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Teilzeit Betriebsrat stimmt nicht zu - hat jemand von Euch hilfreiche Tipps?

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drachenblut
Jan 2018 bearbeitet

Also ich schilde hier mal meinen Fall, der uns grade sehr Beschäftigt. Meine Frau und ich sind in der gleichen Firma beschäftig. Nach der Babypause von 2 Kindern haben wir Fristgerecht den Antrag auf Teilzeit für meine Frau bei dem Arbeitgeber beantragt. Da wir in Schichtbetrieb Arbeiten haben wir den Wunsch geäußert, entgegengesetzt zu Arbeiten. So war dann die Freude groß als uns der Arbeitgeber zusagte. Das Proplem jetzt ist das der Betriebsrat nicht zustimmt. Da eine andere Frau die schon Teilzeit macht allerdings Einschichtig jetzt Zweischichtig machen möchte und dies der Arbeitgeber ihr verweigert. Obwohl ich den Betriebsratvorsizenden mehrmal aufforderte sich darum zu kümmen,kam er unsere Bitte nicht nach und Vertöstete uns jedesmal er werde sich um die Sache noch kümmern. Da meine Frau am 05.02.08 wieder zurück zur Arbeit muss, habe ich den Betriebsratvorsizenden am letzten Freitag nochmal drauf angesprochen,worauf er mir erwiederte das er sich Montag den 04.02 drum kümmern werde.Er sagte mir auch, das er unseren Fall nicht zustimmen würde wenn der Abeitgeber bei der anderen Frau nicht zustimmen würde.Meine Meinung dazu ist, das der Betriebsrat dazu Zeit genug hatte Zuzustimmen und wir jetzt nicht wissen, wo wir so schnell die Kinder unterbringen und wir jetzt auch Angst haben das der Arbeitgeber den einfachsten Weg geht und sagt dann muss sie halt Vollzeit Arbeiten. Wir denken daran morgen eventuell einen Anwalt einzuschalten. Aber vieleicht hat ja noch jemand von Euch hilfreiche Tipps.

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Community-Antworten (2)

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Angi1

04.02.2008 um 09:38 Uhr

Hallo Drachenblut,

die Teilzeitvereinbarung ist ein individuales Recht und hat mit dem Betriebsrat nichts zu tun, außer dass er die Einhaltung der Gesetze gegenüber den MA überwachen muss.

Wenn Ihr euch mit dem Arbeitgeber geeinigt habt, dann kann deine Frau so arbeiten.

Außerdem hat die andere MA nichts mit eurem Fall zu tun. Hier muss jeder Fall einzeln betrachtet werden.

MfG Angi1

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drachenblut

04.02.2008 um 13:24 Uhr

Hallo Angi1, vielen Dank für deine Hilfreichen Tipps, habe 1,5 Verhandelt und ihn auch darauf hingewiesen das jeder Fall einzelt betrachtet werden muss. Er sagte mir darauf das sich dies nur auf der Teilzeitforderung bezieht,bei den Schichten hätte der Betriebsrat sehr wohl mitsprache Recht. Er könne also den Antrag ablehnen wenn der Arbeitgeber bei den anderen Fall nicht zustimt. Stimt dies so? Nichts des so trotz haben wir es doch durchbekommen. Der Grund war das der Betriebsrat die Wiederspruchsfrist verstreichen lassen hat und so meine Frau morgen in ihrer Gewünschten Schichten Arbeiten kann.

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