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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Personalrat - Teilweise Freistellung und Mehrarbeit möglich?

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frodo_beutlin
Jan 2018 bearbeitet

Teilweise Freistellung und Mehrarbeit ?

Ist es möglich, wenn man als Personalrat teilweise freigestellt ist, dass man innerhalb der Personalratstätigkeit anzurechnende "Mehrarbeit" leistet?

Meine Dienststelle vertritt die Auffassung, dass für die Tage in der ich als Personalrat an einer anderen Dienststelle tätig bin, nur 7:48 Stunden anzurechnen sind und nicht die tatsächliche Inanspruchnahme am Dienstort ... auch wenn diese z.B. bei 10 Stunden liegt (... der Rest ist dann mein Hobby ???) - ich wäre auch bereit das mittels Betätigung der "Stechuhr" nachzuweisen...

wäre dann nicht auch nach TVÖD ein Teil der Reisezeit anzurechenen (wenn die enstprechende Stundenzahl an Reisezeiten zusammenkommt) oder sind diese Reisen als Personalrat dann auch mein Hobby ???

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Community-Antworten (5)

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Lotte

30.03.2008 um 00:22 Uhr

frodo_beutlin, der AG kann verlangen, dass Du Deine PR-Tätigkeit innerhalb Deiner AZ erledigst. Einfacher ist es, Dich an einem normalerweise nicht freigestellten Tag für zu erledigende PR-Tätigkeit gemäß § 46 (3) BPersVG freizustellen.

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frodo_beutlin

30.03.2008 um 00:58 Uhr

ich bin nicht tageweise sondern prozentual freigestellt ... also ist es doch eigentlich egal an welchem Tag ich etwas erledige .. oder etwa nicht ....

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akimo97

06.04.2008 um 13:18 Uhr

Hallo!

  1. Welche Behörde? Wieso nur teilweise Freistellung?
  2. Wenn die PR-Tätigkeit nicht innerhalb der regelmäßigen AZ erledigt werden kann, dann PR-Tätigkeit=Arbeitszeit!
  3. Bei Dienstreisen wird die tatsächlich notwendige Dienst-/Reisezeit als Arbeitszeit angerechnet! Wenn die BR-Tätigkeit bis z.B. 16:00 Uhr dauert, und die Heimfahrt nochmals 2 Stunden, dann ist dies auch Arbeitszeit, ohne wenn und aber!
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frodo_beutlin

06.04.2008 um 13:59 Uhr

zu1: eine Bundesbehörde - teilweise, weil ich das so wollte, um nicht den Kontakt zur Arbeit zu verlieren

Bei Dienstreisen wird die tatsächlich notwendige Dienst-/Reisezeit als Arbeitszeit angerechnet! Wenn die BR-Tätigkeit bis z.B. 16:00 Uhr dauert, und die Heimfahrt nochmals 2 Stunden, dann ist dies auch Arbeitszeit, ohne wenn und aber!

gibt es dazu eine REchtsgrundlage - Ein Urteil ???

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Petrus

07.04.2008 um 13:12 Uhr

wenn cheffe auf Einhaltung der AZ besteht - dann machs doch einfach: 2 Std. Anreise, 3,7 Std. PR, 2 Std. Abreise und den nächsten Tag das Gleiche... Wenn Dich Cheffe zwingt, mehr als Deine Prozente zur PR-Arbeit zu benötigen und dabei auch noch die Spesenrechnung in die Höhe zu treiben...

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