Hallo,
vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Ich benötige für meinen Arbeitsplatz (Bildschirmarbeitsplatz) eine spezielle Sehhilfe. Eine sogenannte Arbeitsplatzbrille.

Gem. § 6, 2 hat der AG den Beschäftigten im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für Ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen.

Was bedeutet "im erforderlichen Umfang"? Hat der AG die gesamten Kosten zu tragen?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus