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Benachteiligung bei Eingruppierung wegen BR-Tätigkeit?

L
Lokutus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich hab eine Problem ich bin seit einem Jahr im Betriebsrat und hatte gestern ein Beurtleiungsgespräch in dem es unter anderem auch um Gehaltsfragen geht. Mir wurde letzes Jahr versprochen wenn ich einige Projekte durchziehe steige ich eine höhere Gehaltsgruppe. Nun habe ich alle diese Projekte abeschlossen und mein Vorgesetzer kommt nun mit der leier das ich ja als Betriebsrat kaum noch an meinm Arbeitplatz zu finden sei und für meinen Job den Kopf nicht frei habe und unter diesen Vorraussetzungen kann er mir meine Lohnerhöhung nicht geben.

Nun ist meine Frage ob er mein Amt als BR in solche Bewertungen negativ mit enflißen lassen darf?

MfG Lokutus

3.50601

Community-Antworten (1)

H
Hotte

25.01.2007 um 10:19 Uhr

Ist doch einfach, wichtig Abs. 2

BetrVG § 78 Schutzbestimmungen

1 Die Mitglieder des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Wirtschaftsausschusses, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der in § 3 Abs. 1 genannten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle, einer tariflichen Schlichtungsstelle (§ 76 Abs. 8) und einer betrieblichen Beschwerdestelle (§ 86) sowie Auskunftspersonen (§ 80 Abs. 2 Satz 3) dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden.

2 Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.

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