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Kein Ersatzmitglied in der Sitzung - kann die Sitzung trotzdem stattfinden?

K
Komponist
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

wie sieht es eigentlich mit folgendem aus. BR Mitglieder wurden ordentlich geladen. Aus welchem Grund auch immer erscheint eins der Mitglieder nicht. Es ist auch so kurzfristig nicht möglich ein Ersatzmitglied zu laden (Schichtbetrieb). Ist jetzt die Sitzung hinfällig? Oder der andere Fall. Mitglied ist nicht erschienen, ein Ersatzmitglied ist zwar im Betrieb, hat aber keine Zeit (man kann ihn ja schlecht in die Sitzung prügeln). Kann die Sitzung trotzdem stattfinden?

Danke für die regen Antworten im voraus....

Komponist

3.70808

Community-Antworten (8)

W
Werner

11.09.2006 um 08:13 Uhr

Hallo Komponist, ja. Die Sitzung kann stattfinden!

F
Fayence

11.09.2006 um 10:09 Uhr

"Aus welchem Grund auch immer erscheint eins der Mitglieder nicht."

Darf denn überhaupt ein Ersatzmitglied geladen werden?

K
Käthe

11.09.2006 um 10:36 Uhr

Ein Ersatzmitglied darf nur geladen werden, wenn für das ordentliche Mitgleid eine Verhinderung vorliegt. Eine Verhinderung ist z.B. Krankheit, Urlaub, auf keinen Fall ist Zeitmangel oder Unlust eine Verhinderung. Im letzteren Fall darf kein Ersatzmitglied geladen werden.

K
Komponist

11.09.2006 um 11:04 Uhr

Soll das heissen wenn das Ersatzmitglied nicht warten konnte das die Sitzung anfängt (Raum belegt) weil es sein Kind von der Kita holen muss, dann darf kein Ersatzmitglied eingeladen werden??? Auch wenn es im Betrieb ist und Zeit hat???

F
Fayence

11.09.2006 um 12:17 Uhr

Komponist, nehme an mit dem zuerst genannten Ersatzmitglied ist ein BRM gemeint.

Auch ist es nicht hilfreich, wenn konkrete Gründe für das Nichterscheinen eines BRMs plötzlich nachgereicht werden.

Wobei diskutiert werden müsste/könnte (haben wir vor Wochen bereits in einem ähnlichen Fall, siehe Beitrag 33293 ) ob in einer privat gelagerten Verpflichtung ein echter Verhinderungsgrund gesehen werden kann!

K
Komponist

11.09.2006 um 15:52 Uhr

@Fayence

Sorry Fayence, ich wusste nicht das es einen Unterschied macht warum das BRM nicht erschienen ist. Und ja es ist ein BR Ersatzmitglied gemeint. Ich wüsste auch nicht welches andere Ersatzmitglied gemeint gewesen sein könnte.

Vielen Dank für die Antworten....

Komponist

F
Fayence

11.09.2006 um 16:20 Uhr

Komponist,

Konfusione... grosse Konfusione! Lass mal die schwarzen Tasten aus dem Spiel. ;-))

Nehme noch immer an, Du meintest es so: "Soll das heissen wenn das BETRIEBSRATSMITGLIED??? nicht warten konnte das die Sitzung anfängt (Raum belegt) ....."

Nähere Infos findest Du in einer Kommentierung zu § 25 BetrVG oder z.B. hier:

http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7256.pdf#search=%22verhinderungsgrund%20betriebsratsmitglied%22

K
Komponist

11.09.2006 um 16:23 Uhr

Sorry,

eigentlich bin ich ja ein sicherer Spieler mit zehn Finger, aber Du hast mich erwischt. In dem genannten Satz war selbstverständlich das BRM gemeint.

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