Erstellt am 11.02.2008 um 10:59 Uhr von Sternburg
Die Krankmeldung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Arbeitgeber/Vorgesetzte sich rechtzeitig darauf einstellen kann. Auch einem kranken Arbeitnehmer sollte es zuzumuten sein, sich bis zu seinem regulären Arbeitsbeginn beim Chef zu melden.
Wie jetzt die Gegebenheiten bei Euch sind, kann man so nicht beurteilen.
Erstellt am 11.02.2008 um 11:02 Uhr von packer
Moin aspirin,
eine generelle Frist besteht nicht. Im Gesetz findet man nur die Frist innerhalb drei Tagen zur Einrichung des Gelben... Unverzüglich abmelden muß man sich aber dann sobald ich weiß, daß ich zum Artzt gehe und somit meine Arbeitsleistung nicht erbringen kann. Dieses sollte frühzeitig vor Arbeitsbeginn geschehen, so daß der AG eine Chance hat hier Ersatz zu besorgen. Solltet Ihr alle eine gleiche Schicht haben, die um 7:30 anfängt, so ist diese regelung ja einigermaßen akzeptabel. Da es eine kollektive Regelung ist, seid ihr aber in der Mitbestimmung!
gruß,
Packer
Erstellt am 11.02.2008 um 14:11 Uhr von waschbär
aspirin,
das ist keine forderung, sondern eine verfahrensanweisung.... Ich denke mal der AN soll sich vor Schichtbeginn melden,damit der AG/co sich rechtzeitig um ersatz kümmern kann .
sollte es in diesen kontext stehen so ist es nicht " sittenwidrig".