Hallo liebe Mitglieder des Forums!
Hat ein AN ein Anrecht auf eine nach ArbZG zu gewährende Pause
während einer Wiedereingliederungsmaßnahme (Hamburger Modell) ? Wenn,ja: Fällt diese Pause nach ArbZG in die vereinbarten Zeiten der Wiedereingliederung oder können diese Pausenzeiten zu einer Verlängerung der z.B. 4 stündigen Widereingliederung führen? Ich bitte um rege Teilnahme! Danke!