Hallo Personalratskollegen,
ich habe da mal einige Fragen die Ihr vielleicht beantworten könnt.
Kurz zur Einleitung:
Wir sind eine kleine eigenständige Dienststelle mit jetzt 29 Beschäftigten einschl. des Dienststellenleiters.
Das sind 26 Beamte, 2 Tarifbeschäftigte (bis März 3Tarifbeschäftigte) sowie 1 Richter (Dienststellenleiter).
Unser Personalrat besteht somit aus 3 MA.
In der letzten regulären Personalratswahl (Personenwahl) (Dez. 2016) haben 8 MA jeweils mindestens 1 Stimme erhalten.
Die Vorsitzende (Tarifbeschäftigte) erhielt die meisten Stimmen. Danach waren 3 MA mit gleicher Stimmzahl (2 Beamte und 1 Tarifbeschäftigter). Da in unserer Dienststelle hauptsächlich Beamte sind und die Minderheitenquote beachtet werden muss, habe ich damals den Vortritt einer Beamtin und einem Beamten überlassen und kein Losverfahren wurde durchgeführt.
Somit stehe ich als erster auf der Ersatzmitgliederliste und danach 4 andere Beamten.
Im August 2017 wurde der stellv. Vorsitzender krank und ist dieses bis zum heutigen Tag.
In den folgenden Personalratsversammlungen der letzten 7 Monate wurde ich nicht eingeladen durch die Vorsitzende, und auch Beschlüsse und Zustimmungen wurden mir nicht mitgeteilt oder zur Unterzeichnung vorgelegt. Ich muss hier dazu sagen dass die beiden Damen sehr Arbeitgeber freundlich agierten.
Frage 1: Ist das Rechtens. Laut PersVG nicht.
Im Januar 2018 teilte die Vorsitzende dem Arbeitgeber mit das Sie zu Ende Februar in den Vorruhestand gehe. Das hätte bedeutet dass die folgenden Nachrücker nicht mehr Arbeitgeber freundlich gehandelt hätten.
Um das zu verhindern (wörtlich: „Wir werden das zu verhindern wissen“) beschlossen die beiden Damen zurück zu treten um somit den Personalrat Ihrer Meinung nach § 26 Abs. 1 Punkt 3 aufzulösen. Dazu wurde mir am 07.01.2017 mündlich mitgeteilt das am 09.01.2017 ich zur einer Personalratssitzung kommen sollte und ob ich eine Einladung bräuchte. Da ich „nicht“ wusste um was es ging sagte ich nein.
Am 09.01.2017 teilte mir die Vorsitzende mit das sie beide den Beschluss fassen zurückzutreten und somit der Personalrat aufgelöst wäre da Ihre Stimmenmehrheit reichen würde. Ich war natürlich dagegen. Sie sagten das ist jetzt so und Sie berufen in der nächsten Woche eine Personalversammlung um einen Wahlvorstand zu bestellen der eine Neuwahl durchführt und Sie bis dahin die Geschäfte weiterführen. Am Abend erhielt der stellv. Personalrat per Mail in seiner Krankheit den Rücktritt der Personalratsvorsitzende als Personalratsvorsitzende und den Rücktritt des Personalratsmitglied als Personalratsmitglied. Auf meine Bitte hin den Beschluss zu bekommen wurde mir mitgeteilt „Ersatzmitglieder haben nur dann ein Einsichtsrecht, wenn sie für ein ordentliches Personalratsmitglied nachgerückt sind. Haben sie an einer Sitzung teilgenommen, können sie Einsicht in das betreffende Sitzungsprotokoll nehmen, in der vom Vorstand aufbewahrten Niederschrift.“
In der Personalratsversammlung, an der 8 MA einschl. der beiden zurückgetretenen und der GPR und keine in der Anstalt vertretenen Gewerkschaft (das müsse man nicht) teilnahm wurde, nachdem ich durch meine Fragen warum keine Gewerkschaft eingeladen wurde und ob für die nicht im Dienst befindlichen MA eine 2te Personalversammlung stattfindet ziemlich hart angegangen wurde, ein Wahlvorstand aus 4 Personen vorgestellt, in dem der Vorsitzende der Lebensabschnittspartner der zurückgetretenen Personalrätin ist. Die Wahl zum Personalrat soll am 28.03.2018 stattfinden. Inzwischen ist der komplette Wahlvorstand bis auf eine Person erkrankt. Wir beschlossen dann, da sonst ja immer Personenwahl stattfand, über die Gewerkschaft eine Listenwahl. Die Gewerkschaft erstellte eine Liste für Beamten und eine Liste für die beiden Tarifbeschäftigten die von beiden Beauftragten unterzeichnet wurden. Diese gaben wir Fristgerecht, mit Datum und Unterschrift eines Wahlvorstandes, ab. Die Wahlvorschläge sollten laut Wahlausschreiben am 06.03.2018 ausgehängt werden. Dies geschah nicht da wie gesagt der Wahlvorstand erkrankt ist.
Die ehemalige Vorsitzende des Personalrats ist im Übrigen seit Ende Februar im Ruhestand.
Heute am 15.03.2018 erschien auf der Informationstafel des Wahlvorstandes eine Mitteilung an die Belegschaft dass nach Eingang von einigen Vorschlagslisten, die Personenwahl zur Listenwahl wechselt.
Nach Ablauf der Frist hätte aber nur eine gültige Liste vorgelegen und diese Liste würde jetzt zur Personenwahl anerkannt und ausgehängt. Und auch nur diese Bewerber wären zum Personalrat wählbar. Somit hätten Sie jetzt einen Arbeitgeber freundlichen Personalrat. Unsere beiden Listen wurden nicht anerkannt, aber auch nicht mitgeteilt warum diese nicht gültig sein sollten. Auch wurde diese Mitteilung nur von 2 Mitgliedern (Vorsitzender und 1 Mitglied) des Wahlvorstandes unterzeichnet, wobei der Vorsitzende krank zu Hause ist.
Ich sehe hier grobe Verletzungen des Wahlvorstandes. Auch das überhaupt eine Wahl stattfindet ist schon falsch oder sehe ich das anders.
Da wir sowie so ein Wahlanfechtungsverfahren über die Gewerkschaft einleiten wollte ich nur mal eure Meinung zu einem solchen Verhalten wissen und ob so eine Praxis schon mal von Euch erlebt wurde.
Mit kollegialen Gruß
Ekim1101