Ich arbeite als Betriebsrats Sekretärin und bin gleichzeitig auch Ersatzmitglied im Betriebsrat. Seit 1. November 19 erhalte ich jetzt nach längerer Krankheit eine befristete Erwerbsunfähigkeitsrente für die Dauer von 2 Jahren.

Der Betriebsrat hat mir erklärt dass ich ab sofort nicht mehr zu Betriebsratssitzungen eingeladen werde.
Ich wollte bereits in meiner Krankheit zu Betriebsratssitzungen gehen. Ich habe aber damals eine Brief unserer Betriebsratsvorsitzenden erhalten mit der Erklärung dass das nur ginge wenn ich für den Tag der Sitzung eine Gesundmeldung vom Arzt bringen würde.
Nachdem das nicht ging habe ich darauf verzichtet.
Jetzt hat sie mir geschrieben dass ich auch während der befristeten Erwerbsunfähigkeit nicht an den Sitzungen teilnehmen kann. Stimmt das so?

Eine zusätzliche Frage noch, meine Stelle als BR-Sekretärin darf diese fest besetzt werden oder muss sie sachbefristet besetzt werden.

Zur Info -- ich bin 60 Jahre alt und habe eine Schwerbehinderung von 60 %