Erstellt am 15.01.2008 um 13:40 Uhr von Kölner
@Carlos
Mit einem freundlichen Lächeln die Kostendarstellung entgegen nehmen, den AG freundlich aber bestimmt darauf hinweisen, dass Ihr nur einem gesetzlichen Auftrag nachkommt und ihn davor warnen, diese Auflistung wie auch immer im Betrieb zu veröffentlichen.
Ein zusätzlicher Appell an den gesunden (wirtschaftlichen) Menschenverstand, die Kosten des BR schlicht und einfach genauso zu betrachten wie Ausgaben für die Produktion oder Verwaltung oder auch den Dienstwagen der Geschäftsführung, sollte ihm helfen, klarer zu sehen.
Ansonsten sei ihm auch noch der Hinweis auf den gesetzlichen Auftrag des BetrVG gegeben - dann ist aber auch gut!
Erstellt am 15.01.2008 um 13:43 Uhr von tamirasun
Schau mal § 40 BetrVG und leg das im Notfall mal Deinem AG vor....
Zu den Fehlzeiten, was ein Unsinn....dort schau mal § 37BetrVG.
Außerdem darf ein BR-Mitglied nicht benachteiligt werden.
Kölner hat das schon sehr sehr schön ausgedrückt...wo ich das gerade sehe, da ich diesen doofen Pin falsch eingegeben habe*gg*
LG
Erstellt am 15.01.2008 um 14:16 Uhr von Petrus
Ein netter Hinweis, wo ihr durch Fehler des ArbGeb (fehlende Unterlagen bei Anhörungen, E-Stellen, Gerichtstermine) besonders viel Zeit und Geld "verplempert" habt, hilft manchmal auch.
Oder anders herum: Wenn der ArbGeb im Betrieb allen seinen gesetzlichen Pflichten unaufgefordert nachkommt und stets das Wohl seiner Belegschaft im Auge hat, hält sich die Arbeit eines BR (und damit Kosten, Fehlzeiten, etc.) in Grenzen.
Wir hatten diesen Vorwurf auch schon mal.
Die nächste 99er Anhörung ging wegen unvollständiger Unterlagen zurück, dann gab es (natürlich in einer zusätzlichen Sitzung) noch eine Ablehnung wegen "vergessener" STellenausschreibung, und erst als die nachgeholt war, durfte er endlich seinen Wunschkandidaten auf eine Teamleiterstelle versetzen. Und im nächsten Monatsgespräch haben wir die Stunden vorgerechnet, die die beiden "Fehlversuche" verursacht haben (extra Sitzung, Zeit zum Formulieren der Nachforderung der Unterlagen bzw. der Ablehnung inkl. Begründung) und im Vergleich dazu die 2 Minuten beim "Durchwinken" im dritten Anlauf.
Seitdem sind unsere Unterlagen, die aus der Personalabteilung kommen, immer schön vollständig :-). Und es gab sogar schon Sitzungen, in denen man nicht mal zum Kaffeetrinken kam... (was ja die Betriebsräte angeblich sonst den ganzen Tag tun)
Erstellt am 15.01.2008 um 16:12 Uhr von w-j-l
Carlos,
mit Fehlzeiten sind wohl die Zeiten der Arbeitsbefreiung nach § 37 gemeint, oder. Der Hinweis von Petrus ist gut. Wir hatten auch mal jährlich unsere "Budgetgespräche". Weil mir das gestunken hat, habe ich auch ein Jahr lang alle Zeiten zusammengerechnet, die die AG-Seite bis hin zum Leitungspersonal (HAL, AL, GL) uns durch Fehlverhalten verursacht hat. Das haben wir dann dem Jammern der GL beim nächsten (und seither letzten) Gespräch entgegengesetzt.
Wenn das nicht hilft, dann nehmt ihr eben auch künftig alles entgegen, und übt euch anschließend im Verwaltungs-Dreikampf: Knicken, Lochen, Abheften.
Die Diskussion dieser Zahlen (wie auch Kölner sagt) ist an keiner Stelle im Betrieb zulässig. Auch nicht, wie bei uns geschehen, im Leitungsgremium. Wenn das passiert, dann hilft z.B. eine Verfahren nach § 23 (3) BetrVG.
Erstellt am 15.01.2008 um 16:56 Uhr von Immie
@Carlos
Was auch hilft (zumindest bei uns),wenn er 2 Tage nach seinen Vorhaltungen,
den Beschluss über 10 gebuchte Seminare zugestellt bekommt...:-)