Hallo zusammen! Folgende Situation.
Unser BR besteht aus fünf Mitgliedern. Eine Kollegin ist im Beschäftigungsverbot und dann demnächst im Mutterschutz und dann Elternzeit. Sie wird geladen, fühlt sich jedoch nicht in der Lage an Sitzungen teilzunehmen. Der einzig verbliebene Nachrücker ist seit langer Zeit Erkrankt und wir voraussichtlich weiterhin fehlen. Er war 6 Monate vor seinem ersten theoretischen Einsatz auch schon erkrankt. Ergo sind wir ein Mitglied zu wenig. Müssten jetzt beide, sollten wir Neuwahlen anstreben, ihr Amt niederlegen? Oder müssen wir per se Neuwahlen machen? (Sidefackt: inzwischen hätten wir Anspruch auf eine Siebener BR) Ich finde im BetrVG zu unserem speziellen Fall nichts genaues.
Vielen Dank im Voraus,
S.