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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsrat arbeitet gegen Arbeitnehmer - was tun!?

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Michael_45
Jan 2018 bearbeitet

Hallo allerseits,

ich ahben folgendes Problem:

Ich bin Arbeitnehmer. Ich arbeite in einem größeren Betrieb, in dem es keinen gleichmäßigen Schichtrythmus gibt. Auch die Einsatzzeiten varriieren sehr stark, da wir alle an den Anlagen routieren. Was auch sehr gut ist. Jedoch möchten meine Kollegen und ich uns alle zwei Wochen mal zusammensetzen, um Informationen aus zu tauschen. Wir haben unseren Vorgesetzten gefragt, ob es möglich wäre, dies sowohl eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn( für die Spätschicht ) und eine halbe Stunde nach Feierabend ( für die Frühschicht ) zu machen. Somit hätten wir eine Stunde für uns. Der Vorgesetzte hat dies auch genehmigt. Jetzt lehnt unser Betriebsrat dieses aber ab, mit der Begründung, dieses solle in der Arbeitszeit stattfinden. Im Grunde sehe ich das auch aber bei unserer Struktur ist dies nicht möglich. Auf die Frage bei dem Betriebsrat, warum er es Ablehne und das es die Struktur nicht anders her gibt, kam die Antwort eines Mitglieds, die Struktur interressiert mich nicht, macht das während der Arbeitszeit. Was können wir in dem Fall machen??????

15.86407

Community-Antworten (7)

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wiewo

30.11.2006 um 08:56 Uhr

"Vor" der Arbeitszeit und "nach" der Arbeitszeit !! Was geht es den BR oder sons jemand an, wenn Ihr in Eurer Freizeit etwas macht??

B
Bergmann

30.11.2006 um 08:57 Uhr

@ Michael_45 ,

solange es außerhalb der Arbeitszeit stattfindet und Ihr keine Vergütung (Geld ,Zeitausgleich etc.) dafür bekommt,hat der BR nix zu melden-Ihr könntet euch ja in der Kneipe um die Ecke treffen-will der BR das auch verbieten ?

Soll der BR doch eine Abteilungsversammlung einberufen-die findet während der Arbeitszeit statt !!

M
Michael_45

30.11.2006 um 09:03 Uhr

Entschuldigt bitte,

natürlich meine ich während der Arbeitszeit, bzw. auf Überstundenbasis und wir würden das schon als Zeitguthaben vergütet bekommen. Denn auch in Freizeit ist es nicht möglich, da wir uns ja sonst zum Schichtwechsel ablösen, zudem es am Ende ja auch schon für unseren Betrieb ist und wir auch die entsprechende Zeitgutschrift, für unsere geleistete Arbeit, bekommen möchten.

B
Bergmann

30.11.2006 um 09:15 Uhr

@ Michael_45 ,

dann ist es Mitbestimmungspflichtig vom BR . Was sind die Gründe für die Ablehnung-ArbZG:Arbeitszeit mehr als 10 Std oder kurzer Wechsel mit weniger als 9 Std dazwischen ? Oder was sagt der BR als Ablehnung ?

M
Michael_45

30.11.2006 um 10:05 Uhr

Leider gibt es keine solche Begründung und es macht auch den Anschein, das es das Gremium gar nicht interessiert, ob es machbar ist oder nicht. Wir glauben aber, das es für uns schon wichtig ist, damit wir unter anderem immer auf dem gleichen Stand sind. Wenn der Mitarbeiter freiwillig länger arbeiten möchte und der Vorgestzte damit kein Problem hat, solange dieses in Maßen ist, warum kann dann der Betriebsrat sich dagegen aussprechen?

W
wiewo

30.11.2006 um 10:11 Uhr

Michael_45

Ich denke, da kann Dir im Forum niemand Auskunft geben. Hier müsst Ihr schon Euren BR nach der Begründung fragen.

A
Angi1

30.11.2006 um 10:28 Uhr

Hallo Michael 45,

im Fitting steht bei § 87 RN 101 "Zweck der MBR ist es, die Interessen der Arbeitnehmer vor allem an der Lage ihrer Arbeitszeit und damit zugleich der Freizeit für die Gestaltung ihres Privatlebens zur Geltung zu bringen und darauf zu achten, dass die Eintilung und Lage des geschuldeten Arbeitszeitvolumens eine sinnvolle Gestaltung der freien Zeit überhaupt noch erlaubt."

§ 87 RN 140 sagt u.a. " Wird die regelmäßige Arbeitszeit in Dienstplänen festgelegt, handelt es sich bei geringfügigen Überschreitungen nicht um die Anordnung von Überstunden."

MfG Angi1

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