Erstellt am 12.10.2009 um 11:24 Uhr von McDeere
Man muss immer fein differenzieren, was die Begrifflichkeiten betriffft.
Der AN ist arbeitsunfähig aufgrund von Krankheit.
Das heißt, er darf nicht arbeiten! Das hatte er auch nicht getan.
Welchen Grund hat der AG, daß der AN das Firmengelände nicht betreten dürfe?
Woraus sollte denn eine Verletzung oder Nichtausübung der Führsorgepflicht resultieren, wenn der AN das Gelände betritt, lauern irgendwelche Gefahren?
Auf der anderen Seite, kann sich ja auch der AN telefonisch an den BR wenden, ist das persönliche Treffen unbedingt nötig?
Erstellt am 12.10.2009 um 11:32 Uhr von Titus
Also der Mitarbeiter besteht auf einem persönlichen Treffen mit dem BR.
Also kann der AG nicht vorschreiben, dass der Mitarbeiter da krankgeschrieben nicht das Firmengelände betreten soll ?
Was passiert wenn der Mitarbeiter plötzlich auf dem Firmengelände umkippt ? Er will auch noch Freunde und Kollegen besuchen.
Titus
Erstellt am 12.10.2009 um 11:41 Uhr von McDeere
Der AG hat das Hausrecht, er kann schon bestimmen wer auf das Grundstück kann und wer nicht.
Aber den Zugang zum BR kann er nicht grundlos verweigern. Stichwort: Interessenabwägung. Wenn was passiert, dann haftet der AG schon. Deshalb, drohen Gefahren oder nicht!?
Vom Besuch der Kollegen und Freunden würde ich abraten. Der AG braucht dies auch nicht zulassen.
Erstellt am 12.10.2009 um 11:43 Uhr von Mimilorand
ähmmmm...
ich würde zunächst Hilfe leisten.
Wenn ihr den Verdacht hegt das der MA so schwächlich ist... Dann lasst ihn zuhause...
(kopfschüttel)
Erstellt am 12.10.2009 um 11:46 Uhr von Titus
Sag das mal dem Mitarbeiter. Der will unbedingt den BR sprechen, ganz egal wie es ihm geht.
Wir müssen nun abwegen, Treffen ja oder nein oder erst nach dem der Kollege gesundet ist.
Erstellt am 12.10.2009 um 11:49 Uhr von DonJohnson
@all
Was spricht gegen einen Außentermin des BRV?
Erstellt am 12.10.2009 um 11:57 Uhr von Mimilorand
hi Don,
Nichts ! :-) !
Die Frage stellt sich nur... ist es wirklich erforderlich dieses Gespräch zu führen ( Fristen) ?
Ansonsten würde ich (im Sinne der Frage ) klar sagen... Nein !
Mimi
Erstellt am 12.10.2009 um 11:58 Uhr von McDeere
@DonJohnson
Gut Idee. Der BRV oder das Mitglied des Vertrauens kann sich außerhalb des Geländes mit dem AN treffen. Es bleibt BR-Arbeit.
Erstellt am 12.10.2009 um 12:01 Uhr von McDeere
@Mimilorand
Sehe ich anders. Jeder Mitarbeiter, ob krank oder nicht kann sich an den BR wenden. Mit Fristen hat das nix zu tun. Es könnte ja auch ein Begehren nach §§ 84, 85 BetrVG Hintergrund sein, weiss man ja nicht.
Ich denke, Telefon oder Außentermin sind gute Kompromisse.
Erstellt am 12.10.2009 um 20:23 Uhr von Biggy
Also wo kommen wir denn als BR und als Mitarbeiter hin wenn der Arbeitgeber bestimmt ob wir ein Gespräch im BR Büro mit einem Mitarbeiter führen dürfen.
Wenn sich ein Mitarbeiter dazu in der Lage fühlt in den Betrieb zu kommen um für ihn wichtige Dinge mit dem BR zu besprechen dann werde ich ein Teufel tun und den Mitarbeiter abhalten oder mich mit ihm verstecken damit es der AG nicht mitbekommt.
Wäre der Mitarbeiter bettlägrig krank geschrieben und wollte unbedingt ein Gespräch mit dem BR dann würde ich selbstverstädlich einem Außentermin zustimmen, ansonsten findet die BRA im Betrieb statt.
Erstellt am 12.10.2009 um 21:49 Uhr von DonJohnson
*Wenn sich ein Mitarbeiter dazu in der Lage fühlt *
Hier war es eine Transplantation - also ehrlich - nee, dann besser Außentermin - wie der MA sich fühlt ist nciht von Relevanz, sondern was seinem Krankheitsverlauf schadet oder halt nicht...
