Erstellt am 03.03.2009 um 19:09 Uhr von seppel1
@Gesine
Ihm gute Genesung wünschen. Er muss sein Amt nicht niederlegen. Auch erkrankte MA und auch erkrankte BRV haben rechte. Auch für solche Fälle hat man Stv.
Erstellt am 03.03.2009 um 19:15 Uhr von Kölner
@Gesine
Einfach abwählen und dann die Neuwahl einleiten. Fertig!
Erstellt am 03.03.2009 um 19:16 Uhr von rainer w
seppel1 hat hier schon recht. Oder gibt es noch einen anderen Grund warum er sein Amt zur Verfügung stellen sollte?
Erstellt am 03.03.2009 um 19:18 Uhr von rainer w
@Kölner
Warum so schnell?
Erstellt am 03.03.2009 um 19:23 Uhr von DonJohnson
@Kölner
Da kommt wohl wieder der kleine kriegsrat raus, gell? ;-))))))))
Ich liebe Verschwörungstheorieen ;-)
Erstellt am 03.03.2009 um 19:23 Uhr von seppel1
@Kölner
Hallo Kölner, wie vereinbarts Du deine Rat mit dem § 1 AGG?
Wenn man dem BRV nichts sachliches vorwerfen kann, würde ich ein solches Handeln gerade auch mit Blick auf AGG für bedenklich halten. Dieses auch, wenn man es wohl auch mit dem AGG nicht rechtlich angreifen kann. Es wäre aber einmal eine tolle Klage.
Doch ein BR der wegen AU gegen einen BRV so vorgeht, muss sich genau überlegen wenn er einmal einen AG wegen Verstoßes gegen das AGG angehen möchte.
Genau für solche Fälle wie hie rgibt es u.a. ja Stv. Weiter schadet er ja durch sein Handeln dem BR auch nicht.
Erstellt am 03.03.2009 um 19:30 Uhr von Kölner
@seppel1
Finde ich gut.
Die Antwort muss ich mir noch mal in Ruhe durch den Kopf gehen und ausreichend wirken lassen. Das AGG muss ja schon für ganz viel herhalten, aber diesbezüglich sicher nicht.
...
Gut, ich habe genug gedacht. Ich bin fertig.
Prüfen wir also Deine 'Steilvorlage und Hinweis auf § 1 AGG' nach Massgabe des Gesetzes, speziell § 10 AGG:
Ist es ein legitimes Ziel den BRV abzuwählen während einer langen Krankheitsphase?
Ist das Ziel, den BRV neu zu wählen angemessen?
Ist die Abwahl aus sachlichen Gründen erforderlich?
Jetzt Du! ;-))
Erstellt am 03.03.2009 um 19:32 Uhr von Kölner
@rainer w
Der BRV ist nicht absehbar krank. Kommt er wieder - wann auch immer - kann man ja eine Neuwahl einleiten. Wenn jemand seit drei Monaten krank ist und noch krank bleiben wird...naja...da ist es dann schon erforderlich mal eine strategische Entscheidung zu treffen.
Erstellt am 03.03.2009 um 19:42 Uhr von seppel1
@Kölner
§ 10 AGG
ja gibt es. Doch wo ist hier dann der berechtigte Grund der hier angesprochen wird?
Ist die Abwahl aus sachlichen Gründen erforderlich? bezweifele ich. Wer es hier anders sieht, muss dann auch bei entsprechend langer Erkrankung von BRM diese auffordern ihr Mandat niederzulegen, damit ein EBRM ordentlich nachrücken kann oder?
Erstellt am 03.03.2009 um 19:42 Uhr von kriegsrat
@kölner
hier ist m.E. keine strategische sondern eine moralische entscheidung zu treffen
ich finde es nur mehr als fair, den mann vielleicht auch mal zu besuchen, mit ihm die angelegenheit durchzusprechen,
statt ihn "hinterrücks" abzuwählen
außer das gremium wartet schon länger auf eine passende gelegenheit, ihren BRV abzuwählen
wer weiß ?
das innenleben mancher gremien bleibt außenstehenden oftmals verborgen......
Erstellt am 03.03.2009 um 19:42 Uhr von rainer w
@Kölner
Wollen wir nur hoffen das dies kein AG liest und demnächst strategische Entscheidungen bezüglich der Langzeitkranken im Betrieb trifft.
Erstellt am 03.03.2009 um 19:44 Uhr von seppel1
@Gesine
würdest Du dein Mandat niederlegen wenn Du länger AU wärst? Oder was würdest Du sagen, wenn Deine BRM dieses fordern würden? Dann würdets Du hier vermutlich dein Unverständnis äußern un um Rat und Unterstützung nachsuchen.
