Erstellt am 05.02.2007 um 11:26 Uhr von Lotte
Juergen,
das kommt ein wenig darauf an, wie der Abteilungsleiter zu seiner unbefristeten Stelle gekommen ist:
a) hat der AG ihn am Ende der Probe unbefristet eingestellt, dann hätte er den BR m.E. nach §99 BetrVG beteiligen müssen, wenn es sich nicht um einen leitenden Angestellten handelt.
oder
b) hat der AG vergessen eine Absprache mit dem Abteilungsleiter zu treffen und dieser hat ohne AV über die Zeit des Probearbeitsverhältnis hinaus bei Euch gearbeitet und somit ein juristisches Recht auf einen unbefristeten AV, bleibt der BR mit seinen MBR m.E. auf der Strecke.
Bei a) würde ich §101 des BetrVG anwenden wollen, wenn Ihr denn für den Abteilungsleiter zuständig seid. Sprich: Wenn er KEIN leitender Angestellter ist.
Erstellt am 05.02.2007 um 13:18 Uhr von Kölner
@Jürgen56567
Vielleicht gilt bei Euch ja ein TV, der genau dazu was regelt...
Erstellt am 05.02.2007 um 13:36 Uhr von Lotte
Kölner,
kennst Du einen TV, der dazu etwas regelt??
Erstellt am 05.02.2007 um 13:40 Uhr von Kölner
Erstellt am 05.02.2007 um 13:41 Uhr von Lotte
Kölner,
da bist Du Dir ganz sicher?
Erstellt am 05.02.2007 um 13:51 Uhr von Kölner
@Lotte
Naja...relativ! Reicht Dir das?
Erstellt am 05.02.2007 um 13:56 Uhr von Lotte
Kölner,
Mist, der Stick ist weg.... ;-))
... glaubst Du? ;-)
Erstellt am 06.02.2007 um 07:57 Uhr von Lotte
Kölner,
glaube ja immer noch, dass Du 83 bist und in Deiner Wohnung überall Zettel mit Gesetzen, §§ und TVs hängen. Außerdem bin ich mir mittlerweile sicher, dass Du mit Ramses in einer Alten WG wohnst ;-))) :
Es ist der §31 des TVöD
Erstellt am 06.02.2007 um 11:30 Uhr von BIM
Ist es nicht möglich Einsicht in den AV zu nehmen bzw. Auskunft über die Befristung zu erhalten? Ansonsten kann ich auch nur sagen, dass eine Festeinstellung nicht ohne Zustimmung des BR funktioniert und im Falle einer Befristung also die Einstellung nicht rechtens ist
Erstellt am 06.02.2007 um 11:50 Uhr von juergen56567
Es geht um eine Einstellung zur Probe, nicht um eine befristete Einstellung.
Bei einer befristeten Einstellung wäre der Sachverhalt klar.
Wir gehen zur Zeit dem 1. Hinweis von Lotte a.) nach, da der AG innerhalb der vereinbarten Probezeit von sich aus in ein ordentliches Arbeitsverhältnis gewandelt hat, ohne den BR zu informieren.
Wäre die Probezeit abgelaufen, wäre das o.k, aber in der Probezeit ohne BR ineine unbefristete Einstellung zu ändern ???
Erstellt am 06.02.2007 um 12:17 Uhr von Lotte
Juergen,
was ist eine Einstellung zur Probe?
Erstellt am 06.02.2007 um 12:19 Uhr von Kölner
eine einstellung, die befristet ist und automatisch endet. das ganze halt noch zur probe.
Erstellt am 06.02.2007 um 12:32 Uhr von Lotte
Kölner,
genau, TzBfG §14 (1) Punkt 5.
Aber Jürgen schrieb doch "Es geht um eine Einstellung zur Probe, nicht um eine befristete Einstellung."
Was ist also für Jürgen eine Einstellung zur Probe???
Erstellt am 06.02.2007 um 13:53 Uhr von Kölner
@Lotte
Dann musst Du doch den Jürgen123456677 fragen.
Was er in diesem Zusammenhang in eine Einstellung zur Probe noch reininterpretiert, weiss ich nicht!
Ich zitiere mal aus dem Arbeitsrechtslexikon:
"Arbeitsverhältnisse zur Probe sind [...] stets befristet und enden automatisch
mit Ablauf der vereinbarten Zeit, ohne dass es hierfür einer Kündigung bedarf. Wer also einen Vertrag auf Probe abschließt, hat nicht diese Zeit als Probezeit.
Wenn nicht ausdrücklich vereinbart, kann der Vertrag nicht vorab gekündigt werden."
Erstellt am 06.02.2007 um 14:00 Uhr von juergen56567
Also, Einstellung zur Probe geht nach Ablauf der Pobezeit automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über. Innerhalb der Probezeit gelten die entsprechenden Regeln. Verkürzt der AG die vorher bekannte Dauer der Probezeit, entspricht das nicht mehr den, dem BR vorgestellte und durch den genehmigten Tatsachen und sollte unserer Meinung nach das MBR des BR beachten. Eine Einstellung zur Probe befristet ist eine befristete Einstellung zur Probe. Die Einstellung endet mit der Befristung, eine Verlängerung, oder festeinstellung ist Mitbestimmungspflichtig.
Erstellt am 06.02.2007 um 14:17 Uhr von Kölner
@Jürgen
Helfe mir mal bitte auf die Sprünge:
Warum macht der AG so einen Quatsch? Hat dieser Euch etwas vorgegaukelt?