Erstellt am 30.08.2019 um 10:24 Uhr von celestro
https://dejure.org/gesetze/BetrVG/82.html
Ein AN kann ein BRM zu einem Gespräch hinzuziehen. Davon das der AG auch ein solches Recht hat, steht da nichts.
Erstellt am 30.08.2019 um 14:25 Uhr von Pickel
Celestro das war nicht die Frage.
Diese war nämlich nicht, ob der AG den BR dazu verpflichten kann, sondern ob die Hinzunahme auch gegen den Willen des AN möglich ist wenn AG und BR dies so vereinbaren.
Erstellt am 30.08.2019 um 14:54 Uhr von fantil
Diese Antwort wurde von "fantil" gelöscht.
Erstellt am 30.08.2019 um 15:10 Uhr von takkus
@celestro: ich habe bis jetzt aber auch noch nichts gefunden, dass der ArbGeb den BR nicht hinzuziehen dürfte.
Erstellt am 30.08.2019 um 15:12 Uhr von celestro
Wenn der AG nicht einmal ein Recht zur Hinzunahme hat, ergibt sich daraus im Umkehrschluss, dass der AN das nicht hinnehmen muss. Ich denke mal, SGA_BR hat das (im Gegensatz zu Dir) begriffen.
@takkus
der BR ist Vertreter der AN. Warum und Wofür sollte der AG das Recht haben, einen AN-Vertreter zu so einem Gespräch dazu zu holen?
Erstellt am 30.08.2019 um 15:39 Uhr von Kratzbürste
Zumindest kann der AN wählen, welches BR-Mitglied teilnimmt.
Im Übrigen, wer ein Gespräch veranlasst definiert auch den Teilnehmerkreis. Der AN kann ja auch nicht ablehnen, wenn der GF den Personalchef hinzubittet.
Erstellt am 30.08.2019 um 15:39 Uhr von takkus
Ohhhh großer celestro. Kurz vorm ausflippen?
Erstellt am 30.08.2019 um 15:55 Uhr von celestro
"Kurz vorm ausflippen?"
Nö! Stelle nur eine harmlose Frage.
Erstellt am 30.08.2019 um 15:57 Uhr von BRHamburg
@ Celestro Auch wenn ich deine Meinung hier völlig teile, föllt mir trotzdem ein Grund ein warum der AG den BR ( ein BRM) beim Gespräch dabei haben möchte. Der AG möchte einen Zeugen der AN Seite haben, der bestätigt was besprochen wurde. Das ist zwar nachvollziehbar, der BR sollte sich hier trotzdem zurückhalten. Interessant wären auch die Gründe für die Ablehnung, aber das ist eine andere Baustelle.
Erstellt am 30.08.2019 um 16:05 Uhr von UdoWoe
Hallo zusammen
Fundiert kann ich hier auch keine Antwort geben. Sollte aber der AN den BR ablehnen, dann würde ich als BR schon gar nicht erst hingehen.
Mich wundert, dass der AG einen BR bei einem Versetzungsgespräch dabei haben möchte.
Wir haben den Fall, dass bei den BEM-Gesprächen Gruppen- und Teamleiter auch den BR nicht dabei haben wollen. Ein Lösung haben wir noch nicht richtig gefunden.
Das ein AN immer einen BR zu einem Gespräch hinzu bitten kann, das ist klar.
Das ein AN ein BR bei einem Gespräch, welches durch den AG iniziiert worden ist ablehnen kann.... Keine Anhnung. Ich würde als BR nicht hingehen.
Ganz einfach...
Erstellt am 30.08.2019 um 17:14 Uhr von celestro
"Das ein AN immer einen BR zu einem Gespräch hinzu bitten kann, das ist klar."
So generell stimmt das nicht.
https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/personalgespraeche-wer-muss-teilnehmen-wer-darf-auch-dabei-sein_218_78460.html
Erstellt am 30.08.2019 um 21:15 Uhr von SGA_BR
Es geht bei uns darum, dass wir als BR der Versetzung des AN bereits nach Antrag der GF zugestimmt haben (aus Gründen die ich hier nicht näher aufführen möchte).