Erstellt am 03.03.2009 um 19:45 Uhr von rainer w
@kriegsrat
deshalb meine Frage schon weiter oben ,ob es da nicht noch einen Grund gibt.
Erstellt am 03.03.2009 um 19:48 Uhr von Kölner
@seppel1
Komm schon; lege das AGG zur Seite und trenne das Amt als BRM von der Funktion als BRV! Das ist nicht eine einzige Diskussion wert...
@kriegsrat
Zwischen den Zeilen des Fragestellers sehe ich zumindest eine gewisse Ignoranz des BRV.
Die Tonne Moralin würde ich mir demnach für andere Fälle aufsparen! Zumal ich solche 'gefühlsähnlichen Regungen' von Deiner Seite überhaupt nicht gewohnt bin! Hat ein kriegsrat ein Herz? *Grübel*
@rainer w
Wer weiss, wer weiss...
Bei den Langzeiterkrankten hat der SGB IX-Gott ja immer noch das BEM gesetzt. ;-)
Erstellt am 03.03.2009 um 19:58 Uhr von seppel1
@Kölner
mir geht es ja nicht um das AGG. Mir geht es darum, dass ein BR hier sagt, lamge krank und dann weg damit. So kann es sich auf alle Fälle anhört.
Ich würde ganz anders reagieren, wenn hier sachlich Gründe von "Gesine" angeführt worden wären.
Ich würde als AG über eine solche Anfrage eines BR mir Gedanken machen. Wäre es mein BR würde ich gleich mit einigen Vorgängen Langzeitkranker zu ihm gehen. Im also erlären, SIE (BR) haben ja bestimmt Verständnis dafür, dass wir diese hier ersetzen müssen. Denn wir können hier ja nicht auf DAuer Vertreter einsetzen.
Erstellt am 03.03.2009 um 20:01 Uhr von Immie
@seppel1
"Wer es hier anders sieht, muss dann auch bei entsprechend langer Erkrankung von BRM diese auffordern ihr Mandat niederzulegen, damit ein EBRM ordentlich nachrücken kann oder?"
Das ist jetzt nicht dein Ernst?
Aber wenn man moralische Bedenken hat...sollte der BR zumindest einen Stellf. vom Stellf. festlegen (wählen), und das der GF mitteilen.
Erstellt am 03.03.2009 um 20:04 Uhr von Kölner
@seppel1
Ich verstehe es immer noch nicht.
Der BRV verliert NICHT sein Amt sondern seine Funktion INNERHALB des Gremiums. Das hat nun mal leider auch ein wenig Aussenwirkung.
Da der AG weder gefragt noch irgendwie vorher informiert werden muss und auch nachher KEINEN Mehrzeiler erhält, WARUM der BRV neu gewählt wurde, sondern nur DASS der BRV neu gewählt wurde, ist mir die Meinung des AG in diesem Augenblick auch recht 'egal'.
Erstellt am 03.03.2009 um 20:05 Uhr von seppel1
@Immi
Bitte doch alles und richtig lesen!!! Dann hättest Du festgestellt, dass ICH dieses eben nicht so sehe.
Nun ja wie besagt doch ein Sprichwort: Wer le.............. :-))
Erstellt am 03.03.2009 um 20:11 Uhr von Immie
@Seppel1
Das habe ich:-)
Dein Vergleich hinkt, wie ein einbeiniger Flamingo.
Wie Kölner schon sagt...es geht nicht darum das Amt niederzulegen.
Es geht beim BRV um seine Funktion.
Ausserdem solltest du auch erst zu ende lesen. Nur so am Rande:-)
Erstellt am 03.03.2009 um 20:12 Uhr von Kölner
@seppel1
Ich sage es gerne nochmals:
Trenne das AMT von der FUNKTION!
Erstellt am 03.03.2009 um 20:14 Uhr von kriegsrat
@ seppel
lass gut sein, kölner gibt heute "den harten"
da hilft auch ironie nichts...
Erstellt am 03.03.2009 um 20:16 Uhr von seppel1
@Kölner
am BRV hängt nicht nur eine Funktion, sondern auch Aufgaben und ggf. eine Freistellung, damit nehme ich ihm indirekt die Arbeit.
wie gesagt, bei sachlichen Gründen hätte ich eine andere Sicht, nicht aber bei Krankheit ohne sachlichen Grund.
so nun reicht es aber.
