In unserer BV zu Arbeitszeit und Mehrarbeit steht der Passus, dass GL und BR sich verpflichten bei Kündigung unter Nachwirkung der bisherigen Regelung vertrauensvoll bis zur Einigkeit zu verhandeln. Das Anrufen der Einigungsstelle ist ausgeschlossen.

Unsere GL wird bei jeder neuen Einigung wieder auf diesen Passus bestehen. Ist das wirklich möglich? Das bedeutet schließlich dass wir nie mit der Eskalation drohen können (Mitbestimmung zu Mehrarbeit ist da weitgehend geregelt)