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Recht auf Weiterbeschäftigung in Teilzeit bei voller Erwerbsminderungsrente

M
Mercyful
Feb 2020 bearbeitet

​Hallo zusammen,

wir haben einen Arbeitnehmer, der nun (bis zum Zeitpunkt des Eintritts der regulären Altersrente) eine ​volle​ Erwerbsminderungsrente erhält.

Dieser Arbeitnehmer möchte gern im Rahmen der zulässigen Grenzen (max. 3 Std./Tag bzw. € 6.300/Jahr) in Teilzeit weiterarbeiten. Der Arbeitgeber jedoch möchte dieses nicht.

Hat der Arbeitnehmer ein Recht auf Weiterbeschäftigung in Teilzeit? Wenn ja, woraus leitet sich dieser Rechtsanspruch ab?

Wir haben keine SBV und sind als BR gerade ein wenig überfragt.

​Habt Ihr gute Hinweise bzw. Rechtshintergründe für uns?

Vielen Dank.

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Community-Antworten (5)

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Pjöööng

13.02.2020 um 12:13 Uhr

Der Arbeitsvertrag endet durch den Bezug einer Erwerbsminderungsrente nicht automatisch, es sei denn es gäbe einen entsprechenden Passus im Tarif- oder Arbeitsvertrag.

Insofern ist meines Erachtens die Situation wie folgt: Der Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag den er derzeit nicht erfüllen kann. Ich sehe keinen Grund warum er nicht einen Teilzeitantrag nach dem TzBefrG stellen können sollte. Dann wäre die Antwort des Arbeitgebers abzuwarten, mit welcher Begründung er ablehnt.

M
Mercyful

13.02.2020 um 12:45 Uhr

Hallo Pjöööng,

für den Kollegen gilt ein MTV, der seinerzeit für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Wir selber sind nicht tarifgebunden und die Allgemeinverbindlichkeit wurde inzwischen auch wieder aufgehoben.

Lt. MTV (der wie gesagt für den AN noch gilt) ist geregelt "(5) Unbefristete Arbeitsverhältnisse enden, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, mit dem Ende des Kalendermonats, in dem der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet hat oder in welchem dem Arbeitnehmer der Rentenbescheid über die Gewährung einer Rente wegen zeitlich nicht befristeter Erwerbsunfähigkeit oder vorgezogenem Altersruhegeld zugegangen ist."

Heißt, dass das Arbeitsverhältnis endet. Aber ob ein Recht auf Weiterbeschäftigung existiert, ist dem MTV nicht zu entnehmen.

Hast Du hier noch einen weiteren Tipp für uns?

K
Kjarrigan

13.02.2020 um 12:59 Uhr

Hallo Mercyful ich befürchtete der AG wird sich einfach stur stellen, sich auf den MTV berufen. Hat der AG denn schon etwas unternommen, Kündigung etc? Der AN scheint ja schon mit dem AG gesprochen zu haben - hat er die Teilzeit schriftlich beantragt? Ich sehe den AG in einer leicht besseren Position, er sagt einfach nein, verweist auf den TV und der AN müsste sich einklagen (was immer mit dem Kostenrisiko verbunden ist bzw. in erster Instanz sowieso jeder seine Kosten trägt. Und selbst wenn er obsiegen würde, dürfte das Verhältnis AG - AN danach nicht merh das beste sen.

P
Pjöööng

13.02.2020 um 13:03 Uhr

Wenn dieser Passus für den AN gilt, dann ist es doch ganz klar: Der Arbeitsvertrag endet automatisch durch Erhalt des Rentenbescheides. Es müsste also ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden und dazu kann der Arbeitgeber nicht gezwungen werden.

M
Mercyful

13.02.2020 um 13:52 Uhr

@ Kjarrigan = Der Kollege hat bisher nur seinem Vorgesetzten mitgeteilt, dass er EU-Rente erhält und gerne für 3 Std./Tag weiterbeschäftigt werden möchte. Der Arbeitgeber wurde selber bisher nicht informiert bzw. es wurde kein Antrag gestellt.

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