Erstellt am 03.03.2009 um 20:18 Uhr von Kölner
@kriegsrat
Du bist hier der 'unbewegte Beweger' in diesem fred, nicht wahr? *ROTFLOL*
Erstellt am 03.03.2009 um 20:24 Uhr von kriegsrat
@kölner
fulmen in clausula
Erstellt am 03.03.2009 um 20:33 Uhr von DonJohnson
@all
Na um ehrlich zu sein verstehe ich die unterschiedlichen Meinungen hier ganz und gar nciht!
1. Wer wird warum zum BRV gewählt?
a) weil er immer da ist?
b) weil man ihm die höchst mögliche Kompetenz diesbezüglich zuspricht?
2. Verliert man durch Krankheit die Kompetenz des BRV oder BRM obwohl doch klar geregelt ist, dass Krankheit nciht gleich BR Unfähig bedeutet?
a) ja nach einer Woche
b) ja nach einem Monat
c) ja nach der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
d) nein, da Krankheit mich nciht BR unfähig macht
3. Wofür gibt es den StellvBRV?
a) weil das ein toller Job ist
b) weil jeder im Grremium ja was machen muß
c) weil bei Abwesenheit (Krankheits- oder Urlaubsbedingt) der BRV einen Vertreter braucht
4. Ist eine Vertretung des BRV zeitlich limitiert?
a) ja, wo stand das noch gleich?
b) ist mir doch egal, sobald der BRV krank ist wird er abgewählt!
c) nein
Diese vier Fragen nur mal so zum grübeln, schmunzeln und Haare raufen! Und bitte denkt dran, ich habe bei diesen Fragen absichtlich die Moral oder Strategie außer Acht gelassen!
Gruß
DJ
Erstellt am 03.03.2009 um 20:38 Uhr von kriegsrat
@dj
sehr gut ;-))) kompliment !
Erstellt am 03.03.2009 um 20:48 Uhr von DonJohnson
Erstellt am 03.03.2009 um 21:08 Uhr von Ranger
@ D.J.
Da scheinen sich aber nun einige die Haare zu raufen, die durch's grübeln sicher grau werden.
Die richtige Antwort auf Deine Fragen zu finden ist ja auch sauschwer.
;-)))
Erstellt am 03.03.2009 um 21:12 Uhr von Immie
@Don Johnson
b/d/c/c
Und was habe ich jetzt gewonnen?
Erstellt am 03.03.2009 um 21:23 Uhr von DonJohnson
@Immi
Hmmm, da diese ja ein anständiges Forum ist, komme ich nciht mit dem Spruch vom Kuss und dem dicken Appel - aber soviele Waschmaschinen wie du tragen kannst, halte ich auch für sehr gefährlich, da ich deine körperliche Fitness nciht einschätzen kann!
Aber warte mal, habe ich überhaupt gesagt, dass es was zu gewinnen gibt? Na ich bin sicherlich nciht der Jauch aus dem Fernsehen und einen Publikumsjoker oder den Telefonjoker zu nehmen war auch nciht sinn der Sache.
Eigentlich stellte ich diese Fragen als Antwort so in den Raum - so zum Grübeln, aber weil du es bist, gebe ich dir bei einem gemeinsamen Seminarbesuch einen dicken Appel und gebe an der Bar eine Cola aus! Na wenn das mal ncihts ist!
Immerhin bist du die erste, die überhaupt geantwortet hat. Ob diese allerdings richtig sind, sollen bitte alle entscheiden - darüber ging es doch in diesem Thread! ;-))))
Gruß
DJ
Erstellt am 03.03.2009 um 21:25 Uhr von nicoline
@Immi
die Kandidatin hat 100 Punkte und eine *M*I*T*R*O*P*A* Duschhaube gewonnen und ich finde, das war SPIIIIIIITZE!!!!!!!!
Erstellt am 03.03.2009 um 21:33 Uhr von rainer w
@nicoline
Wieder unter den lebenden?
