Erstellt am 13.02.2020 um 11:13 Uhr von Pjöööng
Der Arbeitsvertrag endet durch den Bezug einer Erwerbsminderungsrente nicht automatisch, es sei denn es gäbe einen entsprechenden Passus im Tarif- oder Arbeitsvertrag.
Insofern ist meines Erachtens die Situation wie folgt: Der Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag den er derzeit nicht erfüllen kann. Ich sehe keinen Grund warum er nicht einen Teilzeitantrag nach dem TzBefrG stellen können sollte. Dann wäre die Antwort des Arbeitgebers abzuwarten, mit welcher Begründung er ablehnt.
Erstellt am 13.02.2020 um 11:45 Uhr von Mercyful
Hallo Pjöööng,
für den Kollegen gilt ein MTV, der seinerzeit für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Wir selber sind nicht tarifgebunden und die Allgemeinverbindlichkeit wurde inzwischen auch wieder aufgehoben.
Lt. MTV (der wie gesagt für den AN noch gilt) ist geregelt
"(5) Unbefristete Arbeitsverhältnisse enden, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, mit dem Ende des Kalendermonats, in dem der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet hat oder in welchem dem Arbeitnehmer der Rentenbescheid über die Gewährung einer Rente wegen zeitlich nicht befristeter Erwerbsunfähigkeit oder vorgezogenem Altersruhegeld zugegangen ist."
Heißt, dass das Arbeitsverhältnis endet. Aber ob ein Recht auf Weiterbeschäftigung existiert, ist dem MTV nicht zu entnehmen.
Hast Du hier noch einen weiteren Tipp für uns?
Erstellt am 13.02.2020 um 11:59 Uhr von Kjarrigan
Hallo Mercyful
ich befürchtete der AG wird sich einfach stur stellen, sich auf den MTV berufen.
Hat der AG denn schon etwas unternommen, Kündigung etc?
Der AN scheint ja schon mit dem AG gesprochen zu haben - hat er die Teilzeit schriftlich beantragt?
Ich sehe den AG in einer leicht besseren Position, er sagt einfach nein, verweist auf den TV und der AN müsste sich einklagen (was immer mit dem Kostenrisiko verbunden ist bzw. in erster Instanz sowieso jeder seine Kosten trägt.
Und selbst wenn er obsiegen würde, dürfte das Verhältnis AG - AN danach nicht merh das beste sen.
Erstellt am 13.02.2020 um 12:03 Uhr von Pjöööng
Wenn dieser Passus für den AN gilt, dann ist es doch ganz klar: Der Arbeitsvertrag endet automatisch durch Erhalt des Rentenbescheides. Es müsste also ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden und dazu kann der Arbeitgeber nicht gezwungen werden.
Erstellt am 13.02.2020 um 12:52 Uhr von Mercyful
@ Kjarrigan = Der Kollege hat bisher nur seinem Vorgesetzten mitgeteilt, dass er EU-Rente erhält und gerne für 3 Std./Tag weiterbeschäftigt werden möchte. Der Arbeitgeber wurde selber bisher nicht informiert bzw. es wurde kein Antrag gestellt.