Erstellt am 21.09.2019 um 14:41 Uhr von Kratzbürste
Ein Abteilungsleiter ist kein leitender Angestellter im Sinne § 5 BetrVG. Da ist bei der Wahl wo etwas schief gelaufen.
Aus meiner Sicht ist sie ganz normale Nachrückerin.
Erstellt am 22.09.2019 um 13:25 Uhr von Minski
Durchaus möglich, dass die grundsätzliche Zuordnung der Abteilungsleiter vor den Wahlen falsch war. Aber das ändert ja nichts an der Tatsache, dass die nachrückende Person offiziell leitende Angestellte ist....
Erstellt am 23.09.2019 um 08:08 Uhr von wdliss
offensichtlich ist sie ja offiziell keine leitende Angestellte.
Erstellt am 23.09.2019 um 09:43 Uhr von Minski
@wdliss: wie kommst du darauf? Die Wahlen wurden ordnungsgemäß durchgeführt und nicht angefochten. Also gilt mMn, dass die Abteilungensleiter leitende Angestellte sind. Und zwar solange, bis ein Gericht in einem Feststellungsverfahren das Gegenteil beschließt. Das ist aber nicht passiert.
Erstellt am 23.09.2019 um 09:45 Uhr von celestro
"Also gilt mMn, dass die Abteilungensleiter leitende Angestellte sind. Und zwar solange, bis ein Gericht in einem Feststellungsverfahren das Gegenteil beschließt. Das ist aber nicht passiert."
Im Gesetz steht, wann man ein leitender angestellter ist. Da ändert sich nichts dran, nur weil bei einer BR-Wahl eine falsche Zuordnung erfolgt ist.
Erstellt am 23.09.2019 um 10:00 Uhr von Minski
Ich war zwar damals nicht involviert aber das Ganze wurde auf einer Betriebsversammlung heftig diskutiert. Die Zuordnung war wohl schwierig und nicht eindeutig... Ein oder zwei Kriterien für leitende Angestellte wurden erfüllt...
Erstellt am 23.09.2019 um 10:06 Uhr von celestro
Mag ja alles sein ... aber entweder sind Sie es, oder nicht. Aber Sie sind es nicht deshalb, nur weil Sie bei der Wahl zugeordnet wurden. Wenn das aber jetzt Trouble bedeutet, sollte man einen RA einschalten und den Status "offiziell" klären lassen.
Erstellt am 23.09.2019 um 10:27 Uhr von Minski
Dann also am besten abwarten bis der BR endlich ein Feststellungsverfahren einleitet und den "leitenden Angestellten" nachrückende lassen?
Erstellt am 23.09.2019 um 10:52 Uhr von celestro
Das muss der BR entscheiden. Man kann auch den "Leitenden" außen vor lassen und der müsste sich dann quasi "rein klagen" (wenn er glaubt, er wäre kein leitender Angestellter).