Erstellt am 28.02.2008 um 18:04 Uhr von nicoline
Hallo birwein
Ich glaube nicht, dass man hier eine Benachteiligung geltend machen kann, weil die befristeten AZ Erhöhungen in der Patientenaufnahme und den anderen Bereichen aus völlig unterschiedlichen Sachgründen erfolgt sind. Dieses ginge nach meiner Ansicht nur, wenn die befristete AZ Erhöhung bei gleichem Sachgrund vom ARBEITGEBER mit unterschiedlicher Dauer
"verteilt" wird, obwohl die betroffenen MA alle die gleiche Dauer beantragt haben.
Freundlichen Gruß
nicoline