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Betriebsrat Begünstigung - Was soll ich tun?

M
maximisprachen
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin in den Betriebsrat gewählt worden. die Mitglieder erhalten alle 3 Tage Sonderurlaub. Ich halte das für unzulässige Begünstigung. Was soll ich tun? Kann ich den Urlaub ablehnen? Kann ich die anderen dazu zwingen diesen abzulehnen?

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Community-Antworten (12)

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Lohengrin

03.05.2009 um 22:33 Uhr

Eure BR Mitglieder, und nur die, erhalten3 Tage Sonderuralub, verstehe Ich das Richtig?

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DonJohnson

03.05.2009 um 22:51 Uhr

Klar Lohengrin. Ist das bei euch etwa nciht so? ;-)))

L
Lohengrin

03.05.2009 um 22:55 Uhr

Nö wir bekommen 5 Tage, der BRV sogar 6

Mfg, Son of Parzival

D
DonJohnson

03.05.2009 um 22:57 Uhr

Oh, da haben wir uns also doch übern Tisch ziehen lassen... aber na warte, bald sind Wahlen - oder wir losen nur ist billiger ;-)))

L
Lohengrin

03.05.2009 um 23:02 Uhr

Ja scheint so. Und beim Losen kann man sich den Quatsch mit Wahllisten, Wahlvorstand, etc. sparen.

D
DonJohnson

03.05.2009 um 23:11 Uhr

SoP Genau, ist eh zu kompliziert wie wir ja heute gelernt haben ;-)))

N
nicoline

04.05.2009 um 00:03 Uhr

ich finde 1 Tag Sonderurlaub pro Woche zusätzlich zu dem gesetzlichen/tarifvertraglichen Urlaub sollte bei der 2030 geplanten Reform des BetrVG für jedes BRM im BetrVG verankert werden!!!!!! Schließlich schlagen wir uns mit den Problemen des ganzen Betriebes herum, während AN es nur mit ihrem Arbeitsplatz zu tun haben! Insofern ist mein Rat an maximisprachen, nimm den Urlaub, ist schon ok!!!!!!!!!!!!!

B
Brentan

04.05.2009 um 09:39 Uhr

@All Meine ich das nur oder sind wir ein bisschen vom Thema abgekommen???????? ;-)

D
DerAlteHeini

04.05.2009 um 22:25 Uhr

barfly Möchte auf nachstehendes Gesetz verweisen, denn wer lesen kann ist im Vorteil.

§ 17 BUrlG Abs.1: Jedes ordentliche Mitglied in einer Interessenvertretung für Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf sechs frei Tage bei voller Bezahlung der Bezüge. Abs.2 Betriebsratsvorsitzende oder andere herausragende Persönlichkeiten von Betriebsverfassungsorganen erhalten zusätzlich zu den unter Abs.1 aufgeführten freien Tagen, für jedes angebrochene Monat eines Kalendertages einen zusätzlichen halben Tag, mit einem Anspruch von einem Zuschlag von hundert Prozent der üblichen Bezüge. Abs.3: Ersatzmitglieder haben einen Anspruch auf unter Abs.1 und 2 genannten Vergütung entsprechend ihrer Einsatzzeit.

P
pirat

04.05.2009 um 22:41 Uhr

BUrlG steht für: Betriebsrats-Urlaubs requirierungs legalisierungs Gesetz...

D
DonJohnson

04.05.2009 um 23:03 Uhr

@all Jepp - bitte macht ihr die Gesetze, die gefallen mir viiiiieeeeeel besser als die anderen!

Oder vielleicht doch nciht? Fragen über Fragen....

L
Lotte

04.05.2009 um 23:21 Uhr

Heini, wenn ich dann als SBV auch noch BRM sein sollte, bekomme ich dann 12 Tage? Kannst Du das mal bitte in Deiner Kommentierung nachlesen? Und ich fände es echt klasse, wenn Du mir den Abs. 2 ausrechnen könntest...;-)))

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