Dienstplan
Hallo, kann der BR Änderungen auf dem Dienstplan durchführen? Ich meine das der Dienstplan erst über den BR geht und von dem genehmigt wird? Ohne PDL Genehmigung!? Wer kann mir helfen
Community-Antworten (2)
21.08.2007 um 21:54 Uhr
@Erna 28,
beschreibe doch bitte deine Anfrage etwas genauer. Normalerweise muss der Dienstplan in Bezug auf Arbeitszeitrechlichen Grundlagen von der PDL erstellt werden. Stellt der BR oder macht der BR auf Probleme des Arbeitszeitgesetzes und der Gestalltung des Dienstplanes aufmerksam so ist die PDL wieder in der Pflicht.
Gruß
Maclogic
22.08.2007 um 12:11 Uhr
Wenn ich Dich richtig interpretiere, geht es um Änderungen im bestehenden Dienstplan. Und der Zusatz "ohne PDL-Genehmigung" deutet mir darauf hin, dass es evtl. um Tausch der Kolleg/Innen untereinander geht. Was Maclogic schon ausgeführt hat, trifft ebenso für jede Änderung am bestehenden Plan zu. Beiderseitiges Einverständnis, Genehmigung durch die PDL und Absegnung durch den BR sind Voraussetzung für eine Änderung. Ausnahmeregelungen für besondere Not- und Eilfälle können in einer Betriebsvereinbarung getroffen werden. (Az: BAG 1 ABR 59/88)
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