Hallo liebe Forumsmitglieder

Folgende Situation:
Ich bin Ersatzmitglied unseres Betriebsrates. In unserem Unternehmen gibt es ein Email-Postfach in dem die Angestellten Anfragen oder Beschwerden und ähnliches direkt an den Betriebsrat stellen können. Dieses Postfach ist nur für BR-Mitglieder und Ersatzmitglieder einsehbar. (logisch). Nun hat unser BR Vorsitzender dieses Postfach für einzelene BR Ersatzmitglieder gesperrt (nicht für alle). Auch ich zähle zu denen die kein Recht mehr haben darauf zuzugreifen. Nachdem ich den BR-Vorsitzenden darauf angesprochen habe, gab es nur eine eher fadenscheinige Begründung dafür. "Du musst nicht alles wissen was dort für Anfragen gestellt werden und wenn wirklich wichtige Dinge angfragt werden wirst du schon informiert".
Nun.. eine tatsächliche Benachrichtigung findet in den seltesten Fällen statt und oft ist es dann in der Sitzung so, das ich erst x-mal nachfragen muss um was es eigentlich geht, da mir die Infos ja vorenthalten werden. Allerdings soll ich dann schon eine Meinung dazu abgeben.

Meine Frage nun lautet:
Hat der BR-Vorsitzende tasächlich das Recht mir (oder auch einzelnen Personen) den Zugriff zu diesem E-Mail Postfach zu verweigern mit der o.g. Begründung? Gibt es da evtl einen § im BetrVg?.. Oder ist das eher unzulässig?

Für eine Antwort mit evtl. Hinweis auf den entsprechenden § bin ich sehr dankbar.

MFG

Hunter