Dauerkranke Ersatzmitglieder
Hallo zusammen! Folgende Situation. Unser BR besteht aus fünf Mitgliedern. Eine Kollegin ist im Beschäftigungsverbot und dann demnächst im Mutterschutz und dann Elternzeit. Sie wird geladen, fühlt sich jedoch nicht in der Lage an Sitzungen teilzunehmen. Der einzig verbliebene Nachrücker ist seit langer Zeit Erkrankt und wir voraussichtlich weiterhin fehlen. Er war 6 Monate vor seinem ersten theoretischen Einsatz auch schon erkrankt. Ergo sind wir ein Mitglied zu wenig. Müssten jetzt beide, sollten wir Neuwahlen anstreben, ihr Amt niederlegen? Oder müssen wir per se Neuwahlen machen? (Sidefackt: inzwischen hätten wir Anspruch auf eine Siebener BR) Ich finde im BetrVG zu unserem speziellen Fall nichts genaues. Vielen Dank im Voraus, S.
Community-Antworten (4)
07.10.2019 um 12:40 Uhr
Handlungsfähig seid ihr selbst mit 3 anwesenden Mitgliedern noch. Neuwahlen müsst ihr erst einleiten wenn der BR nicht mehr vollständig ist oder ihr ihn per Beschluss auflöst.
07.10.2019 um 13:04 Uhr
da die letzte Wahl vermutlich noch keine zwei Jahre her ist, kommt es wegen der Erhöhung der Mitarbeiterzahl nicht zu Neuwahlen. "Wenn sich die Anzahl der Mitarbeiter nach Ablauf von zwei Jahren seit der letzten Wahl (gerechnet ab dem letzten Wahltag) um mindestens 50 Arbeitnehmer erhöht oder vermindert hat, müssen neue Wahlen eingeleitet werden."
Gruß Enigmathika
07.10.2019 um 14:57 Uhr
Da keines der BR Mitglieder zurückgetreten ist, seid ihr formal noch ein vollständiger BR. Wenn mehr als die Hälfte der BR Mitglieder anwesend ist seid ihr beschlussfähig. Solange ihr ordentlich ladet, gibt es das kein Problem. Wenn die beiden ihr Amt niederlegen, dann gibt es sofort Neuwahlen, denn dann habt ihr nicht mehr die vorgeschriebene Zahl an BR Mitgliedern. Wenn der Betrieb so groß bleibt wird es demnächst sowieso Wahlen geben. Ich hoffe ihr findet genügend Kandidaten.
07.10.2019 um 15:10 Uhr
"Wenn der Betrieb so groß bleibt wird es demnächst sowieso Wahlen geben."
Die Aussage halte ich für sehr gewagt.
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