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Wer darf mit dem BR verhandeln/Gespräche führen?

G
Grübel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

die ltd. Angestellten kommen mit ihren Themen immer auf unterschiedliche BR Mitglieder zu, teilweise gibt es dann ein richtiges durcheinander wer mit wem was besprochen hat. Unser Personalleiter hat dann auch noch eine etwas andere Meinung von den Dingen usw. Dabei ist mit dem richtig gut was zu klären. Die Leitenden sehen vieles irgendwie schräger.

Gibt es irgend eine entscheidung, dass nur Geschäftsführer oder Personalleiter in Gespräche mit dem BR gehen oder müssen wir von allen Seiten etwas annehmen und verhandeln mit jedem Teilbereich seine individuellen Wünsche?

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Community-Antworten (5)

P
Petrus

10.03.2008 um 14:44 Uhr

Wir sind ein freies Land - da darf natürlich jeder mit einem BR seiner Wahl ein Gespräch führen, nach Feierabend ein Bier trinken gehen, ...

Wenn es allerdings um Verhandlungen, Vereinbarungen und Absprachen geht, gibt das BetrVG die Marschrichtung vor. Hier gibt es die Parteien "Betriebsrat" und "Arbeitgeber". Ansprechpartner für den ArbGeb im BR ist lt. Gesetz der Vorsitzende, im Verhinderungsfalle dessen Stellvertreter. ArbGeb in Personengesellschaften sollte klar sein; bei juristischen Personen ist das der Vorstand oder Geschäftsführer (also die Personen, deren Namen auf dem Briefbogen im Kleingedruckten stehen). Diese können natürlich einen bevorzugten Ansprechpartner benennen (meist der Personalvorstand / -chef)...

DAH
Der alte Heini

10.03.2008 um 19:29 Uhr

Grübel Der Ansprechpartner des Betriebsrats ist die Geschäftsleitung oder eine von der GL beauftragte Person. Alle ANDEREN, egal in welcher Position sie sich befinden, haben keinerlei Rechte mit dem BR etwas zu regeln. Sicherlich ist es sinnvoll auch mal etwas auf dem kleinen Dienstweg zu regeln, dass dürfte aber nur bei Kleinigkeiten so sein. Was Kleinigkeiten sind entscheidet dann eben der BR.

L
Lotte

10.03.2008 um 22:07 Uhr

Grübel, geht es denn um Regelungen? Oder sind es eher Fragen, die das Leitungspersonal hat? So nach dem Motto: "Ich will aus einer geringfügig Beschäftigten eine AN mit sozialversicherungspflichtiger Vergütung machen. Muss ich die Stelle ausschreiben?"

G
Grübel

11.03.2008 um 08:58 Uhr

Guten Morgen und vielen Dank für die tolle n Beiträge,

es geht mehr um generelle Fragen - will in meienm Bereich die Arbeitszeit verändern, will einen MA versetzen, will für meinen Bereich eine Zulage einführen usw.

Vielen Dank

Grübel

DAH
Der alte Heini

11.03.2008 um 15:35 Uhr

Grübel diese Themen dürften nur mit der GL bzw. einer beauftragten Person abgearbeitet werden. Da hier erheblich das Mitbestimmungsrecht des BR tangiert wird und bei Meinungsverschiedenheiten oder Missachtung der Rechte auch die Einigungsstelle bzw. das Arbeitsgericht bemüht werden könnte/müsste.

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