wir haben ein Problem,
dem BR sind neue Arbeitsverträge vorgelegt worden, bei den Arbeitsverträgen mit variabler Vergütung, wurde von Seiten des BR`S Einwände erhoben weil BAG- und LAG Urteile nicht berücksichtigt wurden.
Nun nimmt unser AG die alten Verträge, aber mit einer Urlaubskürzung auf 28 Tage her.
Wir im BR sind der Meinung das, dass ein Einigungstellenverfahren rechtfertigt.
Was meint Ihr?