W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsrat stimmt Einstellung einer Aushilfe nicht zu, ohne Begründung

D
DieSuse
Jul 2023 bearbeitet

Sachverhalt: Aushilfe arbeitet seit 6 Jahren zuverlässig in einem Getränkelogistikbetrieb. Nach Beendigung der Schule im April und vor dem FSJ im August wird diese Aushilfe Vollzeit eingestellt für drei Monate. Leider musste er nach zwei Monaten kündigen, da es ihm vier Wochen vor Beginn des FSJ nicht erlaubt ist, sozialversicherungspflichtig zu arbeiten. Das hat sich erst herausgestellt, als die Unterlagen und der Dienstvertrag vorlagen. Er kündigt also fristgerecht und in der Probezeit. Daraufhin bewirbt er sich für den Juli als 520 Euro Kraft, die wegen "Formfehlern" abgelehnt wird. Nach erneuter Bewerbung erhält er wiederum eine Absage vom BR, ohne eine Begründung. Unsere Vermutung ist folgende: Der Vorsitzende befindet sich gerade in einem massiven Streit mit dem Vater des Jungen, der selber über 30 Jahre im BR war und jetzt kein Mitglied mehr ist, da er bald in Rente geht. Nun haben auch die Abteilungsleiter eine E Mail verfasst, in der steht, dass die Aushilfe nicht eingestellt wird und ein neuer Antrag nicht mehr gestellt werden kann. Was kann man tun? Wie gesagt, die Aushilfe hat keine Probleme gemacht und war ein guter Mitarbeiter und von Allen gerne gesehen...... Außerdem herrscht zurzeit Personalmangel und ein Mangel an Aushilfen.

357011

Community-Antworten (11)

M
Muschelschubser

07.07.2023 um 13:36 Uhr

Eine Ablehnung durch den BR ohne Begründung ist nicht wirksam.

Und wie kann der BR ihm überhaupt absagen? Oder hast Du das lediglich unglücklich formuliert?

Warum stellt der AG ihn nicht trotzdem ein, wenn der BR für die Ablehnung keine Begründung liefert? Das müsste er eigentlich auch wissen.

Fragen über Fragen...

Das ganze über das Arbeitsgericht laufen zu lassen, bringt nichts. Bis da ein Urteil fällt, ist er wohl längst in seinem FSJ.

D
DieSuse

07.07.2023 um 13:52 Uhr

Danke für die Antwort. Wir wissen dass die Ablehnung der Einstellung nicht gültig ist, da ohne Begründung. Aktuell wurde heute nachgeschoben, dass es bei der Einstellung im Mai Bedenken gab, dass die Aushilfe es Vollzeit nicht schaffen würde. Das hat man als Begründung der Ablehnung heute nachgeschoben!!! (dieses hat er ja widerlegen könne, da er seine Arbeit zur vollsten Zufriedenheit erledigt hat!!) Dabei bin ich mir nicht sicher, dass man Bedenken, die vor zwei Monaten geäußert wurden und nun als Grund für die Ablehnung der erneuten Einstellung herhalten muß, überhaupt verwenden kann. Ich selber bin in der MAV tätig und finde dieses Vorgehen unverschämt. Zumal wir immer gesagt bekommen: Immer für den Mitarbeiter! Und eine Nichtzustimmung einer Einstellung bedarf immer wichtiger Gründe. Diese gibt es in diesem Fall m.E. nicht. Das ist ein persönlicher Rachefeldzug gegen den Vater der Aushilfe und mehr nicht. Es wäre schön, wenn man sich wenigstes über solche Vorgehensweisen irgendwo beschweren könnte.

K
Kehler

07.07.2023 um 14:09 Uhr

Aktuell wurde heute nachgeschoben, dass es bei der Einstellung im Mai Bedenken gab, dass die Aushilfe es Vollzeit nicht schaffen würde. Das hat man als Begründung der Ablehnung heute nachgeschoben!!! (dieses hat er ja widerlegen könne, da er seine Arbeit zur vollsten Zufriedenheit erledigt hat!!)

Dies ist kein Ablehnungsgrund. Ich würde vors Arbeitsgericht ziehen.

M
Muschelschubser

07.07.2023 um 14:20 Uhr

Man kann Bedenken äußern in der Hoffnung, dass der AG sich der Sache annimmt. Die Bedenken dürften sich aber nicht in §99 Abs. 2 BetrVG wiederfinden.

Äußert der BR eine Ablehnung die nicht durch §99 gedeckt ist, ist sie irrelevant und der Mitarbeiter ist eigentlich nach der Wochenfrist eingestellt. Oder der AG kann einen aktuen Bedarf nachweisen und macht eine vorläufige personelle Maßnahme draus.

Wenn sich die Bedenken durch das erteilte Arbeitszeugnis widerlegen lassen, dürfte das den AG erst Recht nicht beeindrucken.

