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Einsichtnahme in Dienstpläne

B
betriebsrat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Wir haben bei unserer Geschäftsleitung darum gebeten, die Dienstpläne aller Bereiche unseres Krankenhauses zur Einsichtnahme auf den PC des Betriebsrates zu installieren. Begründet hatten wir dies mit der Überprüfung der tarifvertraglichen und arbeitsrechtlichen Regelungen. Diese Dienstpläne sollten nur zur Einsichtnahme dienen und schreibgeschützt sein. Unsere Geschäftsführerin lehnte dies ab, mit der Begründung, das der Betriebsrat nur einen Anspruch auf die Überlassung von Soll und Ist Dienstplänen in Kopie hätte. Eine Einsichtnahme wäre damit nicht gemeint. Sie fügte uns noch ein Gerichtsurteil ( LAG Berlin AZ 7 TaBV 2220/04) an. Der Aufwand, diese Dienstpläne ( sind reichlich ) zu kopieren , der materielle Aufwand ( Papier) und das Platzproblem der Aufbewahrung sind für uns nicht nachvollziehbar. Was können wir noch tun ? Wie läuft das bei anderen Betriebsräten ab? Kennt jemand zufällig ein Gerichtsurteil oder eine Notiz zu diesem Thema? Wer kann uns helfen?

7.99006

Community-Antworten (6)

AF
alter Fritz

17.04.2008 um 15:42 Uhr

Die Kosten muß nunmal der AG tragen. Siehe § 40 BetrVG. Auch Ihr braucht das nicht kopieren, muß der AG halt noch einen AN einstellen ;-) oder euch eine Sekretärin zur verfügung stellen. Ebenso verhält es sich mit dem Lageraufwand. Muß er euch halt einen größeren Raum zur Verfügung stellen.

P
pehoe

17.04.2008 um 17:06 Uhr

betriebsrat, erzwingen läßt sich sicher nicht, dass ihr in die Dienstpläne auf dem Computer einsehen könnt, aber die Gründe für eine Ablehnung sind nicht wirklich zu erkennen. Da hilft evtl. eine Argumentation mit der finanziellen Belastung für den AG, wie von alter fritz schon beschrieben. Wir haben Einsichtnahme in die Dienstpläne, selbstverständlich schreibgeschützt. Dies wurde uns ohne nochmalige Nachfrage zugebilligt.

P
packer

17.04.2008 um 18:32 Uhr

hallo betriebsrat,

also wir bekommen ja erstmal gar nichts vom AG. Die Dienstpläne hat er uns aber auch sofort gegeben und zwar in elektronischer Form. Ferner bekommen wir alle Auszüge aus den Ampelkonten... Ich hätte aber genauso argumentiert wie der alte Fritz. Dann rechne doch halt mal um, wieviel Zeit Du and der Choose sitzen und was das Kosten würde... Und sonst bleibt Euch ja auch noch der gang zum RA... auch wieder Kosten... Die wollen doch nur Beschäftigungstherapie mit Euch machen auf daß ihr auf keine dummen Gedanken kommt :)

AF
alter Fritz

17.04.2008 um 23:35 Uhr

Auch unser AG hat uns in die Dienstpläne geschaltet. D.h., der Abteilungsleiter schreibt den DP, PDL erhältdiese uber das Netzwerk und dann geht das ganze zu uns und wir können sie auf dem PC einsehen. Um auf dem hart umkämpften Gesundheitsmarkt bestehen zu können müssen KH effizient und modern arbeiten. Unnötige Kosten können schnell mal ein paar tausend Eumel kosten. Das müsst ihr eurem GF klar machen. Rohstoff für die Papierherstellung wird immer teurer! Mal eine Woche Überstunden ablehnen- wirkt manchmal Wunder......

I
Immie

17.04.2008 um 23:44 Uhr

@betriebsrat Wie wollt ihr ohne Dienstpläne diese denn "genehmigen"?

P
packer

18.04.2008 um 17:53 Uhr

@ immi

natürlich :))))

das hab ich gar nicht bemerkt weils schon in fleisch und blut übergegangen ist. also wird betriebsrat mit seinem gremium mal so richtig in den ameisenhaufen pieken und die dinger mangels unkenntnis ablehen... dann ist da aber was los :))))

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