Abmelden im Krankheitsfalle - zwischen 07:00-7:30Uhr?
Ist es zulässig eine Krankmeldung so einzufordern?
Zitat der Firma.... "Die Krankheitsmeldung muss telefonisch oder per e-mail (keine sms) zwischen 07:00-7:30Uhr erfolgen!" Ist diese Forderung, diese kurze Zeit zulässig? ich kann es mir nicht vorstellen.
danke....aspirin
Community-Antworten (3)
11.02.2008 um 11:59 Uhr
Die Krankmeldung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Arbeitgeber/Vorgesetzte sich rechtzeitig darauf einstellen kann. Auch einem kranken Arbeitnehmer sollte es zuzumuten sein, sich bis zu seinem regulären Arbeitsbeginn beim Chef zu melden.
Wie jetzt die Gegebenheiten bei Euch sind, kann man so nicht beurteilen.
11.02.2008 um 12:02 Uhr
Moin aspirin,
eine generelle Frist besteht nicht. Im Gesetz findet man nur die Frist innerhalb drei Tagen zur Einrichung des Gelben... Unverzüglich abmelden muß man sich aber dann sobald ich weiß, daß ich zum Artzt gehe und somit meine Arbeitsleistung nicht erbringen kann. Dieses sollte frühzeitig vor Arbeitsbeginn geschehen, so daß der AG eine Chance hat hier Ersatz zu besorgen. Solltet Ihr alle eine gleiche Schicht haben, die um 7:30 anfängt, so ist diese regelung ja einigermaßen akzeptabel. Da es eine kollektive Regelung ist, seid ihr aber in der Mitbestimmung!
gruß, Packer
11.02.2008 um 15:11 Uhr
aspirin, das ist keine forderung, sondern eine verfahrensanweisung.... Ich denke mal der AN soll sich vor Schichtbeginn melden,damit der AG/co sich rechtzeitig um ersatz kümmern kann .
sollte es in diesen kontext stehen so ist es nicht " sittenwidrig".
Verwandte Themen
Flexibilisierung der Arbeitszeit und das Arbeitzeitgesetz - Wie können wir nach dem BetrVG § 87 vorgehen?
ÄlterAls erstes im voraus: Wir sind ein Freizeitunternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten. Und nach §10 Abs. 4 und 7 dürfen wir auch an Sonn- und Feiertage öffnen. Unseren Betriebsrat gibt es erst seid ei
Änderung der Arbeitszeit durch Abteilungsleiter
Älterhallo, wir sind ein neugewählter BR und sind heute mit folgendem anliegen konfrontiert worden. unser betrieb hat eine betriebsvereinbarung in der eine normalarbeitszeit (8uhr-16.30uhr) und wegen betri
Ruhezeit nach Rufbereitschafts Einsatz
ÄlterHallo zusammen, es geht um das Thema Rufbereitschaft und Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeit nach einem Einsatz. In unserem IT Unternehmen gibt es die Rufbereitschaft zwischen 18:00Uhr und 08:00Uhr
Abmahnung - wie lange Gültigkeit?
ÄlterHallo Leute!!Frage ...wie lange muß ein AN eine Abmahnung in seiner Akte dulden.. Fall:Der Arbeiter bekommt eine AM wegen nichteinhaltung der Arbeitszeiten. Arbeitsbeginn 05:00Uhr...Ende 12:30Uhr(ni
Rufbereitschaft
Ältertyp x arbeitet in einer großfirma. x hat geregelte arbeitszeit von 6-14:30uhr. x hat rufbereitschaft 1 woche. wenn x arbeiten geht von 6-14:30uhr und x wird rausgerufen um 1uhr - 5uhr hat x doch 11h r