhr von Z.Ickig
"hallo hier greift das günstigkeitrecht"
Du meinst sicher das Günstigkeits-Prinzip?
"also 40stunden 1000 euro , 35 stunden 900 euro, dann verdient der arbeitnehmer weniger"
Er arbeitet aber auch weniger, oder? Also hinkt dein Vergleich irgendwie.
Überdies solltest du, wenn du mit einer Muster-Rechnung etwas zum Ausdruck bringen willst, auch die Werte entsprechend wählen.
40 Stunden für 1000 Euro ergeben einen Stundenlohn von 25 Euro.
35 Stunden für 900 Euro ergben einen Stundenlohn von 25,71 Euro.
Deine Aussage ist demnach falsch.
Der Arbeitnehmer verdient nämlich nicht weniger, sondern mehr.
Entscheidend ist allein, was bezüglich der Arbeitszeit genau im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
"das heisst es entsteht im ein nachteil also arbeitsvertrag vor tarifvertrag!"
Entscheidend ist allein, was bezüglich der Arbeitszeit genau im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Ist eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden vereinbart, hat der Arbeitnehmer auch einen Anspruch darauf, 40 Stunden beschäftigt zu werden. Das läßt sich nicht einseitig ändern.
Hierzu bedarf es wohl einer Änderungskündigung.
Nimmt aber der Arbeitsvertrag Bezug auf einen anzuwendenden Tarifvertrag und ist bezüglich der Arbeitszeit lediglich ein Verweis auf den TV vorhanden, dann kann der Arbeitgeber einseitig änndern, denn der TV gilt normativ und zwingend. Möglich wäre dann höchstens, die höhere Arbeitszeit als "betriebliche Übung" zu deklarieren und weiter darauf zu bestehen.
"wenn ein betriebsrat im hause ist kann er das soweiso nicht!!"
Diese Aussage ist zumindest deshalb fahrlässig, weil wir bisher nicht wissen, was in den Arbeitsverträgen steht.
Vielleicht liefert der Fragesteller die Info ja nach?
Erstellt am 04.05.2006 um 09:13 Uhr von nidis
Hallo!
Ausserdem spielt es keine Rolle ob ein BR im Haus ist oder nicht. Die Wochenarbeitszeit kann nicht durch einen BR geregelt werden und ist nicht mitbestimmungspflichtig.
Nur die Verteilung der Arbeitszeit.
Gruß nidis