Hallo Kollegen, wer kann mir sagen wie die Ausschlussfristen in dem Manteltarifvertrag Niedersachsen für das private Verkehrsgewerbe geregelt sind.
Erstellt am 27.04.2009 um 14:49 Uhr von rolfo Hallo Pittchen Die Auschlußfristen sind in § 15 des Manteltarifvertrags geregelt: Ausschlußfrist 1 Monat seit Fälligkeit des Anspruchs