Erstellt am 15.11.2019 um 20:57 Uhr von nicoline
*Ich wollte bereits in meiner Krankheit zu Betriebsratssitzungen gehen. Ich habe aber damals eine Brief unserer Betriebsratsvorsitzenden erhalten mit der Erklärung dass das nur ginge wenn ich für den Tag der Sitzung eine Gesundmeldung vom Arzt bringen würde.
Nachdem das nicht ging habe ich darauf verzichtet.*
Rein rechtlich ist das absoluter Quatsch, was deine BRV da von sich gegeben hat. Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht zwingend Amtsunfähigkeit. An der Sitzung hättest du als Ersatzmitglied teilnehmen dürfen, deine Aufgaben als BR Sekretärin hättest du tatsächlich nicht ausüben dürfen, bzw. wäre die AU automatisch beendet gewesen, wenn du diese Aufgaben ausgeführt hättest.
Auch während deiner befristeten Rente darfst du als Ersatzmitglied an den Sitzungen teilnehmen, nachdem du deiner BRV mitgeteilt hast, dass du das möchtest, aber nur das. Du bleibst während der befristeten Rente wahlberechtigt und wählbar.
Für die Wahlberechtigung und Wählbarkeit ist es nicht ausschlaggebend, dass im Zeitpunkt der Wahl eine tatsächliche Erbringung der Arbeitsleistung vorliegt. Vielmehr ist entscheidend, dass der Arbeitnehmer nach Fristablauf, Ende der Elternzeit o.Ä., wieder in den Betrieb zurückkehren wird. Durch die Abwesenheit endet nicht seine Betriebszugehörigkeit. Das Arbeitsverhältnis „ruht“ lediglich während der Dauer der Abwesenheit. Das aktive und passive Wahlrecht besteht somit bei den Beschäftigungsgruppen Elternzeitler, befristete Rentner, Altersteilzeitler in der aktiven Phase der Altersteilzeit.
Erstellt am 18.11.2019 um 07:55 Uhr von UdoWoe
Nicoline hat das alles schon gut geschrieben.
Eine "Gesundmeldung" o.ä. gibt es nicht. Ist man Arbeitsunfähig geschrieben und geht trotzdem arbeiten, dass ist diese hinfällig. Zudem darfst du alles machen was der Genesung nicht im Wege stehen. Dies aber nur so nebenbei.
Ich würde den BRV mal daraufhin weisen, dass du zu jeder Zeit an BR-Sitzungen teilnehmen kannst und darfst. Er hat dich somit falsch beraten.
Erstellt am 18.11.2019 um 09:34 Uhr von moreno
Ich würde den BRV mal daraufhin weisen, dass du zu jeder Zeit an BR-Sitzungen teilnehmen kannst und darfst....zu jeder Zeit? Doch wohl nur wenn sie dran ist mit nachrücken! Und wie der AG die Stelle ausschreibt bleibt ihm überlassen.