Erstellt am 20.06.2008 um 13:55 Uhr von Toto
Hi,
wenn alle "richtigen" Mitglieder oder aber Nachrücker die vor dir drann sind da waren hast du kein Recht an einer
Sitzung teil zu nehmen. Denn du bist dann ja kein BR Mitglied.
Man könnte dich bestenfalls als Gast dabei sein lassen, wobei du kein Stimmrecht hast.
Einen rechtsanspruch darauf gibt es nicht.
Erstellt am 20.06.2008 um 14:03 Uhr von Bergmann
@ Toto ,
auch als Gast darf er nicht dabeisein !! Betriebsratssitzungen sind nicht öffentlich !!
Höchstens als Berater , und die werden geladen und kommen nicht von selbst !! Die Berater die von sich selbst aus erscheinen, sind mir eh suspekt !!
Nachzulesen im Betriebsverfassungsgesetz !!
Erstellt am 20.06.2008 um 14:03 Uhr von Petra25
Hallo robert, was du möchtest ist hier nicht relevant, sind alle Vollbetriebsräte anwesend hat ein Ersatzmitglied nichts auf einer Sitzung zu tun. Fällt ein BR-Mitglied aus, heisst ist er tatsächlich verhindert hat der Betriebsratsvorsitzende ein Ersatzmitglied zu laden, aber nicht irgend eines sondern das, welche in der Stimmenliste zahlenmäßig nachrücken würde, ist eine Frau im Betriebsrat und fällt diese aus, dann ist auch erstmal eine Frau zu laden, natürlich nur sofern vorhanden.
Du mußt also schon abwarten bis du wirklich dran bist so ist das eben, stellst du dich bei der nächsten Wahl wieder zur Verfügung hast du ja vielleicht das Glück dann zu den Vollbetriebsräten zu gehören.
Gruß Petra
Erstellt am 20.06.2008 um 14:03 Uhr von rolfo2
Hi Toto,
du kannst und darfst nicht dabei sein wenn der BR vollständig ist. BR Sitzungen sind nicht öffentlich, sonst könnten die gefassten Beschlüsse nicht rechtswirksam sein. Und mit abstimmen darfst du sowieso nicht.
Also merke: Teilnahme nur wenn du für ein rechtlich verhindertes BR Mitglied nachrückst.
Erstellt am 20.06.2008 um 14:04 Uhr von Mona-Lisa
@robert,
die ganze Sitzung íst keine Sitzung gewesen, denn die darf nur mit den regulären BR-Mitgliedern stattfinden und du bist nun mal kein BR-Mitglied!
Das bist du erst, wenn du ein BR-Mitglied vertrittst, das verhindert ist und das scheint ja nicht der Fall gewesen zu sein.
Auch den Beschluss kann euer Gremium in der Pfeife rauchen, denn du warst - bis auf die Abstimmung - mit anwesend und somit war sie "öffentlich"!
Lies mal den § 25 im BetVG, am besten mit Kommentierung, da findest du alle Gründe!
Erstellt am 20.06.2008 um 14:27 Uhr von robert215
Vielen Dank!
Ist sehr infomativ gewesen.
Robert
Erstellt am 20.06.2008 um 16:59 Uhr von Truppmann
@petra 25
dein beitrag ist glaube ich nicht ganz korrekt,( ist eine Frau im Betriebsrat und fällt diese aus, dann ist auch erstmal eine Frau zu laden, natürlich nur sofern vorhanden.)
es rückt immer nur die nummer1 nach ,nachzulesen in BTVG § 25 satz 1u.2
Erstellt am 20.06.2008 um 17:24 Uhr von Mona-Lisa
@Truppmann,
"petra" liegt gar nicht so falsch, ich glaub eher, dass du dich vertan hast.......
Sind z. B. 2 Frauen (Minderheitenquote!) im BR und eine fällt aus, ist als nächstes Ersatzmitglied eine Frau aus der Liste einzuladen aus der das verhinderte BR-Mitglied stammt.
