Juristerei II - Welche rechtliche Wirkung hat eine "Präambel" in einer BV?
Welche rechtliche wirkung hat eine "Präambel" in einer BV, bzw. was ist der Sinn einer solchen??
Community-Antworten (9)
31.03.2008 um 10:18 Uhr
31.03.2008 um 11:00 Uhr
@juralet,
Das ist etwas aus einer zeit als die leute noch viel zeit zum lesen hatten.
die Prä, soll sowas wie das vorwort sein ,mit vielen tollen wörten wird dort der gedanken der volgenden seiten verkündet :-)
viele buchstaben, oft mit wenig inhalt. ich habe in einigen BV,s auch noch einige Denkmäler längst vergangern BRMs bzw damal PRs .-)
Ist heute nicht mehr zeit gemäss .....
02.04.2008 um 16:34 Uhr
Vorsicht zum Thema Präambel und ist ja quasi nur ein Statussymbol der Abschließenden. In Präambeln kann wenn man es geschickt macht eine ganze Menge Holz versteckt sein. Bei uns steht in einer Präambel zum Beispiel der Anspruch auf Bevorzugung von internen gegenüber externen Bewerbern, usw. Dadurch, dass beide Parteien unterschreiben ist auch die Präambel Teil des Grundkonsens und kann daher rechtlich relevant werden. (z.B. Einigungsstelle)
02.04.2008 um 16:55 Uhr
@Inkognito Weissnicht, super ... also mehr eine oster spielerrei ! hoffentlich weis es jeder was ihr dort alles versteckt habt ! nicht das der einfache AN welcher es liest auf der Arbeit zu anderen schlüssen kommt.
Richtig hoch kommt der spassfaktor aber ja bekanntlich erst wenn es unterschiedlicher Meinungen zu dem Thema gibt und die Verschlüsselung viel Platz zum spekulieren lässt. !!!!!
Denke mal darüber nach. und immer daran Denken Ein Denkmal soll zum denken anregen ein Mahnmal soll eine Wahrung sein . Wird oft verwechselt.
03.04.2008 um 18:39 Uhr
Hallo Waschbär,
klar weiß das jeder. Auch und gerade der Arbeitgeber weiß was gemeint ist. Bei uns sitzen keine Juristen im Betriebsrat die alles hinter drei Ecken verstecken müssen. Wir sind Pfleger. Da steht das ganz klar und offen drin. In schönen deutschen Sätzen. Aber hast natürlich recht. War auch Teil meiner Aussage das man bei Präambeln vorsichtig sein muss was zum Beispiel der Arbeitgeber versucht reinzudrücken. Also immer schöne Sätze schreiben und dann am besten im Gremium probieren ob jeder das selbe drunter versteht. Und ganz klar auch immer mal wieder die GF fragen was er denn mit der tollen Formulierung die keine Sau verstanden hat auszusagen versucht. Und vorsicht vor dem Rechtsanwalt den man nicht sieht!
Mfg
Inkognito
04.04.2008 um 10:12 Uhr
@ Inkognito Weissnicht, hoffentlich besteht der Satz und alle wissen was gemeint ist, auch noch wenn keiner mehr von den Schreibern mehr da ist.
04.04.2008 um 15:04 Uhr
Bei uns heisst es auch schon mal "Ziele", "Zweck" oder "Gegenstand". Dies dient dazu leicht verständlich zu beschreiben warum man diese BV überhaupt erstellt hat.
Und "Inkognito" hat Recht, man kann dort freundlich verpackt und oftmals unauffällig schon mal was festschreiben.
Auch ist es vorteilhaft wenn die BV bzw. ein Entwurf für die erste Verhandlung vom BR selbst erstellt wird. Dann muss der AG um jede Änderung kämpfen!! Noch besser ist die Hinzunahme einer Beraterfirma, die lassen sich nicht beeindrucken und weich klopfen. Wir haben da sehr gute Erfahrungen mit der TBS NRW gemacht.
04.04.2008 um 15:07 Uhr
@robinwaf, nenne dich doch gleich robin baff oder robin ich war auf br1 seminar.
man(n9 kann die Bv auch künstlich auf blähen so das keiner intresse hat die jemals zu lesen.....
robin hast du auch deinen 1 GB USB Speicher stick bekommen ?
04.04.2008 um 15:55 Uhr
Da steht bei entsprechender Qualifikation ist der Bewerber einem externen Bewerber vorzuziehen (leicht verfälscht man weiß ja nie wer mitliest). Ich denke das ist eindeutig genug oder?
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