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Rechtmäßiges Ersatzmitglied?

M
Minski
Sep 2019 bearbeitet

Hallo Ihr alle, eines unserer Ersatzmitglieder ist befördert und dadurch Abteilungsleiter geworden. Abteilungsleitungsleiter wiederum wurden bei den Wahlen 2016 und 2018 als leitende Angestellte eingestuft. Der jetzige BR hatte vor einigen Monaten den Beschluss gefasst, ein Feststellungsverfahren bzgl. der leitenden Angestellten einzuleiten mit dem Ziel die Abteilungsleiter als nicht leitende Angestellte einzustufen. Passiert ist außer dem Beschluss aber noch nix. Wie ist das nun mit dem Ersatzmitglied? Darf die Person nachrücken oder nicht? Und wenn nicht, scheidet sie dann aus dem BR komplett aus? Bin gespannt auf eure Antworten...

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Community-Antworten (9)

K
kratzbürste

21.09.2019 um 16:41 Uhr

Ein Abteilungsleiter ist kein leitender Angestellter im Sinne § 5 BetrVG. Da ist bei der Wahl wo etwas schief gelaufen. Aus meiner Sicht ist sie ganz normale Nachrückerin.

M
Minski

22.09.2019 um 15:25 Uhr

Durchaus möglich, dass die grundsätzliche Zuordnung der Abteilungsleiter vor den Wahlen falsch war. Aber das ändert ja nichts an der Tatsache, dass die nachrückende Person offiziell leitende Angestellte ist....

W
wdliss

23.09.2019 um 10:08 Uhr

offensichtlich ist sie ja offiziell keine leitende Angestellte.

M
Minski

23.09.2019 um 11:43 Uhr

@wdliss: wie kommst du darauf? Die Wahlen wurden ordnungsgemäß durchgeführt und nicht angefochten. Also gilt mMn, dass die Abteilungensleiter leitende Angestellte sind. Und zwar solange, bis ein Gericht in einem Feststellungsverfahren das Gegenteil beschließt. Das ist aber nicht passiert.

C
celestro

23.09.2019 um 11:45 Uhr

"Also gilt mMn, dass die Abteilungensleiter leitende Angestellte sind. Und zwar solange, bis ein Gericht in einem Feststellungsverfahren das Gegenteil beschließt. Das ist aber nicht passiert."

Im Gesetz steht, wann man ein leitender angestellter ist. Da ändert sich nichts dran, nur weil bei einer BR-Wahl eine falsche Zuordnung erfolgt ist.

M
Minski

23.09.2019 um 12:00 Uhr

Ich war zwar damals nicht involviert aber das Ganze wurde auf einer Betriebsversammlung heftig diskutiert. Die Zuordnung war wohl schwierig und nicht eindeutig... Ein oder zwei Kriterien für leitende Angestellte wurden erfüllt...

C
celestro

23.09.2019 um 12:06 Uhr

Mag ja alles sein ... aber entweder sind Sie es, oder nicht. Aber Sie sind es nicht deshalb, nur weil Sie bei der Wahl zugeordnet wurden. Wenn das aber jetzt Trouble bedeutet, sollte man einen RA einschalten und den Status "offiziell" klären lassen.

M
Minski

23.09.2019 um 12:27 Uhr

Dann also am besten abwarten bis der BR endlich ein Feststellungsverfahren einleitet und den "leitenden Angestellten" nachrückende lassen?

C
celestro

23.09.2019 um 12:52 Uhr

Das muss der BR entscheiden. Man kann auch den "Leitenden" außen vor lassen und der müsste sich dann quasi "rein klagen" (wenn er glaubt, er wäre kein leitender Angestellter).

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