Betriebsrat Begünstigung - Was soll ich tun?
Ich bin in den Betriebsrat gewählt worden. die Mitglieder erhalten alle 3 Tage Sonderurlaub. Ich halte das für unzulässige Begünstigung. Was soll ich tun? Kann ich den Urlaub ablehnen? Kann ich die anderen dazu zwingen diesen abzulehnen?
Community-Antworten (12)
03.05.2009 um 22:33 Uhr
Eure BR Mitglieder, und nur die, erhalten3 Tage Sonderuralub, verstehe Ich das Richtig?
03.05.2009 um 22:51 Uhr
Klar Lohengrin. Ist das bei euch etwa nciht so? ;-)))
03.05.2009 um 22:55 Uhr
Nö wir bekommen 5 Tage, der BRV sogar 6
Mfg, Son of Parzival
03.05.2009 um 22:57 Uhr
Oh, da haben wir uns also doch übern Tisch ziehen lassen... aber na warte, bald sind Wahlen - oder wir losen nur ist billiger ;-)))
03.05.2009 um 23:02 Uhr
Ja scheint so. Und beim Losen kann man sich den Quatsch mit Wahllisten, Wahlvorstand, etc. sparen.
03.05.2009 um 23:11 Uhr
SoP Genau, ist eh zu kompliziert wie wir ja heute gelernt haben ;-)))
04.05.2009 um 00:03 Uhr
ich finde 1 Tag Sonderurlaub pro Woche zusätzlich zu dem gesetzlichen/tarifvertraglichen Urlaub sollte bei der 2030 geplanten Reform des BetrVG für jedes BRM im BetrVG verankert werden!!!!!! Schließlich schlagen wir uns mit den Problemen des ganzen Betriebes herum, während AN es nur mit ihrem Arbeitsplatz zu tun haben! Insofern ist mein Rat an maximisprachen, nimm den Urlaub, ist schon ok!!!!!!!!!!!!!
04.05.2009 um 09:39 Uhr
@All Meine ich das nur oder sind wir ein bisschen vom Thema abgekommen???????? ;-)
04.05.2009 um 22:25 Uhr
barfly Möchte auf nachstehendes Gesetz verweisen, denn wer lesen kann ist im Vorteil.
§ 17 BUrlG Abs.1: Jedes ordentliche Mitglied in einer Interessenvertretung für Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf sechs frei Tage bei voller Bezahlung der Bezüge. Abs.2 Betriebsratsvorsitzende oder andere herausragende Persönlichkeiten von Betriebsverfassungsorganen erhalten zusätzlich zu den unter Abs.1 aufgeführten freien Tagen, für jedes angebrochene Monat eines Kalendertages einen zusätzlichen halben Tag, mit einem Anspruch von einem Zuschlag von hundert Prozent der üblichen Bezüge. Abs.3: Ersatzmitglieder haben einen Anspruch auf unter Abs.1 und 2 genannten Vergütung entsprechend ihrer Einsatzzeit.
04.05.2009 um 22:41 Uhr
BUrlG steht für: Betriebsrats-Urlaubs requirierungs legalisierungs Gesetz...
04.05.2009 um 23:03 Uhr
@all Jepp - bitte macht ihr die Gesetze, die gefallen mir viiiiieeeeeel besser als die anderen!
Oder vielleicht doch nciht? Fragen über Fragen....
04.05.2009 um 23:21 Uhr
Heini, wenn ich dann als SBV auch noch BRM sein sollte, bekomme ich dann 12 Tage? Kannst Du das mal bitte in Deiner Kommentierung nachlesen? Und ich fände es echt klasse, wenn Du mir den Abs. 2 ausrechnen könntest...;-)))
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