Mobbing - Kündigung gegen BR-Mitglied?
Hallo, ich bin seit 11 Jahren in der Firma beschäftigt. Seit 3 1/2 Jahren im BR. Seitdem macht der AG mir das Arbeiten und Leben in der Firma sehr schwer. Z. B. Es gab eine Umstruktrierung. D.h. Es wurden freiwillige gesucht, die für 5 Monate eine Testphase begleiten und in der Logistik arbeiten möchten. Teilung Verkauf / Logistik! Es hieß damals jeder könne zu jeder Zeit zurück in seine alte Abt.. Kurz vor Ende der Testphase mußten sich alle entscheiden. Alle entschieden sich für den Verkauf und gingen zurück in ihre alten Abt.. Bloß mich ließen Sie nicht in meine alte Abt. Es gab außerdem noch viele andere Ungerechtigkeiten die in den vergangenen Jahren passiert sind. Meiner Meinung nach Mobbing. Es gab jetzt ein Gespräch, indem Sie mir indirekt mit einer Kündigung gedroht haben, wenn ich mich nicht an die vorgegebenen Jobprofile halte. Wie soll ich mich Verhalten? Was kann der BR tun?
Community-Antworten (4)
05.06.2007 um 10:55 Uhr
@LILLY Egal ob das mobbing, schikane oder anderswie heisst: Du solltest Dich mal mit Deinen arbeitsvertraglichen, betriebsrätlichen und persönlichen Fähigkeiten, Möglichkeiten, Rechten und Pflichten auseinandersetzen. Zumal: Gibt es kein Gremium?
05.06.2007 um 13:19 Uhr
Hallo Lilly,
deine Schilderung sehe ich als Benachteilung eines BR-Mitglieds, dies ist nach dem Gesetz her nicht zulässig. Du kannts über das Beschwerderecht § 84 BetrVG den Betriebsrat informieren.
05.06.2007 um 22:17 Uhr
Hallo von Kölner, klar bei uns gibt es ein 5er Gremium. Da aber mind. 3 Mitglieder sehr auf Schmusekurs mit dem AG sind, werden in Situationen, wo man auf Konfrontation mit AG stossen könnnte die Schw..... eingezogen. Immer schön schleimen und für sich das beste heraus holen. Die anderen können nur zugucken.
06.06.2007 um 02:15 Uhr
@ Lilly,
wenn du dort bleiben möchtest und durch deinen BR keine Unterstützung erhälst, versuche es mal bei der Gewerkschaft als Mitglied.
Die Androhung einer Kündigung eines BRM ist sehr gewagt, da i.d.R. nur eine außerordentliche Kündigung möglich ist und zwar nur bei einem schweren Vergehen , dass nachweislich nicht fingiert wurde.
Viel Glück!
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