Erstellt am 04.03.2008 um 14:40 Uhr von Werner
Moin appletree,
wenn der MA über einen Verleiher (ist ja nicht Euer ArbGeb.) eingestellt wird geht das leider!
Erstellt am 04.03.2008 um 17:32 Uhr von toni12345
Hallo appletree,
leider ist das machbar. Dies wurde in unserem Unternehmen leider auch schon so gemacht. Meistens bei MA die in der unbefristeten zeit sich nicht so toll bewert haben.
Erstellt am 04.03.2008 um 19:10 Uhr von appletree
@Werner + toni
Habe hier so ein schlaues Buch von Wolfgang Steen Handlungshilfe für Betriebsräte.
Da drin steht: Schutzzweck des §14 Abs.2 TzBfG ist es, dem Befristeten die Möglichkeit der unbefristeten Anschlussbeschäftigung einzuräumen. Nicht derselbe "AG" steht im Vordergrund der Betrachtung, sondern die nur einmalige Möglichkeit zur Zeitbefristung mit dem selben AN. würde man für den Wechsel in ein Leiharbeitsverhältnis andere Maßstäbe anlegen wollen, liefe der gesetzl. Schutzzweck leer. Vgl.Furier/Kaus, Aib 2004,364 und Lembke,Betriebs-Berater 2003,98,104.
Wie jetzt? :-)
appletree
Erstellt am 04.03.2008 um 19:26 Uhr von Mona-Lisa
@appletree,
denk doch mal logisch!
1. wieso "muss" ein Mitarbeiter einen unbefristeten Vertrag bekommen?
2. der AG lässt die Befristung auslaufen und der Kollege beginnt bei einer Zeitarbeitsfirma.
3. die Zeitarbeitsfirma "verleiht" den ehemaligen Kollegen an seinen alten AG.
Werner sagt es ja schon, die Zeitarbeitsfirma ist ein anderer AG und dann funktioniert das! Und mit Sicherheit ist er dort wieder nur befristet eingestellt.........
Erstellt am 04.03.2008 um 19:30 Uhr von appletree
Will es nicht wahrhaben, wir "verlieren" so 5 Mitarbeiter. Ich suche nach jeden Strohhalm.
appletree
Erstellt am 04.03.2008 um 21:24 Uhr von Lotte
appletree,
"leider" handelt es sich um Befristungen. Bei betriebsbedingten Kündigungen sähe das ganze anders aus. Aber vielleicht hilft das BAG, Urteil vom 26.9.1996, 2 AZR 200/96 trotzdem:
http://www.aus-portal.de/rechtsprechung/entscheidungen/ctg1079949434741/728.html
Erstellt am 04.03.2008 um 21:49 Uhr von paula
@appletree
das ist wirklich eine doofe Situation. Aber das BAG hat erst recht aktuell entschieden dass es hier auf den Vetragsarbeitgeber ankommt. Daher kann ein AG sogar hier mit verschiedenen Konzerngesellschaften tricksen