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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Muss AG das Tragen vorhandener Schutzausrüstung überwachen bzw. durchsetzen?

S
see-see
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. In unserem BR wird munter diskutiert, ob und in wie weit der Arbeitgeber verpflichtet ist, sich darum zu kümmern, dass die vorhandene Sicherheitsausrüstung von den Kollegen auch tatsächlich benutzt wird. Z.B. wird in unserer mechanischen Werkstatt aus Gründen der Bequemlichkeit keine Schutzbrille getragen, selbst wenn die Metallspäne nur so fliegen. Oder es werden lieber bequeme Sandalen getragen anstatt der Sicherheitsschuhe (wegen der Hitze...) usw. Ich habe gewagt anzuregen, eine entsprechende BV abzuschließen, dass alle MA's die erforderliche Schutzausrüstung stets zu tragen ist. Die Vorgesetzten sollen darin verpflichtet werden, das in ihren Abteilungen durchzusetzen. Es gibt bei uns zwar nicht übermäßig viele Arbeitsunfälle, aber jeder Unfall, der vermieden werden kann, ist die Sache doch schon wert, MEINER PERSÖNLICHEN MEINUNG NACH.

Wie sehr ihr das?

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Community-Antworten (4)

S
see-see

21.06.2007 um 11:12 Uhr

Möchte die Frage hier noch einmal nach vorn stellen. Möchte hierzu wirklich niemand etwas antworten?

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Dummi

21.06.2007 um 11:26 Uhr

@see-see Lies doch mal §3 und §15 ArbeitsschutzG. Vielleicht hilft das ja weiter. Gruss

E
Edelweis

21.06.2007 um 12:02 Uhr

@see-see Auch ihr als BR seid verpflichtet daran mitzuwirken (§ 80 BetrVG). Der AG kann so gar Abmahnungen aussprechen. Voraussetzung ist natürlich, dass der AG auch alle erforderlichen Ausrüstungsggenstände (Brillen,Handschuhe,Schuhe) zur Verfügung stellt. Die Vorgesetzten sind meist der schwache Punkt, weil die selber nicht richtig dahinterstehen. Eine BV wäre vielleicht wirklich nicht schlecht, zusätzlich haben bei uns auch Infos am Schwarzen Brett oder durch die BG geholfen. Es wird immer besser, je besser die Informationen über mögliche Gefährdungen etc. sind. Habt Ihr keine Fachkraft für Arbeitssicherheit? DIeser sollte federführend dabei sein.

R
Rose

26.06.2007 um 18:04 Uhr

Hallo Kollege,

über Deine Fragen gibt die Berufsgenossenschaft Auskunft. Der AG muß in der BG sein, also auch öffentlich machen, in welcher BG er Mitglied ist. Aber auch das Gewerbeaufsichtsamt kann eingeschaltet werden ohne Nennung des Namen des Anrufers. Der BR ist außerdem für die Sicherheit und Ordnung im Betrieb zuständig und muß den Arbeitgeber auf Missstände, am besten schriftlich ,aufmerksam machen mit einer Frist zur Abstellung . Dem Arbeitgeber muß viel daranliegen, dass Schutzkleidung getragen wird (Unfallverhütung), denn davon wird die Höhe seines Mitgliedsbeitrages errechnet.

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