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Mobbing nach Kündigung als BR - Freue mich auf Tipps und Ratschläge

T
Tümmler
Nov 2016 bearbeitet

Liebe BR-Kollegen,

ich brauche Eure Hilfe, da ich in der momentanen Situation nicht weiss wie ich mich wehren kann.

Da in unserem 3-köpfigen BR eine BR-Kollegin und ich gekündigt haben, haben wir als BR unserem Rücktritt erklärt und bereiten gerade eine Neuwahl vor.

Bis zu meinem Ausscheiden aus dem Unternehmen sind es noch vier Wochen. Mir wurde von meinem Vorgesetzten untersagt meine bisherige Tätigkeit (telefonischer Kundenkontakt im Verkauf) weiter auszuüben, und ich bekomme nun Aufgaben die weit unter meiner Qualifikation liegen (Listen bearbeiten, etc.), sozusagen als Beschäftigungstherapie für die nächsten vier Wochen. Habe ich hier eine Möglichkeit mich zu wehren?

Nebenbei bemerkt sind in meiner Branche Freistellungen im Falle einer Kündigung üblich, hierauf habe ich natürlich keinen Rechtsanspruch, aber ich habe auch keine Lust Aufgaben zu erfüllen, die ganz offensichtlich nur den Zweck haben mir zum Abschied das Leben so schwer wie möglich zu machen.

Freue mich auf Tips und Ratschläge!

7.942010

Community-Antworten (10)

C
Catweazle

03.06.2008 um 12:58 Uhr

@Tümmler,

hat der BR dieser Versetzung zugestimmt?

T
Tümmler

03.06.2008 um 13:26 Uhr

Ist in diesem Sinne keine Versetzung, ist eine "Entbindung von der bisherigen Aufgabe" und Ersatz durch eine neue.....

G
Galaxy

03.06.2008 um 14:36 Uhr

@Tümmler

es soll schon Kollegen gegeben haben, so hört man es vom Hörensagen, denen dieses Verhalten des Vorgesetzten so "auf den Magen" geschlagen hat, dass sie durch Erkrankung deswegen nicht arbeitsfähig waren. Und bei einer Erkrankung sollte man einen Arzt aufsuchen, denn dafür gibt es sie...... Alles weitere ist dann die Entscheidung des behandelnden Arztes...

M
Mona-Lisa

03.06.2008 um 14:47 Uhr

@galaxy, schäm dich........ :-))

P
Petrus

03.06.2008 um 15:02 Uhr

@tümmler: also eine erhebliche Änderungder Umstände, unter denen die (arbeitsvertraglich vereinbarte und in einer Stellenbeschreibung konkretisierte) Arbeit zu leisten ist? Dann lies mal, wie §95(3) BetrVG das nennt... Auch scheidende BR können noch sooooo gemein sein ;-)

G
Galaxy

03.06.2008 um 15:03 Uhr

@Mona-Lisa, du 500jährige Schönheit

warum? es ist nun mal tatsache, daß ich jemanden kenne, der von einem Bekannten gehört hat, daß dessen Freundin........

Und das gehört doch eindeutig zu Tipps und danach fragte doch der Tümmler, oder?

Was mein denn das Felltierchen dazu?????

M
Mona-Lisa

03.06.2008 um 15:05 Uhr

ja genau! Wo steckt denn die rotzfreche Fellkugel????

G
Galaxy

03.06.2008 um 15:13 Uhr

@Mona-Lisa

wahrscheinlich bei Midnigtlady, bei dem Gewitter letzte nacht wird er wohl vor lauter Angst zu ihr gekrochen sein und sich immer noch seine 4 Pfoten reiben...

U
uhu

03.06.2008 um 16:36 Uhr

@tümmler was machst du dich rum? ...du bist doch sicher mit der Vorbereitung der BR Neuwahl voll beschäftigt; auch in der Kündigungsfrist bist du noch BR in Amtsgeschäften; da hat man alle Hände voll zu tun und die BR Arbeit hat noch immer Vorrang vor den arbeitsvertraglichen Pflichten; immer nach dem Motto : Wurst wider Würstchen

B
Benno_BRB

03.06.2008 um 19:09 Uhr

@ Tümmler: und dann bleibt die ach soo wichtige Arbeit liegen. Mir würde es ja auch leid tun, aber Dienst ist Dienst und von daher muss der Chef das ja nicht verstehen nur akzeptieren. Ich denke auch dass Uhu's Vorschlag die beste Art ist dem Chef zu kontern....

@galaxy: Nit so hämisch. So weit ich weiss gab es im Norden gestern noch keine Gewitter. Hab aber keine Nachrichten gesehen, gehört oder/und gelesen!. Bei uns bleibt's wohl auch bei der Hoffnung....

@ Mona-Lisa: platt oda watt?

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