Erstellt am 25.01.2008 um 18:00 Uhr von Friese
Da wirst du in den Gesetzen nichts finden, wird meist kulant entschieden.
Erstellt am 25.01.2008 um 19:16 Uhr von Kölner
@Bruno
Hammer finde ich Deine Formulierung "[...] intakten, ehelichen Familien [...]". Kollege, dass Gesetz unterscheidet bei Betreuungs- und Unterhaltspflichten schon lange nicht mehr nach Ehe oder nicht.
Zu Deiner Frage:
Im BUrlG kannst Du fündig werden, wenngleich mit Phantasie. Eine fixe Formulierung ist allerdings auch dort nicht vorhanden. Ein BAG-Urteil räumte einem Kläger ohne Kinder auch schon einmal ein, innerhalb der Schulferien Urlaub bekommen zu dürfen!