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Als EDV-Fachkraft in den Betriebs- oder Personalrat

B
betrfr
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

bei uns wird ein betriebsrat gegründet, kann ich als administrator der EDV, auch gewählt werden? oder darf ich durch meine Position als Administrator gar nicht gewählt werden?

6.40509

Community-Antworten (9)

N
Nemeth

31.07.2007 um 21:31 Uhr

@betrfr

wenn Du ein AN lt. § 5 BetrVG bist, kannst Duch gewählt werden, bzw. Dich aufstellen lassen.

C
Catweazle

31.07.2007 um 21:32 Uhr

@betrfr,

du darfst gewählt werden, vorausgesetzt du kandidierst auch.

B
betrfr

31.07.2007 um 21:35 Uhr

aber wie sieht es mit gewissenskonflikte aus, die anderen mitarbeiter, wissen doch, dass ich als admin überall einsicht habe?

S
sandmann

31.07.2007 um 21:51 Uhr

@ betrfr

Gewissenskonflikte? Das würde ja heissen, dass Du auch in Angelegenheiten des BR schaust. Dies ist Dir durch das BetrVG verboten! Und wenn Du es trotzdem machst, darfst Du es eh nicht verwenden!

Gruss Sandmann

H
hans

31.07.2007 um 23:54 Uhr

betrfr,

wenn Du Interesse an BR-Arbeit, ein breites Kreuz und dem Mumm hast, auch BR vor Job zu stellen (ist als Admin ja aucht nicht leicht, gelle?), mach es! Erstens, Du darfst es. Zweitens, gerade im BR spart ein fähiger EDV'ler teuere Berater und kann diverse technische Machenschaften bestens beurteilen.

K
khrm

01.08.2007 um 00:11 Uhr

Die kollegen haben vollkommen Recht. Natürlich kannst Du wählen als auch Dich wählen lassen. Nur wen Du leiender Angestellter bist geht das nicht. Ich finde Leute die sich Gedanken darüber machen und nicht blind ins Abenteuer BR springen sollten sich aufstellen lassen. Viel Glück, KHRM

R
Rollie

01.08.2007 um 11:59 Uhr

Zudem kann man als Admin dann auch sicherstellen, das die elektronisch gespreicherten Daten des BR's auch bei BR bleiben. *gg

B
Bergmann

01.08.2007 um 12:06 Uhr

Und kann ab und zu mal beim AG reinschauen, was er vorhat !!

DAH
Der alte Heini

01.08.2007 um 12:19 Uhr

betrfr, solange Du nicht zu der Gruppe der leitenden Angestellten zählst und die Voraussetzungen des § 8 BetrVG erfüllst, darfst Du für den BR kandidieren und auch gewählt werden. Mit den Gewissenskonflikten von Mitarbeitern ist es so eine Sache. Diverse Kollegen haben Gewissenskonflikte solange diese ihnen persönlich dienlich sind. Die wenigsten aber aus moralischen Gründen.

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