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Auflösung eines Personalrates

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Ekim1101
Feb 2019 bearbeitet

Hallo Personalratskollegen, ich habe da mal einige Fragen die Ihr vielleicht beantworten könnt. Kurz zur Einleitung: Wir sind eine kleine eigenständige Dienststelle mit jetzt 29 Beschäftigten einschl. des Dienststellenleiters. Das sind 26 Beamte, 2 Tarifbeschäftigte (bis März 3Tarifbeschäftigte) sowie 1 Richter (Dienststellenleiter). Unser Personalrat besteht somit aus 3 MA. In der letzten regulären Personalratswahl (Personenwahl) (Dez. 2016) haben 8 MA jeweils mindestens 1 Stimme erhalten. Die Vorsitzende (Tarifbeschäftigte) erhielt die meisten Stimmen. Danach waren 3 MA mit gleicher Stimmzahl (2 Beamte und 1 Tarifbeschäftigter). Da in unserer Dienststelle hauptsächlich Beamte sind und die Minderheitenquote beachtet werden muss, habe ich damals den Vortritt einer Beamtin und einem Beamten überlassen und kein Losverfahren wurde durchgeführt. Somit stehe ich als erster auf der Ersatzmitgliederliste und danach 4 andere Beamten. Im August 2017 wurde der stellv. Vorsitzender krank und ist dieses bis zum heutigen Tag. In den folgenden Personalratsversammlungen der letzten 7 Monate wurde ich nicht eingeladen durch die Vorsitzende, und auch Beschlüsse und Zustimmungen wurden mir nicht mitgeteilt oder zur Unterzeichnung vorgelegt. Ich muss hier dazu sagen dass die beiden Damen sehr Arbeitgeber freundlich agierten. Frage 1: Ist das Rechtens. Laut PersVG nicht. Im Januar 2018 teilte die Vorsitzende dem Arbeitgeber mit das Sie zu Ende Februar in den Vorruhestand gehe. Das hätte bedeutet dass die folgenden Nachrücker nicht mehr Arbeitgeber freundlich gehandelt hätten. Um das zu verhindern (wörtlich: „Wir werden das zu verhindern wissen“) beschlossen die beiden Damen zurück zu treten um somit den Personalrat Ihrer Meinung nach § 26 Abs. 1 Punkt 3 aufzulösen. Dazu wurde mir am 07.01.2017 mündlich mitgeteilt das am 09.01.2017 ich zur einer Personalratssitzung kommen sollte und ob ich eine Einladung bräuchte. Da ich „nicht“ wusste um was es ging sagte ich nein. Am 09.01.2017 teilte mir die Vorsitzende mit das sie beide den Beschluss fassen zurückzutreten und somit der Personalrat aufgelöst wäre da Ihre Stimmenmehrheit reichen würde. Ich war natürlich dagegen. Sie sagten das ist jetzt so und Sie berufen in der nächsten Woche eine Personalversammlung um einen Wahlvorstand zu bestellen der eine Neuwahl durchführt und Sie bis dahin die Geschäfte weiterführen. Am Abend erhielt der stellv. Personalrat per Mail in seiner Krankheit den Rücktritt der Personalratsvorsitzende als Personalratsvorsitzende und den Rücktritt des Personalratsmitglied als Personalratsmitglied. Auf meine Bitte hin den Beschluss zu bekommen wurde mir mitgeteilt „Ersatzmitglieder haben nur dann ein Einsichtsrecht, wenn sie für ein ordentliches Personalratsmitglied nachgerückt sind. Haben sie an einer Sitzung teilgenommen, können sie Einsicht in das betreffende Sitzungsprotokoll nehmen, in der vom Vorstand aufbewahrten Niederschrift.“ In der Personalratsversammlung, an der 8 MA einschl. der beiden zurückgetretenen und der GPR und keine in der Anstalt vertretenen Gewerkschaft (das müsse man nicht) teilnahm wurde, nachdem ich durch meine Fragen warum keine Gewerkschaft eingeladen wurde und ob für die nicht im Dienst befindlichen MA eine 2te Personalversammlung stattfindet ziemlich hart angegangen wurde, ein Wahlvorstand aus 4 Personen vorgestellt, in dem der Vorsitzende der Lebensabschnittspartner der zurückgetretenen Personalrätin ist. Die Wahl zum Personalrat soll am 28.03.2018 stattfinden. Inzwischen ist der komplette Wahlvorstand bis auf eine Person erkrankt. Wir beschlossen dann, da sonst ja immer Personenwahl stattfand, über die Gewerkschaft eine Listenwahl. Die Gewerkschaft erstellte eine Liste für Beamten und eine Liste für die beiden Tarifbeschäftigten die von beiden Beauftragten unterzeichnet wurden. Diese gaben wir Fristgerecht, mit Datum und Unterschrift eines Wahlvorstandes, ab. Die Wahlvorschläge sollten laut Wahlausschreiben am 06.03.2018 ausgehängt werden. Dies geschah nicht da wie gesagt der Wahlvorstand erkrankt ist. Die ehemalige Vorsitzende des Personalrats ist im Übrigen seit Ende Februar im Ruhestand. Heute am 15.03.2018 erschien auf der Informationstafel des Wahlvorstandes eine Mitteilung an die Belegschaft dass nach Eingang von einigen Vorschlagslisten, die Personenwahl zur Listenwahl wechselt. Nach Ablauf der Frist hätte aber nur eine gültige Liste vorgelegen und diese Liste würde jetzt zur Personenwahl anerkannt und ausgehängt. Und auch nur diese Bewerber wären zum Personalrat wählbar. Somit hätten Sie jetzt einen Arbeitgeber freundlichen Personalrat. Unsere beiden Listen wurden nicht anerkannt, aber auch nicht mitgeteilt warum diese nicht gültig sein sollten. Auch wurde diese Mitteilung nur von 2 Mitgliedern (Vorsitzender und 1 Mitglied) des Wahlvorstandes unterzeichnet, wobei der Vorsitzende krank zu Hause ist. Ich sehe hier grobe Verletzungen des Wahlvorstandes. Auch das überhaupt eine Wahl stattfindet ist schon falsch oder sehe ich das anders. Da wir sowie so ein Wahlanfechtungsverfahren über die Gewerkschaft einleiten wollte ich nur mal eure Meinung zu einem solchen Verhalten wissen und ob so eine Praxis schon mal von Euch erlebt wurde. Mit kollegialen Gruß Ekim1101

