Erstellt am 03.03.2008 um 21:25 Uhr von Lotte
Gerechtigkeit,
denke, dass ich es mit dem § 87 (1) Punkt 1 BetrVG versuchen würde. Die Betroffenen AN könnten es auch mit einer Beschwerde nach § 85 BetrVG probieren.
Erstellt am 04.03.2008 um 11:22 Uhr von Kleine Hexe
Hilft dir vermutlich nicht aber ich weiß von anderen Fällen die jedes Semester eine Immatrikulationsbescheinigung ihres Kindes vorlegen müssen.
Wenn ich mich jetzt nicht täusche muß ab 18 sowieso
jedes Jahr ein Antrag auf Kindergeld gestellt werden - also gibt es den Nachweis
wird das Kindergeld monatlich überwiesen - also gibt es entsprechende Kontoauszüge
Ausbildungsnachweis setzte ich mit o.g. Bescheinigung gleich, scheint also *normal* zu sein bzw. bei 1x jährlich sogar wenig. (Studium ist je Semester eine Bescheinigung vorzulegen)
Immerhin geht es um ein *Zusatzgehalt* das der AN möchte solange sein Kind kindergeldberechtigt ist und der AG möchte dies natürlich nur solange zahlen wie er auch wirklich muß.
Bescheinigungswahn würde ich dies jetzt nicht nennen.
Grüße
Kleine Hexe