Erstellt am 12.10.2009 um 21:50 Uhr von langsamer
ich würde ihn mal fragen, ob er nicht was ansteckendes hat. In Zeiten der "Neuen Grippe" sicher nicht unberechtigt
Erstellt am 12.10.2009 um 21:52 Uhr von langsamer
@Don
wo steht denn das mit der Transplantation? Ich glaube das Forum frisst mal wieder Beiträge
Erstellt am 12.10.2009 um 21:54 Uhr von DonJohnson
@langsamer
Ach nur in der Frage...
*Der Mitarbeiter hatte eine Transplantation und der AG sagt, dass aus Fürsorgepflicht der Firma gegenüber des Mitarbeiters, der Mitarbeiter das Firmengelände nicht betreten sollte, da er krankgeschriben ist.*
;-)))
Erstellt am 12.10.2009 um 22:23 Uhr von langsamer
uuuuuuuuuuuuuups
mein Name ist Programm... insbesondere nach 9Std Schicht und danach fast 2 Stunden mit dem Zug nach Hause
Erstellt am 12.10.2009 um 22:25 Uhr von DonJohnson
@langsamer
Weißt du was? Das macht dich doch sympatisch... Wer überliest nciht mal was - wer interpretiert nicht mal was falsch...
...alles gut ;-))) es bedarf keiner Entschuldigung...
Erstellt am 13.10.2009 um 00:12 Uhr von Biggy
DonJohnson was hat den die Art der Erkrankung damit zu tun ob der Mitarbeiter ein Gespräch mit dem BR führen darf.
Muss und kann nicht der Mitarbeiter selbst entscheiden ob er in der Lage ist ein Gespräch zu führen, vorausgesetzt er hätte vom Arzt dies verboten bekommen.
Ich versteh schon die Fragestellung nicht, für mich würde sich diese Frage nicht stellen.
Ein Mitarbeiter braucht oder will Hilfe vom BR , wie kommt denn der AG dann dazu dies zu verwehren.
Welche Fürsorgepflicht der Firma gegenüber besteht denn für den Mitarbeiter, er hat doch keine ansteckende Erkrankung .
Würde mich mal interessieren wie die Firma davon erfahren hat, dass der Mitarbeiter ein Gespräch mit dem BR möchte , wurde das am schwarzen Brett ausgehängt , oder hat der Mitarbeiter vorher beim Chef um Erlaubnis gefragt ob er mit dem BR ein Gespräch führen darf.
Erstellt am 13.10.2009 um 07:53 Uhr von DonJohnson
*DonJohnson was hat den die Art der Erkrankung damit zu tun ob der Mitarbeiter ein Gespräch mit dem BR führen darf.
Muss und kann nicht der Mitarbeiter selbst entscheiden ob er in der Lage ist ein Gespräch zu führen, vorausgesetzt er hätte vom Arzt dies verboten bekommen.*
Nach einer Tranzplantation liegt Bettruhe usw nahe. Gegen ein Gespräch sagt allerdings niemand was, aber das schrieb ich ja schon...
Erstellt am 13.10.2009 um 09:13 Uhr von Biggy
Na ich kann hier nur vermuten, dass der Mitarbeiter nicht unmittelbar nach der OP aus dem Bett aufgeprungen ist um sich mit dem BR unterhalten zu können. :-). Ich habe vorrausgesetzt, dass der Mitarbeiter sich in der Erholungsphase befindet und zu Hause ist und deshalb in der Lage sein wird in den Betrieb zu kommen.
Es geht doch hier nur darum darf der Mitarbeiter in den Betrieb kommen um mit dem BR ein Gespräch zu führen und da gibt es doch nur eine Antwort, uneingeschränkt "Ja".
Wäre dies nicht so müssten wir in Zukunft unser BRBüro auserhalb des Betriebs ansiedeln weil der AG von seinem Recht solche Gespräche mit dem BR auf seinem Gelände verbieten würde rege Gebrauch machen würde.
Erstellt am 13.10.2009 um 14:16 Uhr von träne
mal abgesehen von rechten oder pflichten seitens AG oder BR. wäre es nicht klüger einen aussentermin wahrzunehmen?
könnte doch auch sein das der AN in zukunft benachteiligungen durch den AG erfährt, wenn man hier auf rechte pocht. diese benachteiligungen dann nachzuweisen dürfte nicht immer ganz einfach sein.
man sollte einfach als BR flexibler sein als der AG.
viele Grüße
träne