Gibt es auf dieser Liste keine (mehr), wird auf die nächst stärkere Liste ausgewichen und das geht so lange weiter bis alle Listen, die mindestens 1 Stimme abbekommen haben weiter.
Sind die Listen auf der Frauensuche alle erschöpft, darf ein Dreibeiner nachrücken, aber wiederum nur zuerst von der Liste, von der die verhinderte Betriebsrätin entstammt.........
puhhhh....... :-))
Erstellt am 20.06.2008 um 18:15 Uhr von pirat
Ahoi ML,
was meinst du mit *Dreibeiner*? Maskuline Homo sapiens mit Krückstock? ():o) *grübel*
Erstellt am 20.06.2008 um 18:31 Uhr von Mona-Lisa
@pirat,
auch Freibeuter sind (wenn auch charmante) Dreibeiner!!
Dreibeiner:
Können nur mit einer Gehirnhälfte (wenn vorhanden!) denken, bringen "Frau" des öfters an den Rand des Wahnsinn's und der Verzweiflung, leben mit der Überzeugung die unwiderstehlichsten und grössten zu sein (woher sie diese Weisheit nehmen ist mir sowieso ein Rätsel)
Und doch wäre es verdammt langweilig ohne diese liebenswerten Geschöpfe...........
Erstellt am 20.06.2008 um 18:53 Uhr von pirat
Ahoi meine Schöne,
muchas gracias....señorita! ^^
Erstellt am 20.06.2008 um 19:00 Uhr von peters
Mona-Lisa und Petra,
auch wenn ich euch grundsätzlich zustimme - um 100% richtig zu liegen, dürft ihr aber nicht pauschal davon ausgehen, dass immer die Frauen in der Minderheit sind. Es gibt sicher auch Betriebe, in denen das umgekehrt ist.
Auch wenn's langweilig klingt: "Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist..."
(Und das, nachdem Mona-Lisa den "Dreibeiner" so elegant erklärt hat. ;-))
@Truppmann: in §25 steht auch: "...unter Berücksichtigung des §15 Abs.2..."
Erstellt am 20.06.2008 um 20:15 Uhr von Lotte
peters,
aber selbst in "Frauenbetrieben" besteht die Mehrheit des BR komischerweise häufig aus Männern.
robert,
benötigt der BR zur Beschlussfähigkeit 9 Personen? Oder besteht der BR aus 9 Personen?
Erstellt am 23.06.2008 um 10:35 Uhr von robert215
Unser BR benötigt 9 Personen um Beschlussfähig zu sein.
Es sind auch 5 Ersatzmitglieder vorhanden. Es war am Freitag 20.06.08 sehr wichtige Sitzung und mich stört
einfach, dass man schlicht und ergreifend zu wenig Information hat und wenn man dabei sein "darf" fehlt oft
Hintergrundwissen und man stellt dann "falsche" Fragen und dann heisst es "das hatten wir schon" Zu dem
teile ich die Meinung von meisten BR Mitgliedern nicht und einzige Möglichkeit ist sie nur zu überstimmen.
Ich habe unserem BR Vorsitzenden am Freitag mitgeteilt, dass ich bei wichtigen Fragen als Berater eingeladen
werden möchte um Informationen zu bekommen und dass es sein Pflicht ist mich umfassend zu Informieren.
Vielen Dank für eure Beiträge! Und das mit den Frauen ist bei uns nicht relevant.
Robert
Erstellt am 23.06.2008 um 11:06 Uhr von packer
Ahoi,
Mona hat mich auch schon mal Dreibeiner genannt... aber so charmant mit einem Schmeichler verknüpft, daß man ihr gar nicht böse sein kann :)))
jaja, die Frauen (und grade die 500jährigen, pardon ich meinte natürlich 29 DoppelD)... ich glaube eine Taktik ist, daß sie gerne und berechnend von uns Dreibeinern unterschätzt werden um dann im richtigen Moment..............
Erstellt am 23.06.2008 um 11:23 Uhr von Mona-Lisa
@robert,
auch ein BRV kann das BetrVG dir zuliebe nicht beugen, auch wenn du das gerne hättest!
