Erstellt am 08.04.2008 um 23:21 Uhr von DonJohnson
als Zustimmung! Ein BR stimmt niemals nie nicht zu einer Kündigung zu - läßt auch keine Fristen verstreichen sondern steht immer auf Seiten des MA!
Erstellt am 09.04.2008 um 07:19 Uhr von Wiesel
na na na Don Johnson,
es gibt auch andere Fälle: wie siehst Du das denn zum Beispiel bei Gewalttätigkeit am Arbeitsplatz? Und da gibt es auch noch andere Konstellationen. Ganz so einfach ist das nicht wie Du es schreibst.
Erstellt am 09.04.2008 um 09:48 Uhr von w-j-l
Don Johnson übertreibt es gerne ein wenig mit dem individuellen Schutz der AN, egal ob das dann zu (kollektiven) Lasten der übrigen AN geht.
Im übrigen muß ich als BR jede Kündigung "zur Kenntnis nehmen", auch formell.
Die Frage ist doch, ob ich mit der "Kenntnisnahme" auch einen Widerspruch absetze, oder als BR wenigstens "Bedenken" äußere.