Erstellt am 03.05.2009 um 20:33 Uhr von Lohengrin
Eure BR Mitglieder, und nur die, erhalten3 Tage Sonderuralub, verstehe Ich das Richtig?
Erstellt am 03.05.2009 um 20:51 Uhr von DonJohnson
Klar Lohengrin. Ist das bei euch etwa nciht so? ;-)))
Erstellt am 03.05.2009 um 20:55 Uhr von Lohengrin
Nö wir bekommen 5 Tage, der BRV sogar 6
Mfg,
Son of Parzival
Erstellt am 03.05.2009 um 20:57 Uhr von DonJohnson
Oh, da haben wir uns also doch übern Tisch ziehen lassen... aber na warte, bald sind Wahlen - oder wir losen nur ist billiger ;-)))
Erstellt am 03.05.2009 um 21:02 Uhr von Lohengrin
Ja scheint so. Und beim Losen kann man sich den Quatsch mit Wahllisten, Wahlvorstand, etc. sparen.
Erstellt am 03.05.2009 um 21:11 Uhr von DonJohnson
SoP
Genau, ist eh zu kompliziert wie wir ja heute gelernt haben ;-)))
Erstellt am 03.05.2009 um 22:03 Uhr von nicoline
ich finde 1 Tag Sonderurlaub pro Woche zusätzlich zu dem gesetzlichen/tarifvertraglichen Urlaub sollte bei der 2030 geplanten Reform des BetrVG für jedes BRM im BetrVG verankert werden!!!!!! Schließlich schlagen wir uns mit den Problemen des ganzen Betriebes herum, während AN es nur mit ihrem Arbeitsplatz zu tun haben! Insofern ist mein Rat an maximisprachen, nimm den Urlaub, ist schon ok!!!!!!!!!!!!!
Erstellt am 04.05.2009 um 07:39 Uhr von Brentan
@All
Meine ich das nur oder sind wir ein bisschen vom Thema abgekommen????????
;-)
Erstellt am 04.05.2009 um 20:25 Uhr von DerAlteHeini
barfly
Möchte auf nachstehendes Gesetz verweisen, denn wer lesen kann ist im Vorteil.
§ 17 BUrlG
Abs.1:
Jedes ordentliche Mitglied in einer Interessenvertretung für Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf sechs frei Tage bei voller Bezahlung der Bezüge.
Abs.2
Betriebsratsvorsitzende oder andere herausragende Persönlichkeiten von Betriebsverfassungsorganen erhalten zusätzlich zu den unter Abs.1 aufgeführten freien Tagen, für jedes angebrochene Monat eines Kalendertages einen zusätzlichen halben Tag, mit einem Anspruch von einem Zuschlag von hundert Prozent der üblichen Bezüge.
Abs.3:
Ersatzmitglieder haben einen Anspruch auf unter Abs.1 und 2 genannten Vergütung entsprechend ihrer Einsatzzeit.
Erstellt am 04.05.2009 um 20:41 Uhr von pirat
BUrlG steht für: Betriebsrats-Urlaubs requirierungs legalisierungs Gesetz...
Erstellt am 04.05.2009 um 21:03 Uhr von DonJohnson
@all
Jepp - bitte macht ihr die Gesetze, die gefallen mir viiiiieeeeeel besser als die anderen!
Oder vielleicht doch nciht? Fragen über Fragen....
Erstellt am 04.05.2009 um 21:21 Uhr von Lotte
Heini,
wenn ich dann als SBV auch noch BRM sein sollte, bekomme ich dann 12 Tage?
Kannst Du das mal bitte in Deiner Kommentierung nachlesen? Und ich fände es echt klasse, wenn Du mir den Abs. 2 ausrechnen könntest...;-)))