Und er würde gut daran tun, das aber auch nicht nur ansatzweise zu denken!
Solange du auf der Ersatzbank sitzt, bist du kein reguläres BR-Mitglied und DARFST gar nicht in eine BR-Sitzung eingeladen werden, schon gar nicht als "Berater"!
Traust du deinen Kollegen denn gar nicht's zu?????
@packer,
glaub ja nicht, dass ich euch Dreibeiner unterschätze! ;-))
500 Jahre Erfahrung haben Spuren genug hinterlassen.........
29 Doppel - D????? Wat denn dat???
Erstellt am 23.06.2008 um 11:36 Uhr von packer
@ mona
nicht du unterschätzt uns sondern frauen steuern uns so, daß wir uns überlegen fühlen...
ist das jezze positive frauenfeindlichkeit , so in etwa wie positiver rassismus???
und 29 is doch die magische Grenze... das Doppel-D kommt glaube ich aus dem Trikotagenbereich... abe da kenn ich mir nich so mit aus...
Erstellt am 23.06.2008 um 12:12 Uhr von robert215
Natürlich traue ich meinen Kollegen Einiges zu.
Die Frage ist nur die "Sind die Forderungen gerechfertigt?"
Es geht um die Einführung von ERA und natürlich möchte man so viel wie möglich erreichen leider
ist man nun an einem Punkt angelangt wo kein Dialog mehr möglich ist. 14 Monate sind vergangen! 14!
Ich setzte mich sehr stark dafür ein, dass BR einen
unabhängigen Sachverständiger bestellt, weil ich der Meinung bin, dass BR und ich auch befangen sind. 7 von 9 BR Mitglieder sind einfache Arbeiter und 2 davon haben nur persönlichen Interessen einfach mal Geschäftsleitung eine Auszuwischen. Man hat sich sachlich gesehen von den Sachverhalt entfernt. Es sind nur Emotionen in Spiel. Und meine Bestrebung ist, dass man sich wieder an einen Tisch setzt. An dieser Stelle kann ich leider nicht detaliert das Ganze eingehen, weil dies einfach zu viel ist.
Zu Thema Berater. BR kann jeden! oder jede! als Berater bestellen. Und davon werde ich gebrauch machen!
Ich lasse nicht zu, dass man mit Forderung "Ich will mehr Geld!" vor Gericht zieht! Wenn, dann mit Begründung!
Und die Begründung muss nachvollziehbar und gerechtfertig sein. Und dass will ich erst mal von unabhägigen Sachverständiger hören. Ist das zu viel verlangt?
Robert
Erstellt am 23.06.2008 um 13:23 Uhr von Petrus
@robert:
Nur mal für alle zum Verständnis: Habt ihr jetzt einen 9er BR (zwischen 200 und 400 MA) - oder einen BR, der mit 9 BRM beschlussfähig ist und demnach aus 17 Mitgliedern besteht (1500-2000 MA)?
Erstellt am 23.06.2008 um 13:34 Uhr von robert215
Petrus,
wir sind 247 Mitarbeiter und somit 9 BR
Robert
Erstellt am 23.06.2008 um 13:47 Uhr von packer
uff... "um beschlußfähig zu sein brauchen wir neun mitglieder"...
ich sehe da nur 4,5... und da wir uns ja nich blutigerweise verstümmeln ist die B-fahigkeit bei fünf KollegenInnen gegeben.
ich würde mir mal die wahlniederschrift ansehen und damit kannste auch feststellen wer wo wann wie nachrückt...
und wenn neun da sind, dann isset nunmal 100%ig sauber...
ansonsten halte dich an die vorredner...
oder besser noch, besuch den Br zu seinen sprechstunden und mach mal handfeste vorschläge. du hast dich ja zu dem thema ERA mehr als umfassend informiert!
und das mit dem "befangen" halte ich für quatsch...
wenn ich "befangen" bin, hol ich meistens das beste für die KollegenInnen raus...