Erstellt am 30.08.2019 um 06:40 Uhr von Kratzbürste
Es ist nicht möglich, per BV ein Gesetz ausser Kraft zu setzen.
Erstellt am 30.08.2019 um 08:00 Uhr von seehas
...und wenn ihr keine salvatorische Klausel in eurer BV habt, dann ist die ganze BV ungültig.
Erstellt am 30.08.2019 um 08:35 Uhr von rtjum
Zitat seehas: ...und wenn ihr keine salvatorische Klausel in eurer BV habt, dann ist die ganze BV ungültig.
ich kenne Richter und Rechtsanwälte, die das anders sehen
Erstellt am 30.08.2019 um 10:33 Uhr von Pjöööng
Ein Grundsatz ist: Der BR kann zwar Rechte nicht ausüben, er kann aber nicht auf Rechte verzichten! Somit dürfte es auch nicht möglich sein dass der BR auf das Recht die Einigungsstelle einzuberufen verzichtet.
Ansonsten:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 139 Teilnichtigkeit
Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde.
Hier bedarf es also keiner salvatorischen Klausel!
Erstellt am 30.08.2019 um 11:07 Uhr von Köpenicker
Sieht so aus als ob ihr einen Anwalt einschalten müsst um das zu klären.
Erstellt am 03.09.2019 um 14:26 Uhr von Enigmathika
@Pjöööng
"Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde."
Die Vermutung liegt doch recht nahe, dass der Passus auf Wunsch des AG in die BV aufgenommen wurde. Fast genau so nahe liegt der Verdacht, dass der AG die BV nicht ohne diesen Passus abgeschlossen hätte.
Erstellt am 03.09.2019 um 14:35 Uhr von wdliss
@Enigmathika:
und dann? Ab zur Einigungsstelle! :D