​Hallo zusammen,

wir haben einen Arbeitnehmer, der nun (bis zum Zeitpunkt des Eintritts der regulären Altersrente) eine ​volle​ Erwerbsminderungsrente erhält.

Dieser Arbeitnehmer möchte gern im Rahmen der zulässigen Grenzen (max. 3 Std./Tag bzw. € 6.300/Jahr) in Teilzeit weiterarbeiten. Der Arbeitgeber jedoch möchte dieses nicht.

Hat der Arbeitnehmer ein Recht auf Weiterbeschäftigung in Teilzeit? Wenn ja, woraus leitet sich dieser Rechtsanspruch ab?

Wir haben keine SBV und sind als BR gerade ein wenig überfragt.

​Habt Ihr gute Hinweise bzw. Rechtshintergründe für uns?

Vielen Dank.