Ersatzmitglied darf an bestimmten Sitzungen nicht teilnehmen
Hallo,
ich bin bei uns erstes Ersatzmitglied. Lange war es so, dass ich nie zu Sitzungen eingeladen wurde wenn jemand fehlte. Aufgrund Eurer Hilfe habe ich jetzt schon einmal(!!!) an einer Sitzung teilgenommen. Meist heißt heißt es, die Absagen der ordentlichen Mitglieder sind zu spät gekommen.
Zusätzlich gibt es bei uns einmal im Monat eine Sitzung Betriebsrat - Geschäftsleitung. Auch hier werde ich bei fehlenden Mitgliedern nicht eingeladen. Es heißt der Geschäftsführer möchte nicht, dass ein Ersatzmitglied dabei ist und unser BV ist der Meinung es steht mir nicht zu.
Nun meine beiden Fragen:
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Wie kurzfristig muss eine Absage eines ordentlichen Mitgliedes kommen, damit ich nicht mehr teilnahmen darf? Ich sitze ca 30 Sekunden vom Sitzungszimmer entfernt.
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Gibt es tatsächlich Sitzungen wie z. B. oben beschrieben, an denen ich nicht teilnehmen darf?
Schon einmal vielen Dank für Eure Mühe und Antworten im Voraus, Euer Ersatzmitglied (Frank)
Community-Antworten (7)
18.07.2007 um 14:56 Uhr
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Die einzige Maßgabe lautet: 'rechtzeitig' - das sollte in Deinem Fall ja gegeben sein. Das hört sich nach einer faulen Ausrede Eures BRV an...
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Solche Sitzungen gibt es NICHT. Die Ersatzmitglieder nehmen bei Verhinderung von ordentlichen Mitgliedern ALLE BR-Aufgaben wahtr, mit ALLEN Rechten und Pflichten.
Und ob die GL möchte, dass Ersatzmitglieder nicht an den Monatsgesprächen teilnehmen, oder ob sie vielleicht im August Schlitten fahren möchte - kann dem BR sch...egal sein. Für dem Zeitraum, in dem ein Ersatzmitglied nachgerückt ist, ist es als vollwertiges BR-mitglied anzusehen.
18.07.2007 um 14:57 Uhr
Wollte gerade antworten und sehe Sternburgs Eintrag.
Bleibt mir nur, ihm voll und ganz zuzustimmen!!
gruß
18.07.2007 um 14:58 Uhr
@Sternburg, "lach!!!" und BINGO!
18.07.2007 um 15:06 Uhr
Hallo Ersatzmitglied,
hier noch ein Auszug aus dem Fitting zu § 25 RN 23 den du deinem Vorsitzenden zeigen kannst. " Da das Nachrücken des Ersatzmitgliedes auch bei zeitweiliger Verhinderung von BR Mitgl. die volle Besetzung des BR sicherstellen soll, hat der Vorsitzende des BR die Pflicht, durch rechtzeitige Heranziehung der in Frage kommenden Ersatzmitglieder dafür zu sorgen, dass der BR stets mit der gesetzlich vorgeschriebenen Zahl der BR Mitglieder besetzt ist. Für BR Mitglieder deren Verhinderung ihm bekannt ist, hat er zur Erledigung der anffallenden BR Aufgaben die betreffenden Ersatzmitglieder heranzuziehen. Dies gilt insbesondere für die Teilnahme an BR Sitzungen. Die Ladung des Vorsitzenden ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme des Ersatzmitglieds an den BR Sitzungen, da das Ersatzmitglied automatisch mit dem Beginn der zeitweiligen Verhinderung des ordentlichen Mitgliedes nachrückt und es hierzu keiner besonderen Berufung oder eines anderen nach außen hin erkennbaren Aktes bedarf."
MfG Angi1
18.07.2007 um 22:44 Uhr
Bei einer zeitweiligen Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds tritt das entsprechende Ersatzmitglied KRAFT GESETZ (§ 25 Abs. 1 BetrVG ) als ordentliches Betriebsratsmitglied in den Betriebsrat ein. Bis auf die Funktionen des Vertretenen übernimmt das Ersatzmitglied alle Rechte und Pflichten eines Betriebsratsmitglieds und das gilt nicht nur für die Betriebsratssitzungen. Dazu bedarf es keiner Benennung oder einer Beschlussfassung des Betriebsrats. Ein Ersatzmitglied kann alle diese Aufgaben aber nur erfüllen, wenn es über seinen Einsatz informiert wird. Diese Information gehört zu den Pflichten des Vorsitzenden.
18.07.2007 um 22:51 Uhr
Frank, und schenke ihn bitte den Downlode unter "http://www.betriebsratgeber.de/software/screenshots2006/07-1-br-mitgl.htm".
Dann weis Er wann und wo er mit dir zu Rechnen hat :-)
Als erstes Ersatzmitglied , könntes du sogar Seminare bekommen können.
Und güsse deinen BRV mal schön vom mir , ich finde es toll das er so viel Rücksicht auf die AG/GF/GL nimmt .
p.s Arbeitet deine Frau in der Altenpflege ?
19.07.2007 um 02:42 Uhr
Ich danke Euch allen für Eure Antworten.
Ich habe heute schon die Möglichkeit genutzt, das Gremium mit den ersten Tipps zu konfrontieren.
Der BRV will meine Aussagen jetzt nochmal rechtlich gegenprüfen. Ich hoffe, dass ich mich nicht noch einmal an Euch wenden muss. Und ich hoffe, dass meinen Kollegen jetzt endlich bewußt geworden ist, dass ich bei einem Ausfall zwingend zu laden bin.
Vielen, vielen Dank nochmal Ersatzmitglied
@ waschbär: Nein, meine Frau arbeitet nicht in der Altenpflege.
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