Hallo!
Wir haben bei unserer Geschäftsleitung darum gebeten, die Dienstpläne aller Bereiche unseres Krankenhauses zur Einsichtnahme auf den PC des Betriebsrates zu installieren. Begründet hatten wir dies mit der Überprüfung der tarifvertraglichen und arbeitsrechtlichen Regelungen.
Diese Dienstpläne sollten nur zur Einsichtnahme dienen und schreibgeschützt sein.
Unsere Geschäftsführerin lehnte dies ab, mit der Begründung, das der Betriebsrat nur einen Anspruch auf die Überlassung von Soll und Ist Dienstplänen in Kopie hätte. Eine Einsichtnahme wäre damit nicht gemeint. Sie fügte uns noch ein Gerichtsurteil ( LAG Berlin AZ 7 TaBV 2220/04) an. Der Aufwand, diese Dienstpläne ( sind reichlich ) zu kopieren , der materielle Aufwand ( Papier) und das Platzproblem der Aufbewahrung sind für uns nicht nachvollziehbar. Was können wir noch tun ? Wie läuft das bei anderen Betriebsräten ab? Kennt jemand zufällig ein Gerichtsurteil oder eine Notiz zu diesem Thema? Wer kann uns helfen?