Erstellt am 08.06.2007 um 18:39 Uhr von betriebliche trübung
doppelt gemoppelt hält besser?
wie wäre es mit nur einem thread?
(14908)
Erstellt am 15.06.2007 um 13:24 Uhr von gismo
Wenn der AG die Lohnfortzahlungen rück erstattet bekommt, was macht er denn dann mit dem gewonnenen Finanzressourcen? Da habt ihr doch als BR Mitbestimmungsrechte. Habt ihr ein Fehlzeitenmanagement als BV?
Erstellt am 15.06.2007 um 13:56 Uhr von GE
Die eingesparten Lohnfortzahlungskosten werden für (Vorstandsprämien :-) ) und natürlich für Gesundheitsprävention für unsere AN investiert. Ein Fehlzeitmanagement wird durch einen externen Anbieter durchgeführt.
Die eingesparten LFZ-Kosten sind enorm.
GE
Erstellt am 15.06.2007 um 15:33 Uhr von gismo
Ich noch einmal, wie beeinflusst ihr ein extern durchgeführtes Fehlzeitmanagement als BR? Und vor allem wie sieht die Gesundhreitsprävention aus. Wenn ich das richtig verstehe, ist das für die AN ein freiwilliges kostenloses Angebot zur Gesundheitsvorbeuge und Pflege ihrer Arbeitskraft. Was ist aber wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen und der AG nicht an diesen schrauben lassen will?
Das ist ein spannendes Thema, wo man sich vielleicht als BR noch richtig hervortun kann.
Erstellt am 16.06.2007 um 10:13 Uhr von Kölner
@gismo
Was meinst Du denn, wie groß der Einfluss eines örtlichen BR's auf die Rückerstattung der EntgFZ ist? Null! Der AG versucht im Falle von GE lediglich seinen Arbeits- und Lohnausfall betriebswirtschaftlich zu miminieren. Da kann es weder Begehrlichkeiten noch irgendwelche MBR's geben. Das ist quasi wie eine Rück-Versicherung!
@GE
Konstruktiver Umgang mit der Weitergabe der AU wäre ggf. in einer BV zu regeln. Aber SGB X greift ohnehin, demnach wird selbst eine BV nicht viel besseres zustande bringen.
Was die Gesundheitsprävention betrifft, so wäre mir als AN-Vertreter immer die Freiwilligkeit wichtig. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bietet diesbezüglich viel Gestaltungsraum.