Erstellt am 21.08.2007 um 19:54 Uhr von Maclogic
@Erna 28,
beschreibe doch bitte deine Anfrage etwas genauer. Normalerweise muss der Dienstplan in Bezug auf Arbeitszeitrechlichen Grundlagen von der PDL erstellt werden.
Stellt der BR oder macht der BR auf Probleme des Arbeitszeitgesetzes und der Gestalltung des Dienstplanes aufmerksam so ist die PDL wieder in der Pflicht.
Gruß
Maclogic
Erstellt am 22.08.2007 um 10:11 Uhr von wölfchen
Wenn ich Dich richtig interpretiere, geht es um Änderungen im bestehenden Dienstplan. Und der Zusatz "ohne PDL-Genehmigung" deutet mir darauf hin, dass es evtl. um Tausch der Kolleg/Innen untereinander geht.
Was Maclogic schon ausgeführt hat, trifft ebenso für jede Änderung am bestehenden Plan zu. Beiderseitiges Einverständnis, Genehmigung durch die PDL und Absegnung durch den BR sind Voraussetzung für eine Änderung. Ausnahmeregelungen für besondere Not- und Eilfälle können in einer Betriebsvereinbarung getroffen werden. (Az: BAG 1 ABR 59/88)