Wir sind ein Betrieb (Krankenhaus, AVR), in dem ein Ortszuschlag für Kinder gezahlt wird. Die Zahlung des Ortszuschlag ist bei Kindern über 18 Jahre abhängig davon, ob Kindergeld von der Familienkasse gezahlt wird. Normalerweise reicht ein Nachweis aus, dass Kindergeld im jeweiligen Monat gezahlt wurde. Unser Arbeitgeber verlangt nun von jedem, der ein mindestens 18 Jahre altes Kind hat folgende Nachweise: 1x im Jahr einen Nachweis der Familienkasse, 1x im Jahr den Nachweis der Ausbildungsstätte, 2x im Jahr den Nachweis über bezahltes Kindergeld per Kontoauszug. Die Familienkasse gibt an, dass sie per Dienstvorschrift nicht verpflichtet sei, Kindergeldbescheinigungen auszustellen, wenn sich nichts geändert hat, der Anruf bei der Familienkasse ist übrigens gebührenpflichtig (39,00cent/Minute). Der Arbeitgeber von Kindern, die sich in Ausbildung befinden, verweigert das Ausfüllen von Ausbildungsbescheinigungen, weil hiermit ein zu hoher Verwaltungsaufwand verbunden ist. Außerdem geht es den Arbeitgeber nichts an, wo die Kinder des Mitarbeiters eine Ausbildung machen und zu welchen Bedingungen. Was können wir als Betriebsrat tun, um diesen Bescheinigungswahn zu begegnen? zieht hier §87.10 Betr.VG oder 87.4 oder §75 Schutz der Persönlichkeitsrechte? Bitte schnell eine detaillierte Antwort.