Teilweise Freistellung und Mehrarbeit ?

Ist es möglich, wenn man als Personalrat teilweise freigestellt ist, dass man innerhalb der Personalratstätigkeit anzurechnende "Mehrarbeit" leistet?

Meine Dienststelle vertritt die Auffassung, dass für die Tage in der ich als Personalrat an einer anderen Dienststelle tätig bin, nur 7:48 Stunden anzurechnen sind und nicht die tatsächliche Inanspruchnahme am Dienstort ... auch wenn diese z.B. bei 10 Stunden liegt (... der Rest ist dann mein Hobby ???) - ich wäre auch bereit das mittels Betätigung der "Stechuhr" nachzuweisen...

wäre dann nicht auch nach TVÖD ein Teil der Reisezeit anzurechenen (wenn die enstprechende Stundenzahl an Reisezeiten zusammenkommt) oder sind diese Reisen als Personalrat dann auch mein Hobby ???