Erstellt am 29.03.2008 um 23:22 Uhr von Lotte
frodo_beutlin,
der AG kann verlangen, dass Du Deine PR-Tätigkeit innerhalb Deiner AZ erledigst. Einfacher ist es, Dich an einem normalerweise nicht freigestellten Tag für zu erledigende PR-Tätigkeit gemäß § 46 (3) BPersVG freizustellen.
Erstellt am 29.03.2008 um 23:58 Uhr von frodo_beutlin
ich bin nicht tageweise sondern prozentual freigestellt ... also ist es doch eigentlich egal an welchem Tag ich etwas erledige .. oder etwa nicht ....
Erstellt am 06.04.2008 um 11:18 Uhr von akimo97
Hallo!
1. Welche Behörde? Wieso nur teilweise Freistellung?
2. Wenn die PR-Tätigkeit nicht innerhalb der regelmäßigen AZ erledigt werden kann,
dann PR-Tätigkeit=Arbeitszeit!
3. Bei Dienstreisen wird die tatsächlich notwendige Dienst-/Reisezeit als Arbeitszeit
angerechnet! Wenn die BR-Tätigkeit bis z.B. 16:00 Uhr dauert, und die Heimfahrt
nochmals 2 Stunden, dann ist dies auch Arbeitszeit, ohne wenn und aber!
Erstellt am 06.04.2008 um 11:59 Uhr von frodo_beutlin
zu1: eine Bundesbehörde - teilweise, weil ich das so wollte, um nicht den Kontakt zur Arbeit zu verlieren
Bei Dienstreisen wird die tatsächlich notwendige Dienst-/Reisezeit als Arbeitszeit
angerechnet! Wenn die BR-Tätigkeit bis z.B. 16:00 Uhr dauert, und die Heimfahrt
nochmals 2 Stunden, dann ist dies auch Arbeitszeit, ohne wenn und aber!
gibt es dazu eine REchtsgrundlage - Ein Urteil ???
Erstellt am 07.04.2008 um 11:12 Uhr von Petrus
wenn cheffe auf Einhaltung der AZ besteht - dann machs doch einfach: 2 Std. Anreise, 3,7 Std. PR, 2 Std. Abreise und den nächsten Tag das Gleiche... Wenn Dich Cheffe zwingt, mehr als Deine Prozente zur PR-Arbeit zu benötigen und dabei auch noch die Spesenrechnung in die Höhe zu treiben...