Der AN lehnt die Versetzung dennoch ab. Damit das Gespräch mit dem AN überhaupt irgendwas bringt soll der BR teilnehmen.
Die GF will jetzt von uns eine generelle Regel, wenn er uns bei zukünftigen Gesprächen dabei haben möchte. Daher meine Frage. Gibt es einen Paragraphen, in dem geschrieben steht, dass AN die Teilnahme des BR bei einem Gespräch ablehnen kann. Wir als BR begrüßen natürlich den Vorschlag der GF, an den Gesprächen teilzunehmen.
Erstellt am 30.08.2019 um 21:36 Uhr von celestro
"Gibt es einen Paragraphen, in dem geschrieben steht, dass AN die Teilnahme des BR bei einem Gespräch ablehnen kann."
Nein!
Aber Du hast es ja schon richtig gelesen:
"Eine Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds gegen den Willen des(der) betroffenen Arbeitnehmers(in) scheint nach der derzeitigen Rechtslage nicht möglich zu sein."
so ein Gespräch ist eine Sache zwischen AG und AN. Der AN hat jedoch per Gesetz das Recht, hier auch gegen den Willen des AG (unter bestimmten Bedingungen) ein BRM dazu zu holen. Hätte der Gesetzgeber regeln wollen, das der AN die Anwesenheit eines BRM gegen seinen Willen dulden müsste, dann gäbe es einen entsprechenden § oder Absatz. Manchmal braucht man keinen §, sondern das Fehlen eines ebensolchen macht die Sache deutlich.
Erstellt am 31.08.2019 um 19:32 Uhr von Pickel
Ignorier den Beitrag von celestro. Das ist Unsinn. Der AN hat kein Recht die Teilnahme von Dritten abzulehnen.
Erstellt am 01.09.2019 um 14:01 Uhr von celestro
@SGA_BR
Kannst ja gerne mal schauen, was die Leute hier von den Aussagen Pickels so halten ... das geht von "arbeitgebernah" bis zu "lächerlich".
@Pickel
Was meinst Du, wieso er (sie?) Dies:
Gefunden habe ich: "Eine Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds gegen den Willen des(der) betroffenen Arbeitnehmers(in) scheint nach der derzeitigen Rechtslage nicht möglich zu sein."
geschrieben hat? Du bist echt einfach nur ein schlechter Witz!
"Der AN hat kein Recht die Teilnahme von Dritten abzulehnen."
Hoffe Dir ist klar, dass Dein Kommentar bedeuten würde, dass der AG seine Mutter mitbringen kann und der AN könnte das nicht ablehnen. :-D
Erstellt am 02.09.2019 um 15:18 Uhr von rsddbr
"Die GF will jetzt von uns eine generelle Regel, wenn er uns bei zukünftigen Gesprächen dabei haben möchte. Daher meine Frage. Gibt es einen Paragraphen, in dem geschrieben steht, dass AN die Teilnahme des BR bei einem Gespräch ablehnen kann. Wir als BR begrüßen natürlich den Vorschlag der GF, an den Gesprächen teilzunehmen."
Wozu? Der AN hat die Möglichkeit, mit euch zu sprechen. Er hat auch die Möglichkeit, euch zum Gespräch dazuzuholen. In dem Moment, wo ihr auf Wunsch der GF dabei seid, werdet ihr nicht mehr als AN-Vertretung, sondern als Teil der GF wahrgenommen.
Ihr habt der Versetzung (aus für euch guten Gründen) zugestimmt. Jetzt ist euer AG gefragt, dem AN die Versetzung zu erklären, notfalls anzweisen und im schlimmsten Fall die Konsequenzen aus einer Verweigerung zu ziehen. Ihr als BR habt euch ja im Vorfeld der Zustimmung zur Versetzung genau überlegt, ob es für den Kollegen gut oder nicht gut ist... Der Rest ist Job des AG.
Darüber hinaus hat Celestro zum Thema bereits sehr gut argumentiert.