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Wer darf Anhörung an BR schreiben ???

T
tippi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo alle zusammen, wir (BR) haben wegen einer geplanten fristlosen Kündigung eine schriftliche Anhörung des AG bekommen. Meine Frage geht dahin: Wer darf die Anhörung an den BR schreiben bzw. unterschreiben? Darf das nur eine kündigungsberechtigte Person des AG oder darf das auch eine Person in leitender Stellung (Abteilungsleiter,Bezirksleiter,Gebietsleiter,etc.) welcher keine Berechtigung zur Kündigung/Einstellung besitzt ?

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Community-Antworten (2)

P
Petrus

02.09.2010 um 15:41 Uhr

Ich lese im Gesetz nicht, dass die Anhörung schriftlich sein muss. Für den ArbGeb empfiehlt es sich natürlich aus Beweisgründen, die Anhörung nicht mündlich vorzutragen. Aber solange das in seinem Auftrag geschieht, kann den Zettel auch der Sekretariats-Azubi im ersten Lehrjahr schreiben und "im Auftrag" unterschreiben.

G
ganther

02.09.2010 um 15:42 Uhr

Jeder den der AG dazu beauftragt!

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