Verbot Einigungsstelle???
In unserer BV zu Arbeitszeit und Mehrarbeit steht der Passus, dass GL und BR sich verpflichten bei Kündigung unter Nachwirkung der bisherigen Regelung vertrauensvoll bis zur Einigkeit zu verhandeln. Das Anrufen der Einigungsstelle ist ausgeschlossen.
Unsere GL wird bei jeder neuen Einigung wieder auf diesen Passus bestehen. Ist das wirklich möglich? Das bedeutet schließlich dass wir nie mit der Eskalation drohen können (Mitbestimmung zu Mehrarbeit ist da weitgehend geregelt)
Community-Antworten (7)
30.08.2019 um 08:40 Uhr
Es ist nicht möglich, per BV ein Gesetz ausser Kraft zu setzen.
30.08.2019 um 10:00 Uhr
...und wenn ihr keine salvatorische Klausel in eurer BV habt, dann ist die ganze BV ungültig.
30.08.2019 um 10:35 Uhr
Zitat seehas: ...und wenn ihr keine salvatorische Klausel in eurer BV habt, dann ist die ganze BV ungültig.
ich kenne Richter und Rechtsanwälte, die das anders sehen
30.08.2019 um 12:33 Uhr
Ein Grundsatz ist: Der BR kann zwar Rechte nicht ausüben, er kann aber nicht auf Rechte verzichten! Somit dürfte es auch nicht möglich sein dass der BR auf das Recht die Einigungsstelle einzuberufen verzichtet.
Ansonsten: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 139 Teilnichtigkeit Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde.
Hier bedarf es also keiner salvatorischen Klausel!
30.08.2019 um 13:07 Uhr
Sieht so aus als ob ihr einen Anwalt einschalten müsst um das zu klären.
03.09.2019 um 16:26 Uhr
@Pjöööng "Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde."
Die Vermutung liegt doch recht nahe, dass der Passus auf Wunsch des AG in die BV aufgenommen wurde. Fast genau so nahe liegt der Verdacht, dass der AG die BV nicht ohne diesen Passus abgeschlossen hätte.
03.09.2019 um 16:35 Uhr
@Enigmathika: und dann? Ab zur Einigungsstelle! :D
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