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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ersatzmitglied - darf es Sitzungsniederschriften lesen?

B
blondie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, dürfen Ersatzmitglieder des Betriebsrates eigentlich auch die Protokolle (Sitzungsniederschriften) lesen?

5.99905

Community-Antworten (5)

S
scotti

13.12.2006 um 14:54 Uhr

Hallo, sobald ein Ersatzmitglied tätig werden muß, kann es alle Arbeiten des ordentlichen Mitgliedes übernehmen. Wenn es dazu nötig ist, ein oder mehrere Protokolle zu lesen, ist das völlig i.O. Sind jedoch alle BR Mitglieder anwesend, ist die Einsicht nicht von nöten, um nur mal zu schauen. LG Christian

H
H.M

13.12.2006 um 14:55 Uhr

Moin Moin,

Natürlich dürfen die EBRM die Protokolle lesen, denn sollten sie mal zu einer Sitzung geladen werden , wäre es schön wenn sie über die aktuelle thematik informiert sind. Ich erlebe es bei uns ( 11 er Gremium ) immer wieder, dass wir Themen bei einer Sitzung komplett neu erklären müssen, weil EBRM geladen sind und diese haben sich nicht vorab informiert.

MFG H.M

W
Waschbär

13.12.2006 um 17:42 Uhr

blondie,

ja, muss es sogar sonst kann es seine aufgaben als ersatzmitglied gar nicht so recht wahr nehmen :-))

S
socke

13.12.2006 um 17:45 Uhr

am besten EBRM so früh wie möglich wegen BRS informieren mit Hinweis auf Einsichtsmöglichkeit in Vorprotokoll, oder zum Sitzungsbeginn kurzer Abriss zu grad erledigten und laufenden Sachen -macht bei BR im Schichtdienst sowieso Sinn ´s is leider nicht jeder so idealistisch und liest verpasste Sitzungen nach

H
Heini

13.12.2006 um 22:51 Uhr

blondie fragt,

----Hallo, dürfen Ersatzmitglieder des Betriebsrates eigentlich auch die Protokolle (Sitzungsniederschriften) lesen?----

Antwort: Wenn Ersatzmitglieder für zeitweilig verhinderte, ordentliches BR Mitgl stellv. Tätig werden, so haben sie auch das Recht zur Einsicht in alle Sitzungsniederschriften des BR und dafür bedarf es nicht einmal eine Begründung.

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