Erstellt am 03.03.2009 um 21:36 Uhr von Immie
@Don Johnson
Und warum mutiert der Kuss zu ner Cola?:-(
@nicoline
Springst du auch für mich bei "Spitze" ? ;-)
Erstellt am 03.03.2009 um 21:41 Uhr von DonJohnson
@Immi
Na na na, das hier ist ein anständiges Forum ;-)
@nicoline - aber die "Mörder Duschhaube" gibst du Immi - ich habe den Preis nciht ausgeschreiben ;-)
@all
Also wenn ich mir das alles so bildhaft vorstelle.... klasse - Immi mit ner Waschmaschiene auf dem Rücken Duschhaube auf und nicoline springt in die Höhe und freut sich ;-)))))))
Erstellt am 03.03.2009 um 21:47 Uhr von Immie
@Don Johnson
Ich weiss, darum habe ich ja auch das Wort S c h w e s t e r n s c h a f t , vermieden;-)
@nicoline
Die hast du doch vom "Horrorwichteln" und willst sie auf diesem Schleichweg wider los werden:-(
Erstellt am 03.03.2009 um 21:49 Uhr von nicoline
@rainer w => ja
@Immi => ja
@DJ => ja
;-)))))
Erstellt am 04.03.2009 um 08:38 Uhr von uhu
@ all
hier scheint sich alles um die Einzelperson BRV zu drehen; stimmt, ein BRV ist auch Mensch, AN und schützenswert; der BRV ist aber nicht um seiner selbst willen BRV, sondern weil er mit den BRM einen gesetzlichen Auftrag hat; kann er diesen seit längerer Zeit und auch absehbar nicht erfüllen, ist jedes Gremium gut beraten, diese verantwortungsvolle Funktion neu zu besetzen, AGG und Moral haben damit nix zu tun; der BRV bleibt BRM und ist weiterhin geschützt;
Erstellt am 04.03.2009 um 13:16 Uhr von rainer w
Stellen wir uns aber denoch mal die Frage warum es einen Stelli gibt?
Erstellt am 04.03.2009 um 15:08 Uhr von w-j-l
Komische Diskussion hier wieder mal.....
Ich halte es da mit dem Kölner, mit der Ergänzung aus Gesines Frage:
"Das ist aber kein Dauerzustand."
Für diese Aussage wird sie ihren Grund haben, und gefragt hat sie dann: "Welche Möglichkeiten gibt es da?"
Die hat Kölner genannt.
Vielleicht hat Gesine ja eher Grund, an den Möglichkeiten des jetzigen Stellvertreters zu (ver-)zweifeln.
Wenn der kranke BRV wieder einsatzfähig ist, dann gibt es ja aus "moralischer" Sicht auch kein Problem. Dann kann man ja wieder den BRV abwählen und den Genesenen wieder ins Amt setzen.
Erstellt am 04.03.2009 um 15:19 Uhr von DonJohnson
@w-j-l
Nun ja, das alles sind deiner Seits allerdings Spekulationen!
Denn: wenn es Probleme mit dem Stelli gibt, sollte der neu gewählt werden und nicht der BRV!
Leider werden wir es aber wohl nciht erfahren, daGesine sich leider nciht explizit dazu geäußert hat. Im Gegenteil, sie ließ gar ncihts mehr von sich hören. Wir alle zeigen hier unterschiedliche Sichtweisen. Die vier Fragen, die ich hier gestellt habe, sind weder moralisch noch taktischer Natur, sondern beziehen sich lediglich auf die Stellung BRV und Stelli!
Klar kannst du es anders sehen als ich, dann stell du doch die Fragen oder stelle andere Antworten zu meinen Fragen zur Verfügung!
Danke
DJ
Erstellt am 04.03.2009 um 21:05 Uhr von w-j-l
DJ,
es ist ganz einfach:
Der Souverän ist das Gremium. Das entscheidet in diesem Fall über die eigene Funktionsfähigkeit.
Dazu brauche ich auf Deine Fragen nicht eingehen.
Kölner hat lediglich - völlig korrekt - den Weg aufgezeigt
Erstellt am 04.03.2009 um 21:12 Uhr von DonJohnson
@w-j-l
Ok, ich lasse mich mal drauf ein!
*Das entscheidet in diesem Fall über die eigene Funktionsfähigkeit.*
Wo genau siehst du die nicht Funktionsfähigkeit des Gremiums? Wenn der BRV nciht anwesend ist (blablabla) hat er sein Stelli. Mit einer GO des Gremiums ist die weitere Zuständigkeit geklärt, ansonsten gibt das BetrVG vor wie zu verfahren ist!
Also nochmals meine Frage: Wo um alles in der Welt siehst du die Funktionsfähigkeit beeinträchtigt? Mit den Infos die wir hier bekamen kann ich das nciht sehen! Und ganz ehrlich, ich hoffe DU auch nciht!
DJ
Erstellt am 05.03.2009 um 01:21 Uhr von rainer w
w-j-l
Von der Beantwortung der Frage nach der Möglichkeit mag Kölner ja auch recht haben. Wenn Dies aber eine Möglichkeit, gibt es aber immer noch die hier benannte Zweite Möglichkeit. Hier meine ich das Kölner die dann auch gleich hätte mit aufzeigen müssen, da es sonst ein Gesammtbild verfälschen kann. Ein ungeübtes BRM kann sonst so los laufen, und sagen die haben mir das da so gesagt.