Ich bin BR-Vorsitzende in unserem Unternehmen. Demnächst wird eine Kollegin in den Ruhestand wechseln. Die Stelle dieser Kollegin ist intern ausgeschrieben worden, worauf sich eine in Elternzeit befindliche Kollegin beworben hat. Diese ist befristet bis Ende August 2020 eingestellt. Wir bekamen vor ca. 4 Wochen eine Anhörung zur Einstellung einer externen Bewerberin. Diese lehnten wir nach § 99 Abs 2 Nr. 3 BetrVG ab. Die interner Bewerberin hat die gleichen Qualifikationen und ebenso Berufserfahrung. Die Befristung ihres Arbeitsvertrages beruht auf einen Gerichtsvergleich, weil man Sie damals loswerden wollte, weil Sie schwanger war. So auch jetzt möchte man sie nicht entfristen. Gestern bekamen wir dann eine Anhörung für eine anderen Kollegin, die jetzt auf die Stelle gesetzt werden soll. Man sagte uns die interne Bewerbung hätte man versehentlich übersehen. Die externe Bewerberin möchte man dann auf die Stelle dieser Kollegin setzen. Es geht nur immer darum, dass man die in Elternzeit befindliche Kollegin irgendwie loswerden möchten. Dabei ist sie wirklich qualifiziert. Jetzt meine Frage. Hier ist doch irgendwas ganz faul. Können wir die Zustimmung wieder aus dem selben Grund verweigern und sagen, dass die befristeten Beschäftigten bei gleicher Eignung bevorzugt zu behandeln sind, da es ein Nachteil für den befristet Beschäftigten wäre, wenn man ihn nicht berücksichtigt? Gibt es noch mehr Gründe, die wir anbringen können um die Zustimmung zu verweigern?