Ansonsten fehlen mir tatsächlich die Hintergründe. Es wäre ja auch denkbar, dass sich die Bedenken nicht gegen die qualitative Erledigung der Aufgaben richten, sondern z.B. gegen das Arbeitspensum auf der Vollzeitstelle. Wenn z.B. gesundheitliche Gründe angeführt werden, wäre die Äußerung von Bedenken legitim, und hätte (von außen betrachtet) sogar einen fürsorglichen Charakter. Hier wäre §99 Abs. 2 (4) vielleicht mal zu prüfen, allerdings sind hier Gründe in der Person des betroffenen AN ausgeschlossen.

Was hinter dem mutmaßlichen persönlichen Rachefeldzug steckt, kann ich nicht beurteilen

G
ganther

07.07.2023 um 14:45 Uhr

alles sehr müßig hier zu diskutieren. Der AG muss doch handeln und das tut er hier nicht. Er sollte seine rechtlichen Möglichkeiten kennen. Wen er die nicht ausschöpft, dann ist der AG dran schuld. Vielleicht will der AG mit dem BR ja nicht in den Konflikt gehen.

@DieSuse in welcher Funktion fragst du hier denn? So wie das klingt, bist du kein BR, oder? Kollege vielleicht? Ehrt dich, wenn du dich für den Bewerber stark machst, aber am Ende muss der AG es entscheiden. Oder fragst du für den AG?.....hmmm dies ist ein BR Forum

C
celestro

07.07.2023 um 15:02 Uhr

sie schreibt doch, das sie zur MAV gehört

D
DieSuse

07.07.2023 um 21:12 Uhr

Danke erstmal für die vielen Antworten. Ich selber arbeite im Krankenhaus und bin in der MAV, kenne mich also gut aus, da MAV und BR sich gleichen. Daher war ich um so erstaunter, als eine Bekannter mit dieser Sache auf mich zukam und mich fragte, was man da machen kann. Ich konnte nur aus unserem MAV Tätigkeit aufzeigen, was in so einem Fall bei uns möglich wäre. Allerdings haben wir noch nie einer Einstellung widersprochen, höchstens mal einer Einstufung. Meines Erachtens ist dieses Vorgehen reine Willkür und es gibt keinen Grund für die nicht Zustimmung. Es kann kein Grund der unter § 99/2 genannt werden. Der Abteilungsleiter strebt jetzt ein Gespräch mit BR Vorsitzenden und der Geschäftsführung/Logistikleiter an. Im Zuge dieser Sache haben jetzt drei BR Mitglieder ihr Mandat niedergelegt. Der BR Vorsitzende hat wohl beantragte Samstagsarbeit einfach genehmigt, ohne dass vorher im BR darüber abgestimmt wurde. Alles in Allem scheint es dort nicht tragbar zu sein was der Vorsitzende da verzapft. In meinen Augen wäre eine Auflösung dieses Betriebsrates wohl die beste Lösung. Aber ich arbeite dort nicht. Ich wollte nur mal anfragen, ob es eine Stelle gibt, bei der man sich auch über die Arbeitsweise des BR beschweren kann. Der Vater nimmt am Montag auf jeden Fall erstmal Kontakt mit der Gewerkschaft auf.

D
DieSuse

07.07.2023 um 21:17 Uhr

@muschelschubser Äußert der BR eine Ablehnung die nicht durch §99 gedeckt ist, ist sie irrelevant und der Mitarbeiter ist eigentlich nach der Wochenfrist eingestellt. Oder der AG kann einen aktuen Bedarf nachweisen und macht eine vorläufige personelle Maßnahme draus.

Wo kann man das nachlesen? Welcher Paragraph ist das? Ich kenne mich leider nur in der MAFO aus ?

D
DummerHund

07.07.2023 um 22:18 Uhr

@ DieSuse "Wo kann man das nachlesen?" Gar nicht, weil die Aussage das der MA dann automatisch eingestellt ist so nicht stimmt. Die Anhörung nach § 99 BetrVG ist ja erst einmal eine Absichtserklärung. Erst kommt die Anhörung und dann die Einstellung. In vorgegebenen Fall kann der AG die Person aber dennoch einstellen da die Ablehnungsgründe die der BR genannt hat nicht im 99iger aufgeführt sind. Daher ist auch kein Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 100 BetrVG notwendig.

Gebe deinem Bekannten auch mal den Tipp das dort 3 BRM´s aus dem BR ausgetreten sind. Das könnte möglicherweise bedeuten, sofern keine 3 Nachrücker mehr vorhanden sind das der BRV gar keine Gespräche mehr führen dürfte. Unterschreitet der BR nämlich die eigentliche Mitgliederzahl, müsste der BR UNVERZÜGLICH Neuwahlen einleiten.

C
celestro

08.07.2023 um 01:02 Uhr

"Das könnte möglicherweise bedeuten, sofern keine 3 Nachrücker mehr vorhanden sind das der BRV gar keine Gespräche mehr führen dürfte. Unterschreitet der BR nämlich die eigentliche Mitgliederzahl, müsste der BR UNVERZÜGLICH Neuwahlen einleiten."

Ja, der BR müsste dann ggf. unverzüglich Neuwahlen einleiten. Bis die "fertig" sind, macht der Rest-BR aber weiter ... von daher weiß ich nicht, woher Du "der BRV gar keine Gespräche mehr führen dürfte" nimmst.

Ihre Antwort