Hallo,

bin ein einköpfiger BR und wollte mich bezüglich des obengenannten Paragraphen erkundigen.

Ich weiß das ich nur ein Informationsrecht habe und keine Mitbestimmung. Nun verstößt der GF gegen Abs. 2 Nr. 5 und stellt jemanden ohne Ausschreibung ein.

Werde auf den Paragraphen hinweißen aber muss der GF dann dennoch ausschreiben oder habe ich kein Recht darauf?

Gruß,

Frank