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Community-Antworten (3)

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Erbsenzähler

15.03.2018 um 14:33 Uhr

Verdammt viel Text. Den hättest du dir sparen können. Hast du mal den Namen dieser Seite gelesen? www.betriebsrat.com Hier wirst du kaum jemanden zu dieser Thematik finden der dir kompetent weiterhelfen kann. Personalratsrecht und Betriebsverfassungsrecht unterscheiden sich nun mal halt.

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Ekim1101

15.03.2018 um 15:27 Uhr

Danke für die Antwort. Habe halt das falsche Forum gewählt. Entschuldigung.

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GrizzlyGhost

03.02.2019 um 11:27 Uhr

Hallo Ekim1101, viel Text, viele Fragen. Fangen wir mal an: Mitglieder des Personalrats aufgrund der Beschäftigtenanzahl in der Dienststelle 3. Es gibt Beamte und Angestellte/Tarifbeschäftigte, somit innerhalb des Gremiums zwei Gruppenvertretungen. 1. Gruppe der Beamten und 2. Gruppe der Tarifbeschäftigten. Da bei Euch deutlich mehr Beamte beschäftigt sind, ist eine Aufteilung 2:1 sinnvoll, also 2 Personalratsmitglieder der Gruppe der Beamten und 1 Personalratsmitglied aus der Gruppe der Tarifbeschäftigten. Da die Gruppe der Tarifbeschäftigten aus nur 2 Mitgliedern besteht, vertritt die Nr.2, in Deinem Fall Du selbst, nur die Nr.1 der Tarifbeschäftigten und ist auch nur bei Fernbleiben desselbigen zu Sitzungen zu laden. Fehlt allerdings ein Vertreter der Gruppe der Beamten, wird eben aus dieser Gruppe geladen und zwar muss hier unbedingt die Reihenfolge der Ersatzmitglieder beachtet werden. Soweit klar?! Rücktritt/Auflösung des Personalrats: Ja, das PersVG räumt dem amtierenden Personalrat das Recht der "Selbstauflösung" oder des Rücktritts des gesamten Personalrats ein, wenn der Personalrat mit einfacher Mehrheit seine Auflösung beschließt. Eine Prüfung des genauen Wortlauts des Beschlusses ist hier notwendig, denn zum einen kann eine falsche Formulierung dazu führen, dass in Deinem Fall nur die beiden Vertreter der Beamten zurückgetreten sind, also quasi ihr Amt niedergelegt haben, oder eben, was sie wohl eher beabsichtigten die Auflösung des Gremiums zu beschließen und somit den Weg freizumachen für Neuwahlen. Wie bereits beschrieben, am Verhältnis 2:1 lässt sich auch durch einen Rücktritt von nur 2 Beamtenvertretern und wohl auch sonst nichts ändern. Selbst wenn bei Neuwahlen der unwahrscheinliche Fall eintreten sollte, dass beide Tarifbeschäftigten die meisten Stimmen auf sich vereinen können, bekommen sie im Gremium PR nur einen Sitzplatz! Es kann eigentlich keine gemeinsame Wahlliste der Beamten und Tarifbeschäftigten geben, es sind 2 Gruppen! Das sollte erstmal reichen, auch wenn Dein Beitrag schon etwas älter ist.

Beste Grüße

Dagobert

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